Sachstandsbericht: 44. Sitzung des Präsidiums der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission
Am 30. Juni 2011 fand die 44. Sitzung des Präsidiums der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission in Bonn statt.
Die Präsidiumsmitglieder diskutierten mit Vertretern des BMELV über die Reichweite der in der Geschäftsordnung festgelegten Ermächtigung und des Verfahrens bei Bedenken des BMELV (§ 13) gegenüber beschlossenen Leitsatzänderungen. Es wurde vereinbart, dass das Präsidium künftig über jede Art der Zurückstellung oder Nichtveröffentlichung einer von der Kommission beschlossenen Leitsatzänderung unmittelbar vom BMELV informiert wird. Im Falle einer Nichtveröffentlichung ist das Plenum zu beteiligen.
Die inzwischen eingegangenen Anträge zur Änderung von Leitsätzen wurden angenommen und an die zuständigen Fachausschüsse zur Bearbeitung überwiesen. Dies betrifft die Überarbeitung der Leitsäfte für Fruchtsäfte (Fachausschuss 6 - Getränke) sowie die Leitsätze für Speiseeis (Fachausschuss 7 - Speiseeis, Honig, Puddinge/Desserts).
Die Mitglieder des Präsidiums tauschten sich über die gesteigerten Aktivitäten der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission in der Öffentlichkeit aus. Es herrschte Einvernehmen darüber, dass dies die Arbeit der Kommission noch transparenter macht und den Bekanntheitsgrad der Leitsätze steigert. Der Nutzen der Leitsätze für alle am Markt beteiligten Kreise wird erneut unterstrichen.
Im Vorgriff auf die sich unmittelbar anschließende Plenarsitzung wurden die Erfolgsaussichten in Bezug auf die Abstimmung über den horizontalen „Leitsatz mit allgemeinen Grundsätzen zu Bezeichnungen, Angaben und Aufmachungen beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln“ angesprochen. Die Befürworter dieses Leitsatzes bekräftigten ihre Kompromissbereitschaft hinsichtlich der Formulierungen im Entwurf, um ihn nicht scheitern zu lassen.

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