Sicherheit und Selbstbestimmung im Web 2.0
Rede bei den Bamberger Verbraucherrechtstagen 2011
- Datum:
- 05.12.11
- Ort:
- Bamberg
- Redner:
- Bundesministerin Ilse Aigner
- I. Begrüßung / Einleitung
- II. Verbraucherrecht 2.0
- III. Sicherheit gewährleisten
- IV. Selbstbestimmung ermöglichen / Transparenz in sozialen Netzwerken
- V. Strukturen für den Verbraucherschutz
- VI. Schluss
Es gilt das gesprochene Wort!
I. Begrüßung / Einleitung
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Ob Weltkulturerbe, Zwiebeltreter oder geschichtsträchtige Universität: Bamberg ist eine traditionsreiche Stadt. Uns ist es gelungen, eine weitere Tradition fest in dieser Stadt zu etablieren: Die Bamberger Verbraucherrechtstage.
Ich freue mich sehr, Sie persönlich hier schon zum zweiten Mal anlässlich der nunmehr vierten Bamberger Verbraucherrechtstage zu begrüßen.
Die Bamberger Verbraucherrechtstage sind ein besonderes Format. Hier sitzen alle an einem Tisch. Besonders herzlich möchte ich die ausländischen Vertreter von den niederländischen und österreichischen Behörden in unserem Kreis willkommen heißen.
- Namhafte Wissenschaftler,
- Vertreter der Verbraucherverbände und europäischer Verbrauchereinrichtungen,
- Unternehmensverbände,
- Politik und Verwaltung aus Bund und Ländern:
hier gelingt ein echter Diskussionsprozess in offener, angenehmer Atmosphäre. Und ich glaube, wir alle können viele Anstöße mit nach Hause nehmen.
Mein Haus profitiert jedenfalls sehr von der Veranstaltung. Wir nehmen zahlreiche Ideen mit in die tägliche politische Arbeit. Vor zwei Jahren haben Sie hier bei den Bamberger Verbraucherrechtstagen engagiert über die Verbraucherrechterichtlinie diskutiert. Die Richtlinie ist mittlerweile unter Dach und Fach, auch dank der hervorragenden Arbeit des Berichterstatters im Europäischen Parlament, Dr. Andreas Schwab.
Mit gutem Erfolg:
- Die Vollharmonisierung, die auch in diesem Kreis kritisch diskutiert wurde, ist vom Tisch.
- Wir konnten ein hohes Verbraucherschutzniveau beibehalten.
- Und, es ist uns gelungen, eine Regelung zur Verhinderung von Internetkostenfallen in den Rechtstext aufzunehmen.
II. Verbraucherrecht 2.0
Meine Damen und Herren, Zeit zum Verschnaufen bleibt uns nicht! Die Verbraucherpolitik ist ein dynamisches Feld. Und ein Blick auf Ihre Agenda für morgen macht deutlich, mit welchen Mammutaufgaben wir uns befassen müssen.
Unter der Überschrift Verbraucherrecht 2.0 beschäftigen Sie sich mit den vielfältigen Chancen und Risiken, die das Web 2.0 für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich bringt. Prägend für das Web 2.0 ist die aktive Rolle des Nutzers. Er konsumiert nicht nur, sondern bringt selbst Inhalte ein. Ich erlebe immer wieder, wie Verbraucherinnen und Verbraucher ihre neuen Möglichkeiten sehr aktiv nutzen. Ein schönes Beispiel ist das von uns geförderte Portal "lebensmittelklarheit.de" des vzbv. Dort können Verbraucher Produkte nennen, von deren Aufmachung sie sich getäuscht fühlen. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen und ihre Werbebotschaften zu erklären. Von der Wirtschaftsseite habe ich für dieses Projekt viel Kritik einstecken müssen.
