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Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima/Japan: strenge Kontrollen der Lebensmittel

Nur in sehr wenigen Einzelfällen wurde eine erhöhte Strahlenbelastung bei importierten Lebensmitteln aus Japan festgestellt. Für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher besteht keine Gefahr, dass radioaktiv kontaminierte Lebensmittel in den Handel gelangen.

Nach dem verheerenden Erdbeben und dem anschließenden Tsunami in Japan im März 2011 trat aus den Reaktoren des Kernkraftwerks Fukushima Radioaktivität aus. Die zuständigen Behörden trafen auch innerhalb der EU Vorsorgemaßnahmen, um die Bevölkerung vor eventuellen Folgen der freigesetzten radioaktiven Strahlung - etwa durch belastete Lebensmittel - zu schützen. Neben der Kontrolle von Waren aus Japan wurde ein europaweites Monitoring zu Fischen aus den pazifischen Fanggebieten durchgeführt.

Als Industrienation verfügt Japan zudem über ein eigenes System zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Die japanischen Behörden haben die Europäische Kommission direkt nach Bekanntwerden des Risikos für die Lebensmittelsicherheit über das weitere Vorgehen in Japan unterrichtet. Produkte, die den Anforderungen der japanischen Behörden nicht entsprechen, werden unabhängig von der Höhe der Belastung nicht exportiert.

Keine nennenswerten Lebensmittelimporte aus Japan

Bereits vor der Katastrophe lag der Anteil der Importe aus Japan nur bei 0,1 Prozent, gemessen an allen Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft, die Deutschland aus anderen Ländern erhält. Es handelt sich hauptsächlich um Nischenprodukte und Spezialitäten wie Soja-Produkte, grüner Tee, Algen und Gewürze für die japanische Küche. Die Einfuhr von Fisch und Fischzubereitungen (ohne Zierfische) aus Japan belief sich 2010 auf lediglich 47 Tonnen.

Eine Einfuhr von Fleisch (Fleischerzeugnissen), Milch (Milcherzeugnissen) oder Eiern (Eiprodukten) aus Japan in die EU ist derzeit nicht erlaubt.

Radioaktivität unterhalb der gültigen Grenzwerte

Seit Mitte März 2011 werden alle Lieferungen aus Japan an den Außenkontrollstellen der EU angehalten und überprüft. Waren aus bestimmten betroffenen Regionen dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Zertifikat aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Zusätzlich wird ein Teil dieser Sendungen von den Überwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten einer weiteren analytischen Kontrolle unterzogen.

Sämtliche Lieferungen aus Japan müssen mindestens zwei Tage vor ihrer Ankunft an den EU-Außenkontrollstellen angemeldet werden. Bis auf weiteres dürfen Lebensmittel aus Japan nur über wenige, ausgewählte Kontrollstellen in die EU eingeführt werden und nur dann, wenn die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden.

Deutschland hat bisher (Stand: März 2012) 359 Proben vermessen (298 Produkte aus Japan und 61 Fischproben aus den pazifischen Fanggebieten). Nur bei zwei Lebensmittel-Proben lag die Belastung oberhalb der Hintergrundbelastung, aber dennoch deutlich unterhalb des gültigen Grenzwerts.

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