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Aktuelle agrarpolitische Entwicklungen

Rede auf der Sitzung des Gesamtausschusses der DLG

Datum:
11.01.12 13:00
Ort:
Münster
Redner:
Staatssekretär Dr. Robert Kloos

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

ich freue mich, auf der heutigen DLG-Gesamtausschusssitzung hier in Münster Ihr Gast zu sein.

Ich wünsche Ihnen ganz persönlich und für Ihre Unternehmen alles Gute im Jahr 2012.

Für alle, die mit Landwirtschaft zu tun haben, ist in diesem und im kommenden Jahr ein wichtiges Thema die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Auch unter den künftigen Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Agrarpolitik sind die nachhaltige Leistungsfähigkeit und die Vielfalt unserer Landwirtschaft und unserer ländlichen Räume zu erhalten und zu stärken.

Das ist eine wichtige Herausforderungen für die Bauern und die politischen Akteure gleichermaßen.

Finanzen und Inhalte - die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013

Meine Damen und Herren,

Landwirtschaft und ländliche Räume gehören zusammen. Die Gemeinsame Agrarpolitik besteht aus 1. und 2. Säule. Eine starke und gesunde Landwirtschaft ist eine tragende Säule für vitale und zukunftsfähige ländliche Räume.

Jetzt werden die Weichen für die Zeit nach 2013 gestellt. Neben der finanziellen Ausstattung der GAP geht es insbesondere um die inhaltliche Ausgestaltung.

Die Direktzahlungen sind wichtig, um Kostennachteile durch höhere Produktionsstandards abzufedern und als Ausgleich für die Bereitstellung öffentlicher Güter durch die Landwirte. Sie sind nicht zuletzt dazu da, Risiken und Preisschwankungen abzufedern. Damit sind sie zentraler Bestandteil einer verlässlichen Agrarpolitik.

Und deswegen sage ich klar und deutlich: Wir kämpfen in Brüssel für eine solide Finanzierung der GAP!

Richtschnur für die künftige Finanzierung der GAP sind die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Sie lauten:

Wir brauchen auch nach 2013 eine starke erste Säule und eine finanziell gut ausgestattete zweite Säule!

Diese Zielsetzung unterstützen die meisten europäischen Landwirtschaftsminister. Und sie wird ja auch vom Europäischen Parlament unterstützt, das inzwischen gleichberechtigt mit am Tisch sitzt.

Abrupte Änderungen bei der Finanzierung darf es nicht geben! Das gilt sowohl für die Direktzahlungen als auch für die Fördermaßnahmen in der zweiten Säule.

Es darf nicht sein, dass einzelne Mitgliedstaaten bei der künftigen Mittelverteilung in Europa übermäßig belastet werden!

Aus diesem Grund hat Frau Bundesministerin Aigner die Idee einer EU-einheitlichen Flächenprämie für die Direktzahlungen entschieden abgelehnt und Brüssel ist dem gefolgt.

Bei den Direktzahlungen schlägt die Kommission nun eine moderate Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten vor: Deutschland gibt schrittweise über 4 Jahre insgesamt rund 4 Prozent des Prämienvolumens an andere Mitgliedstaaten ab.

Damit greift sie wichtige deutsche Forderungen einer begrenzten und schrittweisen Umverteilung auf.

Allerdings kann über eine Umverteilung von Direktzahlungen abschließend erst im Zusammenhang mit dem Gesamtbudget für die GAP sowie auch der Verteilung der Mittel im Rahmen der 2. Säule entschieden werden.

Ob:

  • Ausgleichszahlungen für Berggebiete oder andere von der Natur benachteiligte Gebiete,
  • Agrarumweltmaßnahmen mit Anreizen für besonders umweltverträgliche Wirtschaftsformen,
  • Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit oder
  • die Erhaltung und Schaffung von Infrastrukturen und Arbeitsplätzen:

Auch Deutschland braucht die Mittel aus der zweiten Säule, um eine nachhaltige Landwirtschaft und einen lebenswerten ländlichen Raum zu sichern!