Aber ich sage: Wenn Internetforen für moderne Marketingmethoden genutzt werden, muss es im Internet auch Raum für eine kritische Auseinandersetzung der Verbraucher mit Produkten geben. Darum bin ich stolz auf den regen Zulauf, den diese Plattform erfährt. 100 Tage nach dem Startschuss des Projekts am 20. Juli dieses Jahres konnten wir bilanzieren: Es sind mehr als 3.800 Meldungen von Verbrauchern eingegangen. Und täglich kommen etwa 20 weitere Meldungen und Anfragen hinzu. Die Plattform ist ein echtes Diskussions- und Informationsforum für Verbraucher geworden.
Das Beispiel zeigt: Unternehmen, Verbraucherpolitik und auch das Verbraucherrecht müssen – ich sage lieber: dürfen – sich auf einen aktiven, engagierten Verbraucher einstellen. Wir haben es mit einem Verbraucher zu tun, der Produzent und Konsument in einem ist. Kurz: Prosument – so bringt es eine schöne neue Wortschöpfung auf den Punkt.
Meine Damen und Herren, ich will eine Verbraucherpolitik, die diesen aktiven Verbraucher stärkt und ihn die Chancen der neuen Informationstechnologie selbstbestimmt für seine Zwecke nutzen lässt. Aber das setzt voraus, dass sie sich dabei sicher fühlen. Darum hat meine Verbraucherpolitik zwei Aspekte, die untrennbar zusammengehören: Ich will Sicherheit gewährleisten und Selbstbestimmung ermöglichen.
III. Sicherheit gewährleisten
Was verstehe ich unter dieser Sicherheit?
Mit dem Begriff der Sicherheit verbindet man zunächst die körperliche Integrität. Diese spielt auch in der Verbraucherpolitik eine grundlegende Rolle: Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Lebensmittel und sonstige Produkte ungefährlich sind.
Wenn wir uns mit den Herausforderungen der digitalen Welt befassen, kommt ein zweiter Aspekt der Sicherheit stärker zum tragen: Zur Sicherheit gehört auch, dass alle Verbraucher ohne Gefahren für ihre wirtschaftlichen Interessen am Alltagsleben teilnehmen können. Zunächst einmal bedeutet dies, dass Verbraucher vor Täuschung und Betrug geschützt werden müssen.
Drei Beispiele will ich nennen:
Aktuelles Beispiel sind die Internetkostenfallen. Eingangs habe ich es schon erwähnt: Auch bei den letzten Bamberger Verbraucherrechtstagen stand dieser "Dauerbrenner" auf der Tagesordnung. Mit der immer gleichen Masche haben unseriöse Anbieter Verbrauchern Zahlungen abgeknöpft, die sie nie leisten wollten. Kochrezepte, Horoskope, Witzseiten – Leistungen, die im Internet zuhauf kostenlos zu haben sind, werden zu gesalzenen Preisen angeboten. Der Blick auf die Kostenpflicht wird mit teilweise geschickten Ablenkungsmanövern verstellt.
Ob solche Vereinbarungen wirksam sind, hängt sehr vom Einzelfall ab. Häufig dürften diese Fälle im juristischen Graubereich liegen. Die Konstellationen sind aber allemal geeignet, Verbraucher zu verunsichern, unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu veranlassen. Ein einträgliches Geschäftsmodell!
Ich arbeite schon lange daran, hier klare gesetzliche Vorgaben zu erreichen. Ich will nicht verhehlen, wie mühsam das politische Geschäft sein kann. Aber der stete Tropfen höhlt auch hier den Stein. Zunächst ist es gelungen, unsere Forderung nach der so genannten Buttonlösung in der nationalen politischen Landschaft durchzusetzen. Dann haben wir unsere Forderungen erfolgreich in die Brüsseler Verhandlungen zur Verbraucherrechterichtlinie eingebracht. In der künftigen Verbraucherrechterichtlinie ist es nun endlich verankert:
Wirksame Zahlungspflichten können im Internet nur noch begründet werden, wenn unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und deutlich auf die Kosten hingewiesen wird. Aktiviert der Verbraucher zur Bestellung eine Schaltfläche, so muss diese gut lesbar mit den Worten "Zahlungspflichtig bestellen" oder einer vergleichbar deutlichen Formulierung beschriftet sein. Erst nach Bestätigung der Zahlungspflicht durch den Verbraucher ist dieser an den Vertrag gebunden. Verbraucher können so eindeutig beurteilen, ob sie zur Zahlung verpflichtet sind. Unberechtigte Ansprüche können sie selbstbewusster abwehren.
