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Sachstandsbericht: Leitsätze für Honig

Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelkommission hat sich darauf verständigt, über die Erarbeitung neuer Leitsätze für Honig auf der Homepage des BMELV wie folgt zu berichten:

Der zuständige Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (Fachausschuss 7 "Speiseeis, Honig, Puddinge/Desserts") hat im Jahr 2007 die Leitsätze für Honig einer Überprüfung unterzogen. Dies war angesichts der Änderung rechtlicher Grundlagen wie der EU-Richtlinie über Honig (2001/110 EG des Rates vom 20.12.2001), der sich daraus ableitenden Honigverordnung vom 16.01.2004 sowie des EU-Arbeitspapieres zur Interpretation dieser EU-Richtlinie vom Oktober 2005 (Explanatory note on the implemantation of Council Directive 2001/110/ EC relating to honey) notwendig geworden. Ein Antragsteller aus der Wirtschaft hatte sich seit langem um eine Überarbeitung der Leitsätze aus dem Jahr 1984 bemüht. Vor allem die in den derzeit noch gültigen Honigleitsätzen beschriebenen Begriffe "kalt geschleudert" und "wabenecht" stellen aus heutiger Sicht eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar und sind als Irreführung des Verbrauchers anzusehen. Es gibt heute im Markt weder "warm geschleuderten" noch "wabenunechten" Honig. Jeder Honig wird inzwischen, wie auch inzwischen rechtlich vorgeschrieben, ohne Erwärmung/Hitzezufuhr geschleudert, um die Wachswaben nicht zu beschädigen. Und jeder Honig wird von den Bienen in Waben eingelagert.

Bei der Überprüfung der Honigleitsätze kam der Fachausschuss nach Beratung durch die hinzugezogenen Sachkenner zu der Erkenntnis, dass eine Streichung einzelner Begriffe nicht ausreichen würde, um die Beschaffenheit der im Markt befindlichen Honige hinreichend zu beschreiben. Man entschloss sich, die Leitsätze nicht punktuell zu überarbeiten, sondern sie neu zu fassen. Zur Vorbereitung einer Neufassung hatte der Fachausschuss eine Arbeitsgruppe gebildet, der neben Fachausschussmitgliedern auch eine Reihe von Sachkennern angehörte.

Gegenstand neuer Leitsätze für Honig sollten sowohl allgemeine Beurteilungsmerkmale sein als auch solche, die die Qualität beschreiben. Hinzu kommen sollten besondere Beurteilungsmerkmale für bestimmte Honige mit relevanter Marktbedeutung. Zu beachten war bei der Neufassung der Honigleitsätze, dass bei der Bestimmung der beschriebenen Merkmale der methodische Fortschritt berücksichtigt wird. Darüber hinaus galt es, europäische und ggf. international geltende Beschaffenheitsmerkmale zu berücksichtigen, sofern diese für Honige des deutschen Marktes von Bedeutung sind.

Nachdem der erarbeitete Leitsatzentwurf vom Plenum der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission Anfang Februar 2011 einstimmig angenommen wurde, nahm das BMELV die Rechtsprüfung vor und stellte das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft her. Die Veröffentlichung des neuen Leitsatzes erfolgte im Bundesanzeiger vom 30. Mai 2011.

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