Meine Damen und Herren,

wir stehen in der GAP vor wichtigen Herausforderungen:

  • da geht es zum einen um die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung: Der Anstieg der Weltbevölkerung von heute 7 Mrd. auf etwa 9 Mrd. Menschen bis 2050 erfordert eine Steigerung des Angebots an Nahrungsmitteln um rd. 70%.
  • zum anderen um den Erhalt der Vitalität ländlicher Regionen: Bis 2050 soll der Anteil der ländlichen Bevölkerung auf 30 % zurückgehen (1950 noch 70 %); auch die ländlichen Regionen der EU stehen vor dramatischen demographischen und strukturellen Herausforderungen.
  • und auch um den Klimawandel: Durch die Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe für die Nutzung erneuerbarer Energien trägt die Land- und Forstwirtschaft in Deutschland zu einer Reduktion der CO2-Emissionen um jährlich rd. 45 Mio. t bei. Wir müssen weitere Maßnahmen zum Klimaschutz und zum Erhalt der Biodiversität ergreifen.

Für diese und weitere wichtige Herausforderungen muss die europäische Agrarpolitik Lösungen finden.

Vor diesem Hintergrund prüfen wir die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013.

Wir können schon jetzt feststellen: Die Ziele stimmen, auch wenn entscheidende Fragen noch offen sind.

Deutschland unterstützt wichtige Ziele der Kommissionsvorschläge, wie z. B.

  • die Einführung regional bzw. national einheitlicher Flächenprämien in den Mitgliedstaaten,
  • die weitere Stärkung der Umweltbeiträge durch die GAP,
  • den Erhalt der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in der 2. Säule und
  • die Schaffung eines transparenten Systems für eine begrenzte und schrittweise Umverteilung von Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten.

Es ist richtig, die Umweltbeiträge der Landwirtschaft weiter zu steigern. Bei der stärkeren ökologischen Ausrichtung der GAP, dem "greening", muss allerdings der wirkliche Mehrwert für Umwelt und Natur erkennbar sein.

Wir wollen in Europa auch künftig eine nachhaltige und Ressourcen schonende Landwirtschaft fördern.

Die weitere Stärkung der Umweltbeiträge durch die GAP muss jedoch in Einklang stehen mit den Zielen der Nahrungsmittelversorgung und der Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe.

Hier sehen wir einen Zielkonflikt bei dem Vorschlag der Kommission, mindestens 7 % der Acker- und Dauerkulturflächen je Betrieb aus der produktiven landwirtschaftlichen Nutzung herauszunehmen. In Deutschland würden sich die Flächen auf etwa 600.000 bis 700.000 ha belaufen.

Durch den sehr hohen Verbrauch von Landwirtschaftsfläche in Deutschland von fast 100 Hektar pro Tag wird dieser Zielkonflikt noch weiter verschärft; der Verlust produktiver landwirtschaftlicher Flächen würde noch vergrößert.

Beim "greening" ist auch zu berücksichtigen, dass besonders die Landwirtschaft bereits heute wichtige Beiträge zu Umweltzielen erbringt.

Die Landwirtschaft arbeitet mit der Natur und nicht gegen die Natur! Gerade Deutschland ist hier ein Vorreiter.

  • Landwirte müssen schon seit Jahren für den Erhalt der Direktzahlungen umfangreiche Auflagen des Umwelt- und Tierschutzes sowie der Lebensmittelsicherheit erfüllen.
  • In Deutschland wird bis 2013 die Agrarförderung vollständig auf regional einheitliche Zahlungen für Ackerflächen und Grünland umgestellt sein. Damit werden insbesondere extensive Grünlandstandorte gestärkt.
  • Bereits heute nehmen Landwirte in großem Umfang an Agrarumweltmaßnahmen teil und erbringen zusätzliche Leistungen zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Produktionsgrundlagen. In Deutschland nehmen rd. 40 % der Betriebe daran teil und bringen etwa 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in Agrarumweltmaßnahmen ein.

Diese Leistungen der Landwirtschaft müssen berücksichtigt werden!