Ich dränge nun auf eine möglichst schnelle Umsetzung der Regelung in unser nationales Recht. Schon im September hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Die parlamentarischen Beratungen im Bundestag stehen in Kürze an. So verbessern wir den Schutz vor Internetkostenfallen in Deutschland schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie wesentlich! Das schafft Sicherheit!
Auch beim Urheberrecht als zweitem Beispiel sehe ich Handlungsbedarf, um für Verbraucher die Sicherheit im Netz zu gewährleisten. Ich meine die sogenannte Filesharing-Abmahnungen. Das geistige Eigentum ist ein hohes Gut und sein Schutz ist ein wichtiges Anliegen. Aber die Rechtsdurchsetzung muss mit Augenmaß erfolgen. Es darf nicht sein, dass der Schutz des geistigen Eigentums zum Vorwand für Verbraucherabzocke und zum einträglichen Geschäftsmodell wird. Vierstellige Beträge für den Tausch eines Musikalbums: Wir müssen uns fragen, ob die in Abmahnungen geforderten Summen immer verhältnismäßig sind. Verbrauchern muss es außerdem möglich sein, die ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfe effektiv zu überprüfen. Dazu sind sie heute technisch vielfach kaum in der Lage.
Meine Damen und Herren, den Ergebnissen Ihrer Diskussionen zu diesem Themenbereich sehe ich mit besonderer Spannung entgegen!
Zur Sicherheit gehört für mich – und damit bin ich beim dritten Beispiel – auch der Schutz vor strukturellen Benachteiligungen von Verbrauchern. Nur wenn sie faire Bedingungen zur Wahl gestellt bekommen, können Verbraucher ihre wirtschaftlichen Interessen wahren. Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die Diskussion um das Europäische Kaufrecht. Die Kommission hat einen Vorschlag für ein optionales Kaufrecht unterbreitet, auf dessen Anwendung sich Unternehmer und Verbraucher verständigen können.
Ich will es offen sagen: Ganz glücklich bin ich mit diesem Ansatz nicht. Die Kommission geht hier meines Erachtens den zweiten Schritt vor dem ersten. Zu groß sind nach wie vor die Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsordnungen. Eine Art "Toolbox" zur schrittweisen Annäherung der Rechtsordnungen hätte ich vorgezogen.
Wir werden nun aber selbstverständlich konstruktiv an den Vorschlägen der Kommission mitarbeiten. Denn eines ist klar: Ein wirkliches Wahlrecht für oder gegen das optionale Vertragsrecht wird es für Verbraucher de facto kaum geben. Es wird in aller Regel der Anbieter sein, der das geltende Recht in seinen Vertragsbedingungen festlegt. Wir dürfen also die Auswirkungen eines solchen optionalen Instruments für die Verbraucher keinesfalls unterschätzen. Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das Regelwerk ein hohes Verbraucherschutzniveau ansetzt.
Daher ist es gut, dass Sie sich schon zu diesem frühen Zeitpunkt intensiv mit dem Entwurf auseinandersetzen. Geben Sie uns Ihre Bewertungen für die Verhandlungen in Brüssel mit an die Hand!
