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Allergenkennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln ist Pflicht

Auf der Verpackung von Lebensmitteln muss die Verwendung bestimmter Zutaten wie Erdnüssen oder Sellerie, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, angegeben werden.

Die Verwendung der betreffenden Zutaten muss sich entweder aus dem Zutatenverzeichnis oder der Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels ergeben. Es handelt sich um folgende Zutaten sowie daraus hergestellte Erzeugnisse: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte wie zum Beispiel Mandeln oder Haselnuss, Sellerie, Senf, Sesamsamen. Ferner sind erfasst Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als zehn Milligramm je Kilogramm. In die Liste aufgenommen wurden außerdem Lupinenmehl sowie Weichtiere wie Schnecken, Austern und Muscheln.

Seit dem 25. November 2005 müssen außerdem grundsätzlich alle Zutaten, die in einer zusammengesetzten Zutat, wie etwa Fruchtfüllungen in Backwaren, enthalten sind, angegeben werden. Auch dies bedeutet gegenüber der vorher geltenden so genannten 25-Prozent-Klausel, der zufolge eine solche Aufschlüsselung nur erforderlich war bei einem Anteil ab 25 Prozent im Endlebensmittel, einen erheblichen Fortschritt in der Information an die Verbraucher über die Zusammensetzung der Lebensmittel.

Die 14 häufigsten Allergieauslöser müssen angegeben sein

Das Zutatenverzeichnis findet sich auf der Lebensmittelverpackung und ist mit dem Wort "Zutaten" überschrieben. Alle Zutaten, die für die Herstellung des jeweiligen Lebensmittels verwendet wurden, werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet. Die erste Zutat macht also den größten Gewichtsanteil des Lebensmittels, die letzte den kleinsten aus. Das Lesen eines Zutatenverzeichnisses bedarf etwas Übung und sollte im Rahmen einer individuellen Ernährungsberatung trainiert werden, um den jeweiligen Allergieauslöser zu entdecken und die enthaltene Menge zu bewerten.

Seit November 2005 gibt es eine Kennzeichnungsregelung für verpackte Ware, die Allergikern die Auswahl allergenarmer Produkte erleichtert. Mit Inkrafttreten dieser Regelung müssen Lebensmittelhersteller die vierzehn häufigsten Allergieauslöser auf verpackter Ware im Zutatenverzeichnis oder im Produktnamen angeben. Diese Kennzeichnungspflicht gilt auch für alle allergen wirkenden Verarbeitungsprodukte dieser Allergene sowie die bei der Produktion eingesetzten Hilfsstoffe.

Stoffe jedoch, die durch die Verarbeitung oder den Herstellungsprozess ihr allergenes Potential verlieren, müssen nicht gekennzeichnet werden. Zu diesen Ausnahmen gehören zum Beispiel:

  • Glukosesirup auf Gersten- und Weizenbasis sowie Dextrose und Maltodextrine auf Weizenbasis
  • Fischgelatine als Träger bei Vitaminzubereitungen oder als Klärhilfsmittel
  • vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett
  • Molke und Schalenfrüchte zur Herstellung von Destillaten

Die neue EU-Verordnung Nr. 1169/2011, mit der die Information der Verbraucher über Lebensmittel verbessert wird, sieht ab dem 13. Dezember 2014 verbindlich vor, dass die kennzeichnungspflichtigen Zutaten, die allergene Wirkung haben oder Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, im Zutatenverzeichnis besonders hervorgehoben werden müssen (z. B. durch die Schriftart, den Schriftstil oder die Hintergrundfarbe). Dadurch können die Betroffenen noch besser als bisher erkennen, ob das Lebensmittel für sie geeignet ist.

Darüber hinaus sieht die EU-Verordnung ab dem 13. Dezember 2014 verpflichtend vor, dass auch unverpackte Ware, z. B. in Restaurants, Kantinen oder an der Fleischtheke, hinsichtlich der Zutaten mit allergener oder Unverträglichkeiten auslösender Wirkung gekennzeichnet werden müssen. Die Mitgliedstaaten haben die Befugnis, die Art und Weise dieser Kennzeichnung im Einzelnen national zu regeln.

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Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Hätten Sie's gewusst?

Statt der vielfach komplizierten chemischen Bezeichnungen werden Zusatzstoffe von Lebensmitteln mit E-Nummern gekennzeichnet.

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