Sachstandsbericht: Leitsätze für Speisefette und Speiseöle
Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission hat sich darauf verständigt, über die Änderung der Leitsätze für Speisefette und Speiseöle auf der Homepage des BMELV wie folgt zu berichten:
Der zuständige Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission hat die Leitsätze für Speisefette und Speiseöle einer Überprüfung unterzogen. Dies war erforderlich, da sich seit der letzten Änderung der Leitsätze im Jahr 2001 Änderungen der rechtlichen Grundlagen ergeben haben. Zu beachten sind insbesondere die Vermarktungsvorschriften der EU für Olivenöle sowie die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Außerdem hat eine Marktsichtung Hinweise darauf ergeben, dass sich der Handelsbrauch bei der Bezeichnung sortenreiner Speisefette und Speiseöle geändert hat. So ist beispielsweise die weit überwiegende Zahl der im Verkehr befindlichen pflanzlichen Öle oder Fette, die nur aus einer einzigen Pflanzenart gewonnen wurden, nach ihrer botanischen Herkunft gekennzeichnet. Da der Handelsbrauch auch zu einer Prägung der berechtigten Verbrauchererwartung beiträgt, ist er in den Leitsätzen zu berücksichtigen.
Der Fachausschuss hat sich aus den genannten Gründen für eine Neufassung der Leitsätze für Speisefette und Speiseöle entschieden. Änderungen und Klarstellungen sind u. a. vorgesehen hinsichtlich der besonderen Merkmale der als nativ bezeichneten kaltgepressten Speiseöle, der Beschaffenheitsmerkmale von Speisefetten und Speiseölen - insbesondere der chemischen Parameter - und hinsichtlich der Bezeichnung und Aufmachung. Die Merkmale von Olivenölen werden aus den Leitsätzen gestrichen, da die rechtlichen Regelungen dazu abschließend sind. Damit gelten die Leitsätze nicht mehr für Olivenöle, wie sie auch jetzt schon nicht für Butter, Milchfett-, Margarine- und Mischfetterzeugnisse sowie Kakaobutter anzuwenden sind. Die in Anlage 1 enthaltenen Angaben zur Fettsäurezusammensetzung werden in Abgleich mit den einschlägigen Codex Alimentarius Standards aktualisiert.
Der vom Fachausschusses beschlossene Leitsatzentwurf wurde den betroffenen Kreisen der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft zur Stellungnahme übersandt. Der Fachausschuss hat sich mit den Einwendungen und Anmerkungen befasst und eine Beschlussvorlage für die Lebensmittelbuch-Kommission vorbereitet. Die Lebensmittelbuch-Kommission wird voraussichtlich im Februar 2011 über den Leitsatzentwurf entscheiden. Danach erfolgt die Rechtsprüfung durch das BMELV, so dass mit einer Veröffentlichung der neuen Leitsätze für Speisefette und Speiseöle Mitte 2011 gerechnet werden kann.

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