IV. Selbstbestimmung ermöglichen / Transparenz in sozialen Netzwerken
Meine Damen und Herren, die Sicherheit ist für mich das Fundament, auf dem der Verbraucher sich frei bewegen kann. Auf diesem Fundament soll er seine Interessen selbstbestimmt wahrnehmen. Das will ich mit meiner Politik ermöglichen.
Aber eines will ich ganz deutlich sagen: Selbstbestimmung ermöglichen, das bedeutet für mich nicht, den Verbraucher allein zu lassen! Ich will Bedingungen schaffen, die Verbraucher in die Lage versetzen, ihre Konsumentscheidungen möglichst an ihren eigenen Interessen auszurichten. Dafür brauchen sie Transparenz, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit von Angeboten.
Auch hier will ich zwei Beispiele nennen:
Mit Fragen der Transparenz werden Sie sich sicher im Zusammenhang mit dem Themenkomplex Cloud Computing auch auseinandersetzen. Gerade für Verbraucher liegen in dieser neuen Technologie große Chancen. Sie können sich teure Investitionen in eigene Rechnerkapazitäten sparen und trotzdem ein großes Angebot nutzen. Auf der Hand liegt aber das Risiko des Datenverlusts und der Datenkontrolle.
- Wo sind die Daten eigentlich gespeichert?
- Wer hat Zugriff auf die Daten und wofür werden sie genutzt?
- Kann der Nutzer die Daten jederzeit wieder spurlos löschen oder verliert er die Kontrolle über sie?
Diese Fragen stellen sich uns auch im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken. Damit bin ich beim zweiten Beispiel. Stehen wir beim Cloud Computing noch am Anfang des Überlegungsprozesses, so hat die Diskussion um Facebook und Co. in den letzten Monaten an Fahrt aufgenommen. Die Mahner für mehr Transparenz und Zurückhaltung im Umgang mit persönlichen Daten sind keine vereinzelten Stimmen mehr, die man leicht als Spielverderber abtun könnte.
Für mich ist die Weiterentwicklung von sozialen Medien eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Unternehmen, Politik und Verbraucher müssen sich gemeinsam fragen:
- Wie wollen wir die Kommunikationsstrukturen unserer Zukunft gestalten?
- Wie können wir sie für unsere Bedürfnisse und Ziele optimal nutzen?
- Und wie können wir moderne Kommunikation und Datensicherheit vereinbaren?
Die Nutzung moderner Kommunikationsformen ist für mich ein wichtiges Stück Freiheit. Der Austausch in sozialen Netzwerken ist Teil unserer persönlichen und auch demokratischen Kultur geworden. Ich will das Internet als freies Medium stärken.
Aber, solange die Menschen nicht wissen, was mit ihren Daten geschieht, werden sich viele bewusst gegen die Nutzung von sozialen Medien im Web 2.0 entscheiden. Andere werden sich mit einem flauen Gefühl im Magen darauf einlassen, um den Anschluss nicht zu verpassen. Von selbstbestimmtem Verbraucherhandeln wie ich es mir vorstelle kann aber dann keine Rede mehr sein!
Darum ist die Schaffung von Transparenz für mich ein Schlüsselthema. Um es plakativ zu beschreiben: Jeder kann sein persönliches Tagebuch öffentlich auslegen. Aber er muss sich bewusst dafür oder dagegen entscheiden können. Eine aktuelle Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom hat es zu Tage gebracht: Einer überwältigenden Mehrzahl der Nutzer ist Datenschutz in sozialen Netzwerken ein wichtiges Anliegen! 95 Prozent der Befragten möchten verschiedene Informationen nur bestimmten Gruppen freigeben. Auch wenn solche Einstellungen in vielen Netzwerken grundsätzlich möglich sind: 66 Prozent der Nutzer wissen nicht, was sie zum Schutz ihrer Daten tun können.