Deshalb haben wir bereits sehr früh gefordert, dass Landwirte, die bereits umfangreich an Umweltmaßnahmen in der 2. Säule teilnehmen, nicht benachteiligt werden dürfen.

Gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten setzen wir uns daher in den Verhandlungen dafür ein, dass bestimmte Agrarumweltmaßnahmen, die mit den Greening-Zielen in Einklang stehen, auf die Verpflichtung der Bereitstellung der ökologischen Vorrangflächen angerechnet werden.

Dies soll dann ähnlich geschehen, wie bei dem von der Kommission vorgeschlagenen Ansatz der Freistellung des ökologischen Landbaus vom "greening".

Diese Forderung wird sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Bundesrat unterstützt.

Was auf jeden Fall aber gewährleistet werden muss: Das "greening" muss von den Landwirten in der Praxis durchführbar sein.

Es wird mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand für Landwirte und Verwaltungen verbunden sein. Dieser zusätzliche Verwaltungsaufwand muss jedoch möglichst gering gehalten und in anderen Bereichen kompensiert werden, um das Ziel einer deutlichen Vereinfachung der GAP zu erreichen.

Wenn schon die Europäische Kommission selbst davon ausgeht, dass die Bürokratiekosten im Bereich der Direktzahlungen um 15 % ansteigen, dann ist an diesem System etwas falsch.

Eines ist klar: Das "greening" darf nicht zu blühender Bürokratie führen!

Die Forderung nach einer Entbürokratisierung gilt aus unserer Sicht für alle Vorschläge zur Zukunft der GAP.

Hier sehen wir leider bei den Kommissionsvorschlägen kaum Entlastung. Im Gegenteil: Etliche Elemente, wie sie die Kommission vorschlägt, dürften zu einer zusätzlichen Bürokratiebelastung führen.

Wir werden die Kommission erneut auffordern, hier nachzubessern, und werden ihr dazu eigene Vorschläge vorlegen.

An Stelle der viel zu komplizierten Kleinerzeugerregelung werden wir uns dafür einsetzen, dass kleineren und mittleren Betrieben, die durch die künftig wegfallende Modulation eine deutliche Kürzung erfahren, bei der Betriebsprämie ein Ausgleich gewährt wird.

Meine Damen und Herren,

Kommissar Cioloş beharrt - unterstützt vom Europäischen Parlament - weiterhin auf einer Kürzung bzw. Kappung der Direkt-zahlungen für größere Betriebe unter Berücksichtigung der Lohnsummen.

Es gibt aber keine objektiven Gründe für diesen Ansatz.

Deshalb lehnen wir - unterstützt von einer Reihe anderer Mitgliedstaaten - derartige Überlegungen ab.

Die gesellschaftlichen Leistungen, die die Landwirte auf ihren Flächen erbringen, sind unabhängig von der Betriebsgröße. Eine Debatte "Groß gegen Klein" ist unsinnig.

Der Kommissionsvorschlag ist ein Versuch, einen Systemwechsel bei den Direktzahlungen einzuleiten. Damit soll ein neues Fördersystem, das stärker an sozialpolitischen Zielen orientiert ist, eingerichtet werden, in dem staatliche Leistungen an die Zahl der Arbeitskräfte gebunden werden.

Der Vorschlag zielt auf eine Abkehr von der flächenbezogenen, vollständig von der Produktion und den Produktionsfaktoren entkoppelten Förderung. Eine sozialpolitische Ausrichtung widerspricht der bisherigen Entwicklung der GAP. Die europäische Landwirtschaft sollte vielmehr marktorientierter, innovativer, nachhaltiger und wettbewerbsfähiger ausgestaltet werden.

Genauso unsinnig ist die Definition des "aktiven Landwirts", wie sie die Kommission vorschlägt.

Sie ist verwaltungsaufwändig und benachteiligt größere Nebenerwerbslandwirte. Um bestimmte Bereiche vom Erhalt der Direktzahlungen auszuschließen, z. B. Golfplätze oder Flughäfen, reichen die bisherigen Regelungen. Wir schließen in Deutschland bereits heute solche Gruppen von den Direktzahlungen aus.

