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Sachstandsbericht: Getränke-Leitsätze

In der 43. Sitzung des Präsidiums der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission wurde beschlossen, dass sich der Fachausschuss 6 (Getränke) mit der Änderung der entsprechenden Leitsätze aufgrund zahlreicher Anträge und mit der Anpassung an das neue Zusatzstoff- und Aromenrecht befassen soll. Im Zuge der Bearbeitung sollen auch die Fußnoten überprüft und aktualisiert werden. Weiterhin gilt grundsätzlich der 2009 gefasste Beschluss des Präsidiums alle Leitsätze  hinsichtlich der Regelungen der Aufmachungen und insbesondere hinsichtlich der bildlichen Darstellungen bei den Produkten zu überprüfen und soweit notwendig, Ergänzungen vorzunehmen.

Der Fachausschuss 6 hat am 01. und 02. September 2011 getagt und die nachstehenden Anträge  diskutiert bzw. Änderungsvorschläge erarbeitet. Ein kurzfristig eingereichter Antrag, der übergreifend wesentliche Punkte gemeinsam behandeln sollte, wurde nach Abstimmung durch den Fachausschuss nicht mehr in die Tagesordnung aufgenommen.

Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke

Es wurden folgende Antragsthemen behandelt:

  1. Senkung des Mindestsäuregehaltes bei Apfel- und Birnenweinen. Begründet wird dies mit dem Argument, dass der Markt zeigt, dass die Verbraucher zunehmend weniger säurereiche Produkte bevorzugen und sich somit die Verbrauchererwartung geändert hat;
  2. Es wurde vorgeschlagen, Ammoniumcarbonat aus der Liste der zur Herstellung erlaubten Stoffe zu entfernen und für andere gelistete Ammoniumverbindungen Höchstmengen festzulegen;
  3. Hinsichtlich der bildlichen Darstellungen von Früchten auf Verpackungen und hinsichtlich deutlicherer Hinweise auf eine Aromatisierung wurden verschiedene Vorschläge diskutiert;
  4. Die Aufnahme der Beschreibung einer Verkehrsauffassung für Absinth in die Leitsätze ist beantragt, dieser Beratungspunkt wurde vertagt, bis eine zur Zeit angestrebte Entscheidung auf EU-Ebene gefallen ist.

Die Fußnoten wurden überprüft und aktualisiert.

Leitsätze für Fruchtsäfte

Es wurden folgende Antragsthemen behandelt:

  1. Bei der Beschreibung der Filtrationsverfahren soll der historisch bedingte Begriff Ultrafiltration durch den übergeordneten Begriff Membranfiltration ersetzt und die seinerzeit angegebene Trenngrenze für die Membrandurchlässigkeit gestrichen werden. Entscheidend soll der Erhalt aller spezifischen und wertbestimmenden Anteile und Eigenschaften der Produkte  sein;
  2. Die Senkung des Mindestsäuregehaltes für Ananassäfte wurde diskutiert, da seit 2003 verstärkt Rohwaren mit geringeren Säuregehalten gehandelt werden;
  3. Die Behandlung eines Antrags zu milchsäurefermentierten Obst- und Gemüsesäften erfolgte nicht, da es sich nicht um Fruchtsäfte im Sinne der Fruchtsaft-Definition und damit auch nicht im Sinne des Leitsatzes handelt;
  4. Über die Auslobungsmöglichkeiten „reich an Vitamin C“ bzw. über andere ähnliche Definitionen hierzu wurde im Hinblick auf die rechtlichen Vorgaben der Healthclaims-Verordnung diskutiert;
  5. bei der Diskussion über die Aufnahme eines Grenzwertes für Thiabendazol und andere Schalenbehandlungsmittel wurde vorgeschlagen, die Entscheidung der EU-Kommission hierzu abzuwarten;
  6. Vorschläge hinsichtlich einer Verbesserung bei bildlichen Darstellungen von Früchten auf Verpackungen wurden formuliert.

Die Fußnoten wurden überprüft und aktualisiert.

Leitsätze für Tee, teeähnliche  Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen

Es wurden folgende Antragsthemen behandelt:

  1. Verschiedene Änderungsvorschläge formaler Art hinsichtlich z.B. der Verwendung botanischer Bezeichnungen, neuer Produkte etc. wurden diskutiert und sollen teilweise im Rahmen einer anstehenden Gesamtüberarbeitung des Leitsatzes (s. unten bei 4.) aufgegriffen werden.
  2. Dies gilt auch für diesen Punkt, wo es um die Einbeziehung der "Inventarliste Lebensmitteldrogen" ging;
  3. Hinsichtlich der bildlichen Darstellungen auf Verpackungen und hinsichtlich deutlicherer Hinweise auf eine Aromatisierung wurden mehrere Vorschläge formuliert;
  4. Unter TOP „Verschiedenes“ wurde ein Antrag zur Gesamtüberarbeitung der Leitsätze für Tee und teeähnliche Erzeugnisse erläutert. Dies erscheint erforderlich und sinnvoll, um den technischen und rechtlichen Entwicklungen auf diesem Gebiet Rechnung zu tragen.

Die Fußnoten wurden überprüft und aktualisiert.

Leitsätze für Erfrischungsgetränke

Es wurden folgende Antragsthemen behandelt:

  1. Mehrere Vorschläge hinsichtlich einer Verbesserung bei bildlichen Darstellungen auf Verpackungen und hinsichtlich deutlicherer Hinweise auf eine Aromatisierung wurden diskutiert und formuliert;
  2. Eine inhaltliche Anpassung einzelner Abschnitte an die Terminologie des neuen EU-Aromenrechts wurde vorgenommen.

Die Fußnoten wurden überprüft und aktualisiert.

Weitere Schritte bis zur Veröffentlichung

Die einzelnen Änderungsvorschläge des Fachausschusses werden jeweils den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Wenn die Stellungnahmen vorliegen, wird sich der Fachausschuss mit den Einwendungen befassen und eine Beschlussvorlage für die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission vorbereiten, über die die Kommission auf ihrer nächsten Plenarsitzung beschließen wird. Nach dieser Beschlussfassung durch die Kommission erfolgt die Rechtsprüfung durch das BMELV sowie die Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft. Mit einer Veröffentlichung von Änderungen im Bundes­anzeiger ist voraussichtlich im II. Quartal 2012 zu rechnen.

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Zusatzinformationen

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