Darum sage ich: Die Voreinstellungen müssen verbraucherfreundlicher werden. Es kann nicht sein, dass Nutzer erst ein ganzes Bündel von Funktionen, wie Gesichtserkennung oder Ortung, abstellen müssen, um ihre Privatsphäre zu schützen. Denn Viele kennen diese Funktionen gar nicht. Wer weiß schon, dass er beim sogenannten "Taggen" von Fotos bei Facebook seine Freunde in eine biometrische Datenbank einspeist?
Facebook hat im Laufe der Zeit die Einstellungen zur Privatsphäre sogar noch gelockert! Laut Facebook-Gründer Mark Zuckerberg zeichnet das Unternehmen damit nur einen gesellschaftlichen Wandel nach. Menschen hätten heutzutage kein Problem mehr, Privates öffentlich zu machen. Ich meine: Hier werden Ursache und Wirkung vertauscht! Facebook und Co. treiben den Zeitgeist voran und drängen ihre Nutzer zu offenherzigen Darstellungen des Privaten in der Öffentlichkeit. Für die Unternehmen macht sich das bezahlt – mit immer wertvolleren Nutzerprofilen, die sich für zielgenaue Werbung vermarkten lassen.
Wie können wir also die Transparenz und die Sicherheit für Nutzer von sozialen Netzwerken verbessern? Ich setze auf ein Bündel von Maßnahmen. Mit der Initiative "Verbraucherbildung – Konsumkompetenz stärken" fördern wir vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenzen im Umgang mit neuen Medien. Wir setzen schon in den Schulen an.
Aber es sind nicht in erster Linie die Verbraucher, die sich ändern müssen! Entscheidend ist die Gestaltung der Angebote selbst. Ich setze dabei zunächst auf politische Gespräche, unterstützt vom Druck der Verbraucher, um z.B. wirksame Selbstverpflichtungen der Unternehmen zu erreichen. Diese Strategie war in der Vergangenheit sehr erfolgreich. Ich erinnere an die Widerspruchsmöglichkeiten, die wir für Verbraucher bei Geodiensten wie Google Street View durchgesetzt haben.
Deutschland ist ein wichtiger Markt, auch und gerade für die Anbieter von sozialen Netzwerken. Mittlerweile haben etwa 20 Millionen Deutsche einen Facebook-Account. Die Wünsche und Bedürfnisse dieser Kunden lassen die Anbieter sicher nicht kalt. Ich ermutige die Nutzer daher, auch hier eine aktive Rolle zu spielen! Machen Sie die Datensicherheit zum entscheidenden Kriterium bei der Auswahl ihres sozialen Netzwerks!
Aber auch auf zwingende gesetzliche Vorgaben können wir nicht verzichten. Hier ist der Schulterschluss auf europäischer Ebene wichtig – nur so können wir der Grenzenlosigkeit des Internets Rechnung tragen. Bei der aktuellen Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie mache ich mich für substanzielle Verbesserungen des Schutzes der Privatsphäre gerade in sozialen Netzwerken stark. Wir brauchen klare Grundregeln für Persönlichkeitsprofile und eine Verpflichtung zu restriktiven Voreinstellungen, damit zum Beispiel Ortungs- und Gesichtserkennungsdienste nur mit Einwilligung der Betroffenen angewendet werden können.
Außerdem müssen wir das Recht der Nutzer, selbst ins Internet gestellte Informationen endgültig zu löschen, unmissverständlich im Gesetz verankern. Mit der zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding bin ich mir darüber einig, dass wir ein festgeschriebenes "Recht auf Vergessen" brauchen.
Meine Damen und Herren, so will ich die Transparenz bei der Nutzung sozialer Netzwerke verbessern. So will ich Verbraucher in ihrer Selbstbestimmung stärken!
Manche dieser Gedanken lassen sich sicher auch auf das Cloud Computing übertragen. Vieles wird aber ganz neu zu diskutieren sein. Hier freue ich mich auf Ihre Expertise und Ihre Ideen! Ich möchte gerade auch dieses Forum nutzen, um Verbraucheraspekte schon ganz früh in die Diskussion um das Cloud Computing einzubringen!
