Eier-Kennzeichnung
In Deutschland werden Eier aus ökologischer Erzeugung, Freilandhaltung, Bodenhaltung und Kleingruppenhaltung angeboten.
Beispiel für den Aufbau des Erzeugercodes, Quelle: BMELV, aid infodienst, P. Meyer
Durch die obligatorische EU-weite Kennzeichnung bei Eiern der Güteklasse A können die Verbraucher sowohl die Haltungsform als auch die Herkunft des Eies feststellen. Eier sind mit einem Erzeugercode zu kennzeichnen.
Was muss draufstehen?
Direktvermarktung
Eier müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie auf dem Hof oder im Verkauf an der Tür innerhalb des Erzeugungsgebietes (max. 100 km vom Produktionsort entfernt) unmittelbar an den Endverbraucher zum Eigenbedarf abgegeben werden. Das gilt nur für auf dem eigenen Hof erzeugte Eier, die keine Angaben zu Güte- und Gewichtsklassen tragen. Eier, die von Direktvermarktern auf örtlichen öffentlichen Märkten (z.B. Wochenmärkten) angeboten werden, müssen mit einem Erzeugercode gekennzeichnet sein.
Kennzeichnung verpackter und lose verkaufter Eier
Die Kennzeichnung ist auf der Außenseite der Verpackung in deutlich sichtbarer und leicht lesbarer Druckschrift anzubringen. Im Lose-Verkauf sind die Angaben auf einem Schild auf oder neben der Ware oder einem Begleitzettel anzugeben. Im Übrigen gelten die allgemein gültigen rechtlichen Regeln des Lebensmittelrechts zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung und Irreführung. In diesem Rahmen sind freiwillige Kennzeichnungen grundsätzlich möglich.
Angaben zu Haltungsformen
Eier aus der Kleingruppenhaltung sind Eier aus Käfighaltungen und demzufolge mit der "3" zu kennzeichnen. Ergänzend kann der Begriff "ausgestalteter Käfig" verwendet werden. Der zusätzliche Hinweis auf die Kleingruppenhaltung ist im Rahmen der allgemeinen Kennzeichnungsregeln sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Ei grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig.
Weitergehende Angaben zur Art der Legehennenhaltung sind sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Ei möglich. Dabei müssen die allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts, insbesondere das Verbot der Irreführung und der Täuschung, beachtet werden.
Markt und Handel
Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel werden fast nur noch Eier aus der Bodenhaltung, Freilandhaltung und ökologischer Erzeugung verkauft. Eier mit der Nummer 3 (also aus Käfighaltung) werden kaum noch angeboten.
In den letzten Jahren wurden 52 % der Eier an private Haushalte, 32 % an die Industrie und 16 % an Großküchen und Bäckereien vermarktet. Einige Industrie - Unternehmen verwenden nur noch Eier aus Bodenhaltung, Freilandhaltung und ökologischer Erzeugung und kennzeichnen und bewerben ihre Produkte entsprechend.
Einfuhren von Eiern aus Nicht-EU-Ländern spielen auf dem deutschen Markt praktisch keine Rolle. Wenn Eier importiert werden, müssen sie entweder aus gleichwertigen Produktionen stammen oder die Haltungsform muss als "nicht näher angegeben" gekennzeichnet sein. Die Verpackungen müssen mit "Nicht-EU-Norm" gekennzeichnet werden. Die Eier tragen den Ländercode des Ursprungslandes.
Vermarktungsnormen
Die Vermarktung von Eiern ist in der EU gemeinschaftsrechtlich geregelt. EU-weit werden so gemeinsame Vermarktungsnormen für Eier von Hühnern vorgegeben:
- Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und die
- Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier.
- Richtlinie 2002/4/EG der Kommission vom 30. Januar 2002 über die Registrierung von Legehennenbetrieben gemäß der Richtlinie 1999/74/EG des Rates
Die Mitgliedstaaten setzen die gemeinschaftsrechtlichen Normen in nationales Recht um, mit dem Ziel, insbesondere die Ahndung von Verstößen und Zuständigkeiten der nationalen Behörden zu regeln, aber auch um die gegebenen inhaltlichen Spielräume zu nutzen.

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