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Verbraucherinformation über Nährwerte von Lebensmitteln verbessern

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen klar erkennen können: Wie viel Energie, wie viel an bestimmten Nährstoffen, zum Beispiel Zucker, Fett oder Salz, enthält ein Produkt? Diese Informationen sind eine wertvolle Hilfestellung für eine gesunde und ausgewogene Ernährung.

Dazu arbeitet das BMELV sowohl national als auch auf EU-Ebene an einer Verbesserung der Information über die Nährwerte von Lebensmitteln.

Nährwertkennzeichnung

Derzeit wird in den Gremien des Rates und des Europäischen Parlaments eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel beraten. Darin ist vorgesehen, die Nährwertkennzeichnung, also die so genannte Nährwerttabelle, zukünftig bei grundsätzlich allen vorverpackten Lebensmitteln verpflichtend vorzuschreiben. Dies begrüßt das BMELV ausdrücklich. Nach derzeitigem EU-Nährwertkennzeichnungsrecht ist die Nährwerttabelle in der Regel freiwillig und nur in bestimmten Fällen verpflichtend vorgeschrieben, beispielsweise dann, wenn ein Lebensmittel als "fettreduziert" oder "zuckerarm" bezeichnet wird.

Das "1-plus-4"-Modell des BMELV

Das BMELV hat bereits im Vorfeld der auf EU-Ebene vorgesehenen Änderungen zur Nährwertkennzeichnung intensiv an der Verbesserung der Verbraucherinformation über Nährwerte von Lebensmitteln gearbeitet. Dazu wurde das so genannte "1-plus-4"-Modell des BMELV entwickelt und ein Leitfaden für erweiterte Nährwertinformationen auf vorverpackten Lebensmitteln erarbeitet.

Dieser Leitfaden stellt eine Empfehlung des BMELV dar, wie freiwillige erweiterte Nährwertinformationen präsentiert werden sollten. Ziel ist es, eine einheitliche und wiedererkennbare Darstellungsform zu bieten, um die praktische Handhabung zu erleichtern und die notwendigen Informationen in einer übersichtlichen Form verfügbar zu machen. Damit wird eine gute Hilfestellung für eine Lebensmittelauswahl im Sinne einer gesunden und ausgewogenen Ernährung gegeben.

Werden die freiwilligen Angaben nach dem "1-plus-4"-Modell angegeben, wird die Nährwerttabelle Pflicht. Die Informationen müssen dann sowohl mit Portionsbezug ("1-plus-4"-Modell) als auch auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter bezogen (Nährwerttabelle) angegeben werden.

Erfreulicherweise wird das "1-plus-4"-Modell bereits bei einer großen Zahl von Lebensmitteln verwendet und von Verbraucherinnen und Verbrauchern positiv aufgenommen. Eine im Auftrag des BMELV durchgeführte repräsentative Meinungsumfrage ergab, dass über 80 Prozent der Befragten die Darstellung nach diesem Modell als informativ, verständlich und übersichtlich beurteilten.

Jetzt gilt es, weitere Erfahrungen mit dieser Art der Darstellungsform zu sammeln. Entscheidend ist, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern nun deutlich mehr Informationen erhalten.

Ampelkennzeichnung

Im Zusammenhang mit der Nährwertkennzeichnung und den erweiterten Nährwertinformationen wird auch die so genannte Ampelkennzeichnung diskutiert. Die Ampelkennzeichnung wurde in Großbritannien von der dort zuständigen Behörde, der Food Standards Agency (FSA), entwickelt und wird für bestimmte stark verarbeitete Lebensmittel empfohlen. Dabei werden die Gehalte der Nährstoffe Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Salz in den Farben grün, gelb und rot bei niedrigem, mittlerem bzw. hohen Nährstoffgehalt gekennzeichnet. Der Energiegehalt wird hingegen nicht farblich unterlegt. In die durch die Farbgebung vorgenommene Bewertung einzelner Lebensmittel werden positive Nährstoffe, beispielsweise Ballaststoffe, jedoch nicht mit einbezogen.

Auch wenn diese Art der freiwilligen Kennzeichnung in Großbritannien bereits verwendet wird, ist berechtigterweise zu hinterfragen, ob die dortigen Erfahrungen unmittelbar auf Deutschland übertragen werden können.

Das BMELV hat diese Art der Darstellung daher bei den Arbeiten zur Verbesserung der Verbraucherinformation über Nährwerte von Lebensmitteln eingehend geprüft. Bei der in Deutschland laufenden Diskussion haben verschiedene Wissenschaftler jedoch Kritik an dieser Kennzeichnungsform geäußert, zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Ernährung. Hingewiesen wurde unter anderem auf die fehlende wissenschaftliche Grundlage. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung lässt sich nicht an einzelnen Lebensmitteln festmachen. Entscheidend ist die Gesamtaufnahme an Nährstoffen und Energie.

Die Ampelkennzeichnung wurde daher nicht in das vom BMELV empfohlene "1-plus-4"-Modell aufgenommen. Dennoch kann die Ampelkennzeichnung freiwillig verwendet werden.

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Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

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