V. Strukturen für den Verbraucherschutz
Mein Rundflug über die Sicherheit und Selbstbestimmung 2.0 lässt ahnen, wie viel Dynamik in den Themen der Bamberger Verbraucherrechtstage steckt. Verbraucherpolitik ist jung und schwungvoll! Sie hängt im höchsten Maße von gesellschaftlichen aber auch technologischen oder volkswirtschaftlichen Entwicklungen ab. Ich erinnere nur an die Auswirkungen der Finanzkrise, die ich vor zwei Jahren an dieser Stelle thematisiert habe. Seit den letzten Bamberger Verbraucherrechtstagen haben wir ein ganzes Bündel an Maßnahmen abgearbeitet, um auf die Folgen zu reagieren. Verbraucherpolitik als Querschnittsaufgabe verlangt von ihren Akteuren Flexibilität, interdisziplinäre Ansätze und innovatives Denken.
Meine Damen und Herren, eine solche Politik braucht ein Netzwerk. Sie braucht Strukturen, auf die sie sich stützen kann. Und da zeigt sich, dass die Verbraucherpolitik noch ein Stück weit erwachsen werden muss. Denn ausgetretene Pfade können wir hier selten betreten.
Eines meiner Kernanliegen für diese Legislaturperiode ist es daher, den noch so jungen Verbraucherschutz beim "erwachsen werden" voranzubringen. Ich habe es zu Beginn der Legislaturperiode gesagt: Dafür will ich praktikable und nachhaltige Strukturen schaffen. Das betrifft die politische Zusammenarbeit, die Bildung, die Forschung und den gesellschaftlichen Diskurs.
Gerade bei der Verbraucherforschung haben wir schon viele Punkte unseres ehrgeizigen Programms abgearbeitet: Wir haben eine Stiftungsprofessur Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth gegründet. Den Lehrstuhlinhaber Herrn Professor Schmidt-Kessel werden Sie morgen bei der Podiumsdiskussion im Plenum erleben. Die Stiftungsprofessur ist Kristallisationspunkt für eine Forschungsstelle Verbraucherrecht, in der das Wissen zahlreicher Lehrstühle mit unterschiedlichen Ausrichtungen gebündelt wird. Wir haben vorletzte Woche mit einem ersten Workshop den Startschuss für ein Netzwerk Verbraucherforschung gegeben. Fast 100 Wissenschaftler werden hier mit Unterstützung meines Hauses ihre Arbeit zu Verbraucherthemen eng vernetzen. Und wir haben die Bamberger Verbraucherrechtstage fest institutionalisiert.
Ich werde diese Strukturen als Impulsgeber und wissenschaftliche Grundlage für meine Verbraucherpolitik nutzen.
VI. Schluss
Meine Damen und Herren, ich habe es am Anfang meiner Rede schon gesagt und ich sage es zum Schluss noch einmal: Die Bamberger Verbraucherrechtstage sind mittlerweile zu einer guten Tradition geworden. Nutzen Sie dieses Forum, um sich einzumischen. Seien Sie aktiv, seien Sie kreativ, seien Sie Prosument! Und zwar in beiden Ausprägungen:
Seien Sie Konsument am heutigen Abend: Genießen Sie das wunderbare Buffet, das Bamberger Bier und die Live-Musik.
Und seien Sie Produzent am morgigen Tag: Ich bin gespannt auf Ihre Arbeitsergebnisse! Denn wir brauchen Ihre Unterstützung für eine Verbraucherpolitik die auch angesichts der Herausforderungen des Web 2.0 Beides kann: Sicherheit gewährleisten und Selbstbestimmung ermöglichen!
In diesem Sinne erkläre ich das Buffet für eröffnet!

Delicious
Mister Wong
digg
twitter
studiVZ, meinVZ, schülerVZ





