Navigation und Service

Sachstandsbericht: Leitsätze für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus

Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelkommission hat sich darauf verständigt, über die Änderung der Leitsätze für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus auf der Homepage des BMELV wie folgt zu berichten:

Der zuständige Fachausschuss "Fische und Fischerzeugnisse" der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission hat im Februar 2010 die Leitsätze für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus einer Überprüfung unterzogen.

Mehre Gründe machten das erforderlich:

Filet mit Bauchlappen – Ausnahmeerweiterung um größere Süßwasserfische
Fischfilet kommt in der Regel vom Bauchlappen befreit in Verkehr. Die bisher beschriebenen Ausnahmen sollen nun um größere Süßwasserfische wie Forelle, Viktoriabarsch und Pangasius erweitert werden. Dies wurde notwendig, da größere Süßwasserfische in der Regel mit Bauchlappen angeboten werden. Die beispielhaft genannten Arten haben eine bedeutende Marktposition, so dass ihre Einbeziehung in die Ausnahmeliste angebracht erscheint.
Es ist außerdem geplant, den Begriff "Filet" umfassend neu zu definieren.

Fettgehaltsbezug bei Anchosen auf das Fertigerzeugnis
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal bei Anchosen/ Anchosenerzeugnissen ist der Fettgehalt des verwendeten Fisches. Im Rahmen des speziellen Herstellungsprozesses von Anchosen kann sich dieser dabei verändern. Die derzeitige Beschreibung ist nicht eindeutig, da sie sowohl einen Bezug auf den Fettgehalt der Fischrohware als auch auf den des Fisches im Fertigerzeugnis zulässt. Mit der eindeutigen Festlegung auf den Fettgehalt des Fisches im Fertigerzeugnis soll die Anwendungssicherheit für alle Marktteilnehmer geschaffen werden. Zurzeit liegen den Wirtschaftskreisen keine repräsentativen und validen Analysenwerte über den Fettgehalt in Anchosen-Fertigerzeugnissen vor. Eine Markterhebung zur Klärung dieses Sachverhaltes wurde beauftragt.

Es ist vorgesehen, zukünftig den Anschosen-Fettgehalt im Fertigerzeugnis zu beschreiben.

Thunfisch – Abtropfgewicht, Differenz zur EG-Regelung
Die bestehenden Ausführungen über Thunfisch- und Bonitokonserven sind in ihrer Struktur abweichend von der Regelung in der Verordnung (EWG) Nr. 1536/92 des Rates vom 9. Juni 1992 über gemeinsame Vermarktungsnormen für Thunfisch- und Bonitokonserven. Davon sind insbesondere die Nennungen und Beschreibungen der Verkehrsbezeichnungen betroffen.
Eine vollständige Integration der EG-Verordnung 1536/92 in die Leitsätze ist aufgrund der Komplexität nicht möglich.
Die Qualitätsbeschreibungen der in den Leitsätzen genannten Erzeugnisse werden ersatzlos gestrichen, da sich diese nicht mit den Regelungen zu den entsprechenden Erzeugnissen der EG-Verordnung 1536/92 im Einklang befinden.
Es ist geplant, die spezifischen Qualitätskriterien für die Thunfischerzeugnisse der EG-Verordnung 1536/92 in die Leitsätze einzuarbeiten.

Krebsbutter und Sardellenbutter (ohne Fremdfett)
Bisher wurde für Krebsbutter und Sardellenbutter neben Milchfett auch ein geringer Anteil Pflanzenfett als Zutat beschrieben. Dies steht inzwischen im Widerspruch zu mehreren EG-Verordnungen, die bei der Verkehrsbezeichnung "Butter" ausschließlich Milchfette vorschreiben. Mit der Streichung von Pflanzenfett und der Nennung des Mindestmilchfettgehaltes von 75 Prozent sollen die Leitsätze mit den EG-Verordnungen in Einklang gebracht werden.

Schnecken (redaktionelle Anpassung)
Die redaktionellen Anpassungen wurden infolge der Streichung des Verzeichnisses der Fische, der Krebstiere und der Weichtiere (außer Schnecken) notwendig. Die im Verzeichnis der Weichtiere unter der Nummer 1 aufgeführten Schnecken wurden gestrichen, da sie vom Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur erfasst sind. Die derzeit als "Verzeichnis der Weichtiere" bezeichnete Anlage soll zutreffender Weise in "Verzeichnis der Lungenschnecken" umbenannt werden.

Aufnahme der heißgeräucherten Räucherlachsforelle, Streichung der kaltgeräucherten Lachsforelle.

Mit der Anpassung wird den aktuellen Marktgegebenheiten Rechnung getragen.

Veröffentlichung:
Die Änderungsvorschläge des Fachausschusses für Fische und Fischerzeugnisse wurden den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Unter Berücksichtigung der eingereichten Stellungnahmen wurde die Beschlussvorlage vom Fachausschuss vorbereitet und im Februar 2011 von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission beschlossen. Die Veröffentlichung der Änderungen erfolgt voraussichtlich im April 2011.

Für 2011 ist eine Grundüberarbeitung der Leitsätze für Fische und Fischerzeugnisse vorgesehen.

Stand:
12.04.11

Diese Seite

Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Hätten Sie's gewusst?

Statt der vielfach komplizierten chemischen Bezeichnungen werden Zusatzstoffe von Lebensmitteln mit E-Nummern gekennzeichnet.

Unternavigation aller Website-Bereiche