"Sicherheit gewährleisten – Selbstbestimmung ermöglichen"
Rede im Deutschen Bundestag zur Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes
- Datum:
- 02.12.11
- Ort:
- Deutscher Bundestag, Berlin
- Redner:
- Bundesministerin Ilse Aigner
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sicherheit gewährleisten – Selbstbestimmung ermöglichen. Das ist die Zielrichtung meiner Verbraucherpolitik. Wer Verbraucherinnen und Verbraucher stärken will und wer sie nicht bevormunden will, der sollte neben dem Schutz vor allem für eines sorgen – und das ist Transparenz. Das Ziel ist vorgegeben. Und wir gehen entschlossen Schritt für Schritt voran.
Auskunft, was die Behörden und Ämter wissen
Ein wesentlicher Schritt ist die Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes.
Bürgerinnen und Bürger erhalten Auskunft über das, was die Behörden und Ämter wissen, insbesondere Informationen über Rechtsverstöße bei Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs.
Das ist der Kern des Gesetzes. Die SPD hat es in der Großen Koalition damals mit beschlossen. Wir haben damals gemeinsam beschlossen, das Gesetz zu evaluieren. Weniger als ein Jahr nach Abschluss der Evaluierung ist heute die 2./3. Lesung. Damit macht die christlich-liberale Koalition das Verbraucherinformationsgesetz noch besser, zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Es soll einfacher, wirksamer und noch bürgerfreundlicher werden.
Einfacher, wirksamer und noch bürgerfreundlicher
Wir machen es einfacher:
- indem wir die Antragstellung per mail erleichtern,
- indem wir Fristen streichen und
- indem wir das Antragsverfahren verkürzen: kurz und unbürokratisch ist das Motto.
Wir machen es wirksamer, indem wir den Anwendungsbereich ausdehnen.
Denn für Verbraucher ist es schlicht nicht einzusehen:
- warum sollen sie über Produkte wie Lebensmittel oder Textilien Auskunft erhalten?
- warum sollen sie aber über Produkte wie Haushaltsgeräte, Möbel oder Spielzeug keine Auskunft erhalten?
Auch das sind Gegenstände des täglichen Lebens. Und hier soll das VIG künftig wirken.
Ich gebe Ihnen ein ganz praktisches Beispiel:
Weihnachten steht vor der Tür. Lichterketten leuchten überall. Gewerbeaufsichtsämter prüfen ihre technische Sicherheit, etwa ob Kabel überhitzen und Brände auslösen können.
Nun können die Verbraucher bei den zuständigen Behörden nachfragen:
- Liegen Informationen darüber vor?
- Gibt es noch andere Erkenntnisse der Marktüberwachung?
Wir können und wollen nicht alle Bereiche ins VIG einbeziehen. Etwa die Finanzprodukte - hier gibt es keine Messwerte, die objektiv feststellbar sind. Bei Finanzprodukten ist das Risiko häufig die Kehrseite höherer Zinsen. Wie will man davor warnen?
Manche Menschen sind bereit, dieses Risiko einzugehen. Umso wichtiger sind eine gute individuelle Beratung und eine gute Verbraucherbildung. Deshalb verpflichten wir Banken auch zu dem so genannten Beipackzettel.
Vorgestern haben wir im Kabinett den Beschluss zur Umsetzung des europäischen Bruders – der Prospektrichtlinie - in nationales Recht getroffen – genau in unserem Sinne.
Das sind keine Fragen des VIG, sondern des Anlegerschutzes. Und auch hier setzen wir auf Transparenz und Information.
Und schließlich machen wir das VIG auch bürgerfreundlicher, indem wir die Kosten senken für Bürgerinnen und Bürger. Schon im heute geltenden System fallen kaum Kosten an.
Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens, dass Frau Künast seinerzeit für alle – für die kleinen und die großen Anfragen ‑ in ihrem ersten Entwurf die volle Kostendeckung vorgeschlagen hatte! Bei uns sind nun künftig alle Anfragen bis 250 Euro frei. Aber wir ziehen eine Grenze ein, die sich am Verwaltungsaufwand orientiert. Und ich denke: das ist nur gerecht. Denn ansonsten zahlt die Rechnung für den Antragsteller der Steuerzahler!
Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette
Das VIG ist auch Teil meines Aktionsplanes, der die Konsequenzen aus dem Dioxin-Skandal zu Anfang des Jahres zieht und die gesamte Kette vom Stall bis in das Ladenregal auf den Prüfstand gestellt hat. Deshalb stellen wir mit dem VIG klar:
- Grenzwertüberschreitungen sind kein Geheimnis.
- Messergebnisse bei Stoffen mit Grenzwerten – zum Beispiel Dioxin – sind kein Geheimnis.
- und auch die Lieferkette ist bei Rechtsverstößen kein Geheimnis.
Mir ist wichtig, dass die Verbraucher auf der Basis des VIG künftig schnell und möglichst umfassend informiert werden muss.
Rezepturen sind dagegen ausdrücklich ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Sie müssen nicht offen gelegt werden. Das haben wir jetzt nochmals klar auch im Gesetz verankert!
Unser Aktionsplan ist übrigens zu weiten Teilen umgesetzt, 10 Punkte waren es. Alles, was vom Bund geregelt werden konnte, ist erfolgreich geregelt. Wo der Bund federführend die Möglichkeit dazu hat, haben Bund und Länder gemeinsam zügig gehandelt.
Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
Gemeinsam handeln – das will ich auch bei den Vorschlägen des Bundesrechungshofes zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Dieser Bericht wurde auf meine Bitte hin erstellt.
Ich werde Vorschläge machen, wie wir gemeinsam mit den Ländern Fortschritte machen können – etwa
- in einheitlichen Standards,
- in der einheitlichen Überwachung und
- im Krisenmanagement.
Ich appelliere an die Länder, dieses jetzt auch mitzumachen. Ich gehe davon aus, dass die Opposition hier in diesem hohen Haus mich dabei nachdrücklich unterstützt.
Und ich appelliere an die Oppositionsparteien, bei ihren zuständigen Landesministern auch um Unterstützung zu werben. Die erste Äußerungen lassen hier dringenden Handlungsbedarf erkennen.
Unternehmen stärken durch größeres Verbrauchervertrauen
Wir haben mit dem VIG gute Erfahrungen gemacht. Sicher, es gab im Vorfeld auch Bedenken in der Wirtschaft. Aber in der Realität haben sie sich nicht bewahrheitet. Das breite Heer der seriös wirtschaftenden Unternehmen in Deutschland braucht keine Sorgen zu haben. Es kann vielmehr damit rechnen, vom Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu profitieren.
Wir stärken Verbraucher gezielt mit mehr Transparenz. Und wir stärken Unternehmen durch größeres Verbrauchervertrauen. Wir machen das VIG mit Augenmaß schlagkräftiger.
Das VIG ein gutes Gesetz! Das Neue ist noch besser!
Vielen Dank.

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