Sachstandsbericht: Leitsätze für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren
Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelkommission hat sich darauf verständigt, über die Änderung der Leitsätze für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren auf der Homepage des BMELV wie folgt zu berichten:
Der zuständige Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (Fachausschuss 4 Getreideerzeugnisse, Kartoffelerzeugnisse, Ölsamenerzeugnisse" hat im Jahr 2007 die Leitsätze für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren einer Überprüfung unterzogen. Mehrere Gründe machten dies erforderlich:
- In Bezug auf Aprikosenkerne haben sich die Verzehrsgewohnheiten in Deutschland geändert. Aprikosenkerne werden nämlich inzwischen verstärkt zum direkten Verzehr angeboten, wie aus den Berichten zur Lebensmittelsicherheit 2007 des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hervorgeht. Insbesondere über Reformhäuser und Naturkostgeschäfte, aber auch über das Internet werden sowohl bittere als auch süße Aprikosenkerne sowie Mischungen aus beiden verkauft. Aufgrund der empfohlenen Verzehrsmengen kann der Verzehr von Aprikosenkernen mit hohen Blausäuregehalten die menschliche Gesundheit schädigen. Zu diesem Schluss kam auch das Bundesinstitut für Risikobewertung in seiner Stellungnahme vom 3. Mai 2007. Durch die entsprechenden Änderungen der Leitsätze wird so auch dem gesundheitlichen Verbraucherschutz Rechnung getragen. Bei den geplanten Leitsatzänderungen sind auch die Kriterien der europäischen Handelsnormen zu berücksichtigen, die für Mandelkerne gelten.
- Zur Herstellung von Marzipanmasse werden blanchierte, gewässerte Mandeln verwendet, die noch 10 bis 15 Prozent Prozesswasser enthalten. Bei den im Handel befindlichen Marzipanerzeugnissen kann der Verbraucher allerdings nicht erkennen, ob der angegebene Marzipananteil mit oder ohne Prozesswasser berechnet wurde. Ein Antragsteller aus der Überwachung hat sich dafür ausgesprochen, hier für Klarheit in den Leitsätzen zu sorgen. Um Verbrauchertäuschungen zu vermeiden, hat sich der zuständige Fachausschuss dieser Forderung angenommen.
- Im Zuge der Überarbeitung der Leitsätze werden auch Verweise auf rechtliche Vorschriften überprüft und ggf. angepasst, sofern es Änderungen gegeben hat. Es ist geplant, beispielsweise die Fußnoten zu aktualisieren, in denen Bezug genommen wird auf die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und auf die Kakaoverordnung.
Nachdem die Änderungen der Leitsätze für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren vom zuständigen Fachausschuss gebilligt wurden und das Plenum der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission die Änderungen beschlossen hatte, erfolgte die Rechtsprüfung durch das BMELV sowie die Herstellung des Einvernehmens mit dem BMWi. Die Veröffentlichung der Änderung der Leitsatze für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren erfolgte im Bundesanzeiger Nummer 16, Seite 337 am 29. Januar 2010.
- Stand:
- 09.04.10

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