Sachstandsbericht: 27. Plenarsitzung der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission
Am 30. Juni 2011 fand die 27. Plenarsitzung der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission in Bonn statt.
Zur Beratung und Beschlussfassung stand der Entwurf für einen „Leitsatz mit allge-meinen Grundsätzen zu Bezeichnungen, Angaben und Aufmachungen beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln“, der in der Abstimmung auf der 26. Plenarsit-zung nicht die für die Zustimmung erforderliche Mehrheit gefunden hatte. Von Seiten des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wurde noch einmal die Rechtmäßigkeit eines solchen horizontalen Leitsatzes hervorgehoben; die allgemein geäußerten rechtsgrundsätzlichen Bedenken wurden zurückgewiesen. Die Zustimmung zu diesem horizontalen Leitsatz sei eine klare Chance für die Kommission zur Verbesserung des Täuschungsschutzes, der Kennzeichnungsehrlichkeit und der Glaubwürdigkeit. Das BMELV würde die Annahme dieses Leitsatzentwurfes sehr begrüßen, insbesondere deshalb, weil es selbst keine Stimme in der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission habe.
Alle Kommissionsmitglieder waren in Vorbereitung auf die erneute Abstimmung gebeten worden, konstruktive Änderungsvorschläge zu unterbreiten, um die Akzep-tanz des Leitsatzentwurfes in der Kommission zu erhöhen. Auch ohne dass solche Vorschläge zur Beratung eingegangen waren, erfolgte eine nochmalige intensive Beratung, bei der die Positionen lediglich erneut bekräftigt wurden. In der anschlie-ßenden Abstimmung erreichte der Leitsatzentwurf die für die Verabschiedung erforderliche Mehrheit nicht – mehr als drei Viertel der Mitglieder der Kommission hätten zustimmen müssen. Die Gruppe der Wirtschaft enthielt sich geschlossen der Stimme.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt standen zwei Änderungsvorschläge der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse zur Beratung und Beschlussfassung. Während die von der Kommission angenommene Änderung nun der Rechtsprü-fung durch das BMELV durchläuft und nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht werden kann, muss der Änderungsvorschlag, der in der Kommission keine Zustimmung erhalten hat, nach Vorbringen der Bedenken der ablehnenden Kommissionsmitglieder erneut beraten werden. Einzelheiten zu dem geänderten Leitsatz können dem entsprechenden Sachstandstandsbericht entnommen wer-den.
Abschließend wurden der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission die Ergebnis-se der zuvor stattgefundenen Sitzung des Präsidiums zur Kenntnis gebracht und die dort beschlossenen Arbeitsaufträge von den Fachausschüssen entgegengenommen.

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