Die Kommission schlägt wieder umfangreiche Möglichkeiten zur Bindung eines Teils der Direktzahlungen an eine bestimmte Erzeugung, also eine Kopplung, vor.

Einen solchen Rückschritt lehnen wir ab.

In Deutschland werden ab dem Jahr 2012 alle Zahlungen unabhängig von der Produktion gewährt.

Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass es in diesem Bereich zu keinen Rückschritten hinter die bisher erreichten Ziele kommen wird. Es soll EU-weit eine angemessene Übergangsfrist zur vollständigen Entkoppelung von der Produktion festgeschrieben werden.

Bei den Fördermaßnahmen für die ländliche Entwicklung unterstützen wir den Vorschlag der Kommission, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in der 2. Säule der GAP zu belassen.

Dies entspricht einer Forderung, die wir immer wieder in Brüssel eingebracht haben.

Allerdings treten wir dafür ein, die derzeit geltende Ge-bietsabgrenzung beizubehalten, um den Landwirten ausreichen-de Planungs¬sicherheit zu geben.

Aus dem gleichen Grund möchten wir daher das bewährte und all-gemein anerkannte deutsche Indexsystem in modifizierter Form auf Basis der Ertragsmesszahl weiterhin anwenden können.

Bei den Fördermaßnahmen in der 2. Säule setzt die Kommission in weiten Teilen auf Kontinuität.

Das ist gut so. Der Grossteil des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens spielt sich in den ländlichen Räumen ab.

Unser Ziel ist es, die ländlichen Räume als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu stärken, ihre Potenziale zu nutzen und ihre Attraktivität zu verbessern.

Um die Zielsetzung der 2. Säule zu erreichen, benötigen die Mitgliedstaaten Planungssicherheit. Deshalb sollte sich der auf die Mitgliedstaaten entfallende Mittelanteil am Status quo ausrichten!

Meine Damen und Herren,

die Bundesregierung legt großen Wert auf eine leistungsfähige und nachhaltige Landwirtschaft. Dafür setzen wir uns auf nationaler und internationaler Ebene nachdrücklich ein.

Wir wollen die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sich die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft weiterhin positiv entwickeln kann.

Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten am Ende des Beratungsprozesses im Sinne der Landwirtschaft die richtigen politischen Entscheidungen treffen werden.

Präzisionslandwirtschaft zur Steigerung des weltweiten Nahrungsangebots

Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich noch ein wenig über die europäische Perspektive hinausschauen:

Die Welt steht vor riesengroßen Herausforderungen. Nach wie vor leiden zu viele Menschen an Hunger und Unterernährung. Im November 2011 erst hat die Weltbevölkerung die 7-Milliarden-Marke durchbrochen.

Nach Schätzungen der FAO wird die Weltbevölkerung bereits im Jahre 2050 auf rund 9 Milliarden Menschen anwachsen. Das allein erfordert eine Steigerung des Angebots an Nahrungsmitteln um rund 70 Prozent.

Die Präzisions-Landwirtschaft trägt dazu bei, dieses Ziel umweltschonend und nachhaltig zu erreichen und die Emission von Treibhausgasen zu vermindern.

Selbstfahrende und durch Satelliten teilflächengenau gesteuerte Arbeitsmaschinen sowie mit Präzisionstechnik ausgestattete Geräte sind bereits heute Realität. Sie werden in der modernen Agrarproduktion eingesetzt bei Aussaat, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte.

Diese Maschinen und Geräte tragen dazu bei, den stetig zunehmenden Bedarf einer wachsenden Weltbevölkerung an Nahrung, Energie und Rohstoffen zu decken. Sie helfen, wachsende Qualitätsansprüche an die Nahrungsmittel nachhaltig zu gewährleisten.

Die Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung in den Spannungsfeldern wachsende Qualitätsansprüche, Klimawandel und biologische Vielfalt wird nur dann erfolgreich sichergestellt werden können, wenn technische Innovationen neue Möglichkeiten dafür schaffen.

