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Kennzeichnungspraxis verändern – Verbraucherinformation stärken

Die Vorstellungen von Unternehmen und Verbrauchern darüber, welche Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln verständlich ist, liegen zum Teil weit auseinander.

Verbraucher wissen offenbar in vielen Fällen nicht, was sich hinter bestimmten Produktgestaltungen verbirgt. Verbraucherorganisationen beklagen, viele Lebensmittelhersteller führten die Verbraucher mit trickreichen Aufmachungen bewusst in die Irre und betrieben somit "Etikettenschwindel". Gleichzeitig erfahren die Unternehmen nur zum Teil, durch welche Produktaufmachung und -kennzeichnung Verbraucher sich getäuscht fühlen.

Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln heißt:

1. Hersteller und Händler müssen das Irreführungsverbot einhalten: Gemäß Lebensmittelrecht und Lauterkeitsrecht dürfen die Lebensmittelhersteller nur solche Produkte in Verkehr bringen, die die informierten Verbraucher nicht in die Irre führen. Auch der Lebensmittelhandel muss durch die entsprechende Präsentation der Produkte oder Werbeaussagen in den Verkaufsstellen eine Täuschung der Verbraucher ausschließen.

2. "Schwarze Schafe" müssen bestraft werden: Verstoßen Unternehmen gegen das Irreführungsverbot, so ist es Aufgabe der Überwachungsbehörden der Länder, dies zu erkennen und zu ahnden. Frau Bundesministerin Aigner hat bereits im Jahr 2009 ihre zuständigen Länderkollegen gebeten, bei der Lebensmittelüberwachung die Kontrollen zu täuschenden Aufmachungen und Kennzeichnungen zu intensivieren. Werden dabei Unternehmen des Verstoßes überführt, so sollten die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und zur Namensnennung ausgeschöpft werden.

3. In Graubereichen muss mehr Transparenz erreicht werden: Ein Großteil der bemängelten Kennzeichnung und Aufmachung von Produkten bewegt sich im Graubereich zwischen klar verständlicher Gestaltung der Produkte und bewusster Irreführung der Verbraucher. Verbraucher müssen daher über Marketingtrends und Kennzeichnungsfragen besser aufgeklärt werden und eine Möglichkeit haben, sich mit Unternehmen über die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln unmittelbar auszutauschen. Unternehmen können die Chance nutzen, in einen offenen Dialog mit den Kunden zu treten und zu kritischen Fragen Stellung zu nehmen.

4. Verbraucher müssen intensiver aufgeklärt werden: Zum Teil beruhen Beschwerden der Verbraucher auf deren unzureichender Kenntnis der Rechtslage. Zwar sind Verbraucher gefordert, sich beim Kauf der Produkte die Verpackung, insbesondere das Zutatenverzeichnis, anzusehen und sich über das Lebensmittel zu informieren. Ein Teil hat aber offenbar Schwierigkeiten, die Bedeutung der Kennzeichnungselemente zu verstehen und die tatsächlichen Eigenschaften der Produkte beim Einkauf zu erkennen.

Notwendig ist es daher, Verbraucher durch allgemeine Erläuterungen zu den Kennzeichnungsregelungen und anhand konkreter Beispiele über neue Marketingtrends und die Hintergründe der jeweiligen Produktaufmachungen besser zu informieren. Sie werden so in die Lage versetzt, sich mit geschärftem Blick beim Einkauf ein realistisches Bild von den Produkten zu machen.

5. Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs müssen verbessert werden: Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs können nur dann eine gute Orientierung bieten, wenn die beschriebene Verkehrsauffassung noch aktuell ist. Vor dem Hintergrund der Schnelllebigkeit der Produktaufmachungen und der aufwändigen Einigungsprozesse innerhalb der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission, muss dies nicht immer gegeben sein. Hier ist die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission gefragt, die Leitsätze so zu gestalten, dass sie die aktuelle Verkehrsauffassung der Hersteller, Händler und Verbraucher abbilden.

6. Datengrundlagen müssen verbessert werden: Zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen für staatliche Maßnahmen oder die Anpassung der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs fehlt es darüber hinaus zum Teil an ausreichenden und verlässlichen Informationen über die aktuelle Verbrauchererwartung. Hier kann das BMELV durch die Förderung von Verbraucherforschung für eine bessere Datenausstattung sorgen.

7. Rechtsvorschriften müssen angepasst werden: Notwendig ist es darüber hinaus, bei konkreten Hinweisen die rechtlichen Regeln zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Da das Lebensmittelkennzeichnungsrecht größtenteils EU-weit geregelt ist, bedeutet dies vor allem, sich erforderlichenfalls in Brüssel für eine bessere Kennzeichnung einzusetzen. In Bezug auf eine bessere Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten oder so genanntem Klebefleisch ist dies bereits unter anderem bei den neuen EU-Vorschriften zur Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung (EU-Lebensmittel-Informationsverordnung) geschehen.

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