Grußansprache bei der Siegergala zur DLG-Bundesweinprämierung und der Verleihung der Bundesehrenpreise für Wein
- Datum:
- 20.10.11 19:00
- Ort:
- Berlin
- Redner:
- Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Gerd Müller
Auf der Siegergala werden die Sieger der DLG-Bundesweinprämierung 2011 bekannt gegeben. Dazu gehören der "Winzer des Jahres", die Bundesehrenpreisträger, die "Besten Collectionen", die "DLG-TOP 100" der besten Weinerzeuger, die "DLG-TOP 10" der besten Sekterzeuger sowie weitere Sonderpreise. Außerdem wird der "Jungwinzer Deutschlands 2011" gekürt.
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
Preisverleihung DLG-Bundesweinprämierung 2011: Preisträger Bundesehrenpreise und DLG-Sonderpreise, Quelle: DLG
Das ist Ihr Tag. Heute ernten Sie die Anerkennung, für die Sie Jahr für Jahr im Weinberg die Grundlage schaffen. Und ich freue mich, dass ich in Vertretung von Frau Bundesministerin Ilse Aigner dabei sein kann. Frau Bundesministerin Aigner, die den Termin gerne selbst wahrgenommen hätte, ist leider jetzt doch kurzfristig verhindert und lässt Sie alle herzlich grüßen. So habe ich nun heute die Ehre und nicht weniger auch das Vergnügen, den im wahrsten Sinne des Wortes ausgezeichneten Weingütern und Weinkellereien heute den Ehrenpreis der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Anwesenheit der neuen deutschen Weinkönigin überreichen zu dürfen.
Frau Strebel, auch wenn Sie jetzt schon seit gut zwei Wochen in Amt und Würden sind, gratuliere ich Ihnen noch ganz herzlich zur Wahl. Sie werden in den kommenden 12 Monaten dem deutschen Wein im In- und Ausland Stimme und Gesicht verleihen. Ich habe keinen Zweifel, dass Sie mit Ihrem Einsatz und Engagement dazu beitragen werden, das Image des deutschen Weins weiter zu stärken. Für diese schöne aber auch verantwortungsvolle Aufgabe, wünsche ich Ihnen – auch im Namen von Frau Bundesministerin Aigner – auf jeden Fall viel Erfolg und Freude. Und wie man an Frau Dumbsky, die heute so souverän durch das Programm führt und im Jahre 2008 zur Weinkönigin gewählt worden war, sieht, gibt es nach dem königlichen Engagement mitunter weiter interessante Aufgaben, manchmal auch in der Politik. Ich denke hier an Julia Klöckner.
Meine Damen und Herren,
schon Konrad Adenauer hat erkannt "Ein gutes Glas Wein ist geeignet, den Verstand zu erwecken." Vielleicht wurde deshalb, nur zwei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, 1951 mit der Bundesweinprämierung auch die Verleihung eines Bundesehrenpreises für Wein eingeführt. Die Betriebe, die heute ausgezeichnet werden, haben in diesem Jahr gleich mit mehreren hervorragenden Weinen am Qualitätswettbewerb der DLG teilgenommen. Für diese herausragende betriebliche Leistung werden Sie heute mit dem Bundesehrenpreis ausgezeichnet.
Wie jung die Bundesweinprämierung der DLG trotz ihres in diesem Jahr 60jährigen Bestehens ist, das sehen wir an den ausgezeichneten "Jungwinzerinnen und Jungwinzern des Jahres". Sie geben dem deutschen Wein mir ihren unverbrauchten und neuen Ideen ein junges und frisches Gesicht – die Aufbruchsstimmung, die sie verbreiten, ist förmlich mit Händen greifbar – und das nicht erst seit heute. Die junge Winzergeneration hat genug Power und Selbstbewusstsein, um auf ihre Stärken zu setzen. Sie hat dem deutschen Wein bereits ihren Stempel aufgedrückt – und sie wird es auch in Zukunft tun. Dabei wird es auch immer darum gehen eine Symbiose aus Tradition und Moderne zu finden.
Wir in der Politik wollen dafür sorgen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen der Weinerzeugung und Weinvermarktung förderlich sind, auch und gerade in einem zunehmend globalen Weinmarkt. Ich denke da zum Beispiel an das Weinbezeichnungsrecht.
Weinbezeichnungsrecht
Nach wie vor gilt: Unser Qualitätsweinsystem hat weiterhin Bestand. Begriffe wie "Qualitätswein", "Prädikatswein", "Kabinett", "Spätlese" und "Eiswein" sind als traditionelle Begriffe geschützt und können weiterhin verwendet werden.