Landwirtschaft von heute sieht anders aus, als uns die Werbung vielfach zeigt. Im wahren Leben geht es um die Automatisierung von Arbeitsprozessen etwa in der Pflanzenproduktion. "Precision Farming" - das ist ein technischer Prozess, der laufend fortentwickelt wird. Elektronik und teilflächengenaue Sensorik schreiten in ihrer Entwicklung unaufhaltsam voran.

Auf der Agritechnica haben wir gesehen, wohin die Reise geht. Erstmalig kann dem Landwirt ein System angeboten werden, bei dem ein fahrerloser Traktor auf dem Feld vollautomatisch einem vorausfahrenden Traktor folgt.

Ein Forschungsprojekt dazu wurde mit Innovationsförderungs-Mitteln des BMELV unterstützt und ist DLG-Goldmedaillen-Preisträger auf der letztjährigen Agritechnica gewesen.

Vernetzung greift auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Elektromobilität. Die Bundesregierung hat hier eigens ein Programm zur Förderung der Elektromobilität aufgelegt. Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung werden auch die Landwirtschaft einen Schritt weiter voran bringen. Denn elektrische Antriebe in Teilbereichen der Landtechnik sind schon auf dem Vormarsch und werden weiter zunehmen.

Wenn wir die Welternährung sichern wollen, brauchen wir eine moderne Landwirtschaft. Produktionssteigerungen müssen nachhaltig erfolgen. Von einer Produktionssteigerung um jeden Preis, die die Bodenfruchtbarkeit schädigt und die knappen Ressourcen für die Lebensmittelerzeugung auf Jahrzehnte schädigt, müssen sich einige Weltgegenden noch verabschieden.

Die Rahmenbedingungen für innovatives und nachhaltiges Wirtschaften sind hierzulande günstig; die Investitionsbereitschaft in innovative Technik ist groß.
Fast 40 Prozent der deutschen Landwirte wollen im ersten Halbjahr 2012 neue Landmaschinen kaufen, Wirtschaftsgebäude bauen oder in die Hof- und Stalltechnik investieren.

Damit wir die Innovationskraft der deutschen Landwirtschaft aufrecht erhalten und ausbauen können, hat mein Ministerium ein Innovationsförderungsprogramm aufgelegt mit einem jährlichen Etat von 28 Millionen Euro. Damit fördern wir unter anderem Innovationen

  • im Pflanzenschutz
  • in Tierzucht und Tierschutz,
  • in der Agrartechnik und Elektronik,
  • Innovationen zur nachhaltigen Wassereffizienz und
  • in der umweltgerechten Landbewirtschaftung.

Das sind Investitionen in eine starke, nachhaltige und damit zukunftsfeste Landwirtschaft!

Die Innovationsförderung ist das eine. Die Umsetzung des Know-hows in die Praxis auf dem Feld und im Stall ist das andere. Mit Unterstützung auch durch die DLG werden wir die Innovationen aus der Forschung und Entwicklung schnell auf das Feld bringen.

Klares Ziel: Reduzierung des Flächenverbrauchs

Meine Damen und Herren,

die Bundesregierung misst dem Thema "Reduzierung des Flächenverbrauchs" große Bedeutung bei.

Seit dem Beschluss der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie im April 2002 gibt es ein klares Ziel der Bundesregierung zum Flächenverbrauch: Im Jahr 2020 soll die Neuinanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen täglich höchstens noch 30 ha betragen.

2000 lag der gleitende Vierjahresdurchschnitt für die Inanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen noch bei täglich 129 ha. 2010 lag der 4-Jahresdurchschnitt bei 87 ha, der aktuelle Wert des Jahres 2010 bei 77 ha. Wir sind auf einem guten Weg, aber noch lange nicht am Ziel.

Ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung des Flächenverbrauchs liegt im Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung im Baurecht. Gemeint ist damit, dass vor der Erschließung neuer Baustandorte im Außenbereich zunächst die Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, vorhandene Baulücken im Innenbereich zu schließen. 2006 wurden in das Baugesetzbuch Instrumente eingefügt, die dies erleichtern und dadurch den Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzfläche für Baumaßnahmen verringern. Allerdings wird von diesen Instrumenten noch nicht in ausreichendem Maße Gebrauch gemacht.

