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Sachstandsbericht: Leitsätze für Speiseeis

Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelkommission hat sich darauf verständigt, über die Erarbeitung neuer Leitsätze für Speiseeis auf der Homepage des BMELV wie folgt zu berichten:

Die Überarbeitung der Leitsätze für Speiseeis ist seit langem ein Anliegen der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission. Nach der Neugliederung der Fachausschüsse der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission hat der zuständige Fachausschuss (Fachausschuss 7 "Speiseeis, Honig, Puddinge/Desserts") im September 2010 über die im Beteiligungsverfahren aller betroffenen Kreise eingegangenen Stellungnahmen zum damaligen Entwurf der Neufassung der Leitsätze für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse beraten.

Die eingegangenen Stellungnahmen haben gezeigt, dass es kaum möglich sein wird, auf der Grundlage der bisherigen Leitsätze Änderungen vorzunehmen, die für den Fachausschuss und dann auch für alle Gruppen der Kommission konsensfähig sein könnten. Insbesondere hinsichtlich der Bedeutung einzelner Eissorten, der Reduzierung des Fettgehaltes bei den Milcheissorten und in Bezug auf den Austausch von Milchfett gegen Pflanzenfett gab es kontroverse Auffassungen. Die Mitglieder des Fachausschusses gelangten zu der übereinstimmenden Auffassung, dass die Leitsätze einer gründlicheren Prüfung und Überarbeitung bedürfen. Hierzu sollte eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden.

Die Arbeitsgruppe wurde inzwischen unter Hinzuziehung von Sachkennern gebildet und hat ihre Arbeit aufgenommen. Sie kam im August 2011 erstmals zusammen und steckte das Vorgehen ab: Um den derzeitigen Handelsbrauch und die berechtigte Verbrauchererwartung zu ermitteln, soll die Marktsituation geklärt, die Produktzusammensetzung mit Hilfe von Zutatenverzeichnissen und Rezepturen ermittelt und anhand konkreter Produkte aus industrieller und handwerklicher Herstellung der Umfang der zu beschreibenden Produkte zusammengestellt werden. Diese Schritte erfordern einen beträchtlichen Arbeitsaufwand, der voraussichtlich einen weiten Zeitrahmen einnehmen wird.

Weitere Schritte bis zur Veröffentlichung

Bis zu einer Veröffentlichung einer Neufassung der Leitsätze für Speiseeis sind noch folgende Schritte erforderlich: Die Arbeitsgruppe wird nach Beendigung ihrer Arbeit dem zuständigen Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission einen Entwurf vorlegen. Über diesen hat der Fachausschuss unter Hinzuziehung weiterer Sachkenner zu beraten. Die im Fachausschuss beschlossene Entwurfsfassung wird anschließend allen zu beteiligenden Kreisen (Ländern und Verbänden) zur Stellungnahme zugeleitet. Der Fachausschuss kommt dann ein zweites Mal zusammen und berät über die eingegangenen Stellungnahmen. Der daraus resultierende Leitsatzentwurf wird dem Plenum der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission zur Beschlussfassung vorgelegt. Stimmt die Kommission der Neufassung zu, erfolgt die Rechtsprüfung durch das BMELV sowie die Herstellung des Einvernehmens mit dem BMWi. Die Veröffentlichung des Leitsatzes wird danach im Bundesanzeiger erfolgen.

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