Was noch fehlt, ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit der Verringerung des Flächenverbrauchs. Notwendig ist die breite Akzeptanz für innerörtliche Verdichtungsmaßnahmen, die bisweilen als Einschränkung der Attraktivität der Wohn- und Lebensverhältnisse empfunden werden.

Sorge macht uns der Verbrauch bei Verkehrsflächen. Er verzeichnet seit 2006 einen Anstieg von vier Hektar pro Tag. Ursächlich dafür ist die Umsetzung des bestehenden Bundesverkehrswegeplanes. Diesem liegt eine Prognose der Zunahme des Straßenverkehrs um rund 60 Prozent bis ins Jahr 2025 zu Grunde. Allein für den im Koalitionsvertrag beschlossenen LKW-Parkplatzbau an Bundesautobahnen werden erhebliche Flächen benötigt.

Die landwirtschaftliche Nutzfläche ist wichtigster Produktionsfaktor für die Landwirtschaft. Sie konkurriert um diesen nicht vermehrbaren Faktor mit anderen Nutzungen wie Siedlung und Verkehr, Infrastruktur, Rohstoffabbau, Forstwirtschaft, Naturschutz und Energieerzeugung. Durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energiewende, insbesondere dem Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus der Elektrizitätsnetze (NABEG), steigen die Ansprüche an landwirtschaftliche Flächen nochmals.

Die derzeit gängigen Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft entziehen der Landwirtschaft weitere Flächen. Deren Umfang liegt in Einzel¬fällen sogar deutlich über dem Umfang des eigentlichen Eingriffs.

Bauleitplanung, Raumordnung und naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen sowie Ausgleichs- und Ersatzregelungen sind weitgehend durch Landesrecht festgelegt.

Wir bringen uns daher dort ein, wo der Bund auch Kompetenzen hat:

BMELV wirkt mit an der Erarbeitung einer Kompensationsverordnung des Bundesumweltministeriums. Diese wird Regelungen zu Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Festlegung diesbezüglicher Standards enthalten. Außerdem sollen in der Kompensationsverordnung einheit¬liche Bewertungsverfahren für das Ersatzgeld geregelt werden.

Parallel dazu werden Empfehlungen für Standards und Regelungen zur Verringerung des Flächenverbrauchs erarbeitet. Hierzu gibt es einen Auftrag der Umweltministerkonferenz; die Agrarministerkonferenz ist beteiligt.

Wir wirken mit an dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung bei Baumaßnahmen in Städten und Gemeinden, welches federführend vom Bundesbauministerium erarbeitet wird.

Schließlich weise ich darauf hin, dass der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) interessante Vorschläge für ein intelligentes Kompensationsflächenmanagement erarbeitet hat, die wir sehr unterstützen.
(Lösungsansätze des BLG in Stichworten: Kompensationsverpflichtungen bündeln, produktionsintegrierte Kompensation, Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie als Ausgleichs- und Ersatzpotenzial nutzen, ökologische Verzinsung bis 30 % möglich, Entsiegelung, u.v.m.)

BMELV-Charta für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Meine Damen und Herren,

über Themen wie Nachhaltigkeit, Globalisierung, Welternährung und Flächenverbrauch oder Tierhaltung wird in der Gesellschaft diskutiert. Die Diskussion in der Gesellschaft über Landwirtschaft dürfen wir nicht ignorieren.

Entsprechend Ziffer 9 ihrer Leitlinien ist die DLG die Plattform für den Zukunftsdialog in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Sie steht damit jedoch nicht allein, auch das BMELV unterstützt den Dialog in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Wenn wir unsere Land- und Ernährungswirtschaft für die Zukunft fit machen wollen, müssen wir ihr auch einen Platz in der Mitte der Gesellschaft sichern. Das ist ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor.

Wir müssen versuchen, anstelle des "übereinander Redens" zu einem "miteinander reden" zu kommen.

Vor einem Jahr hat Bundesministerin Aigner eine breit angelegte gesellschaftliche Debatte zu einer Charta für Landwirtschaft und Verbraucher angestoßen, um die Handlungsoptionen einer zukunftsorientierten Landwirtschaftspolitik auszuloten.

Im vergangenen Jahr haben wir einen offenen Dialog mit 38 Dachverbänden sowie Wissenschaftlern und Vertretern der Politik geführt.

Die DLG war als Mitglied des festen Teilnehmerkreises mit von der Partie und hat sich engagiert eingebracht.
Für diese Unterstützung sind wir dankbar.

In vier Workshops wurden über die Themenfelder "Umwelt", "Tierhaltung", "Ernährungssicherung und Welthandel" sowie "Lebensmittel" diskutiert und in einer Abschlussveranstaltung die Ergebnisse zusammengeführt. Alle Berichte des Dialogprozesses sind auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Die Diskussion hat deutlich gezeigt, dass die Gesellschaft hohe Anforderungen und Erwartungen an die moderne Landwirtschaft stellt. Es wurden wichtige Fragestellungen aufgeworfen und konstruktiv diskutiert. So zum Beispiel der hohe Flächenverbrauch, die Sorgen vieler Bürger hinsichtlich großer Tierhaltungsanlagen oder das Problem, mehr für die wachsende Bevölkerung in der Welt produzieren zu müssen und gleichzeitig Flächen für Bioenergie und Umwelt bereit zu stellen.

Die Charta selbst wird Frau Bundesministerin Aigner in Kürze der Öffentlichkeit vorstellen.

Ohne dem vorzugreifen, möchte ich heute vier wichtige Themen nennen.

Wir brauchen:

  • eine produktive Landwirtschaft, die Einkommen und Arbeitsplätze sichert
  • eine Landwirtschaft, die umweltschonend und tiergerecht wirtschaftet
  • eine Landwirtschafts- und Ernährungspolitik, die in globaler Verantwortung steht
  • und wir brauchen eine Politik, die auf Verbraucherkommunikation setzt.

Wir brauchen beispielsweise praktikable Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Nährstoffausträge müssen weiter reduziert werden. Und der Verzicht auf nicht-kurative Eingriffe am Tier muss so bald wie möglich erreicht werden.

Denn eines hat die Diskussion um eine Charta für Landwirtschaft und Verbraucher ganz besonders gezeigt:
Wir dürfen nicht im Sektor Nabelschau betreiben, sondern wir müssen auf gesellschaftliche Akzeptanzprobleme eingehen.

Und dann können wir hoffentlich bei der nächsten DLG-Wintertagung mit Stolz sagen:

Fortschrittlicher Landwirtschaft gehört die Zukunft - und hier in Deutschland befindet sie sich in der Mitte der Gesellschaft!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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Zusatzinformationen

Die Ministerin

Ilse Aigner

App in den Wald

Waldfibel-App (verweist auf: Die Waldfibel)

Die Waldfibel gibt es als Broschüre, App fürs iPhone, iPad und Android Smartphone sowie als Windowsprogramm

"Zu gut für die Tonne"

Brot, Käse, Apfel mit Schriftzug zu gut für die Tonne (verweist auf: Zu gut für die Tonne)

Informationen zur BMELV-Kampagne gegen Lebensmittelverschwendung

Lebensmittelkennzeichnung

Logo www.lebensmittelklarheit.de (verweist auf: Die Internetplattform www.lebensmittelklarheit.de)

Portal der Verbraucherzentralen, gefördert durch das BMELV im Rahmen der Initiative "Klarheit und Wahrheit"

Lebensmittelsicherheit

Schriftzug von der Internet-Seite www.lebensmittelwarnung.de - Das Portal der Bundesländer (verweist auf: Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de der Länder zur Verbraucherinformation über Lebensmittelwarnungen (Öffnet neues Fenster))

Auf einen Blick: Warnungen und Informationen der Öffentlichkeit zur Lebensmittelsicherheit

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

BMELV im Web 2.0

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