Die Namen der deutschen Anbaugebiete sind bei der EU ebenfalls als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen worden. D. h. die Qualitätsweine aus den 13 bestimmten Anbaugebieten sind jetzt Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, auch wenn sie erst ab 2012 so genannt werden dürfen. Doch der neue Herkunftsschutz bezieht sich nicht nur auf den Namen im engeren Sinne. Nach den EU-Vorgaben ist der Schutz vielmehr an die Erfüllung spezifischer Produktions- und Qualitätskriterien geknüpft.
Die Kriterien für die 13 bestimmten Anbaugebiete ergeben sich aus landesrechtlichen Vorgaben. Änderungen dürfte es hier vorerst nicht geben. Einen Gestaltungsspielraum sehe ich jedoch bei den so genannten kleineren geografischen Einheiten wie zum Beispiel den Groß- und Einzellagen.
Nach dem EU-Recht können einzelne Erzeugergruppen einen Herkunftsschutz beantragen. D. h. Sie, liebe Winzerinnen und Winzer, können sich mit Gleichgesinnten zusammenschließen und beispielsweise eine bestimmte Lage schützen lassen. Dazu müssten Sie sich auf gemeinsame Mindestkriterien verständigen, und so das Besondere und Unverwechselbare dieser speziellen Lage herausstellen. Es muss festgelegt werden, wie hoch der Ertrag sein darf, welche Rebsorte angebaut werden darf oder auch welche Vorgaben bei den önologischen Verfahren gemacht werden sollen. Hier ist dann Einigkeit unter allen Beteiligten gefordert, damit das Vorhaben nicht scheitert.
Diese Spezifikationen müssten naturgemäß strengeren Anforderungen genügen als die bereits bestehenden Kriterien für das gesamte Anbaugebiet. Denn nur dann wäre auch die Basis für eine entsprechende Profilierung gegeben. die sich am "Terroir-Begriff" orientiert. Das neue Bezeichnungsrecht könnte im Übrigen auch eine Chance für die Steillagen sein, Auch wenn sich in der Praxis nichts ändern muss: Prüfen und nutzen Sie die Chancen, die sich aus dem neuen Weinbezeichnungsrecht für Sie ergeben.
Fortgeltung der Pflanzrechte
Meine Damen und Herren,
in engem Zusammenhang mit dem Herkunftsschutz steht die Diskussion über die Zukunft des Pflanzrechte. Denn, falls der Anbaustopp wirklich fallen sollte, wäre eine erfolgreiche Profilierung der Herkunft wichtiger denn je. Tatsache ist, dass im Rahmen der Weinmarktreform eine Verlängerung des derzeitigen Systems auf europäischer Ebene bis 31. Dezember 2015 beschlossen wurde. Darüber hinaus haben die EU-Länder die Möglichkeit, das System auf rein nationaler Ebene bis 31. Dezember 2018 fortzuführen. Das heißt, wir können die Regelung in Deutschland bis Ende 2018 beibehalten.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ganz klar für eine Verlängerung der Pflanzrechtsregelung ausgesprochen. Bundeskanzlerin Merkel hat dies im vergangenen Jahr anlässlich der Eröffnung der INTERVITIS in Stuttgart bekräftigt. Auch der Bundesrat, das Europäische Parlament und die wichtigsten Weinerzeugerländer in der EU fordern dies.
Eines steht aber auch fest: Eine Verlängerung wird es nur dann geben können, wenn die Europäische Kommission zuvor einen entsprechenden Verordnungsvorschlag vorgelegt hat, der von Parlament und Ministerrat angenommen werden muss. Um es klar zu sagen: Keiner kann die Kommission dazu zwingen! Wir sind hier also nicht Herr des Verfahrens. Bislang hält sich die Kommission zurück und verweist auf das kommende Jahr, in dem sie eine Bestandsanalyse vorlegen will. Spätestens dann wird sie sich jedoch ihrer Verantwortung für den europäischen Weinbau stellen müssen!
Preisverleihung
Meine Damen und Herren, liebe Winzerinnen und Winzer, der Weinbau in Deutschland blickt auf ein 2000-jähriges kulturelles Erbe zurück. Dieses Erbe will gepflegt und fortgeführt werden. Trotz der vielen Auszeichnungen und wachsender Anerkennung, die deutsche Spitzenweine weltweit genießen, bedarf es konstanter Anstrengungen, um die Qualität weiter zu verbessern und das Image zu pflegen. Das DLG-Siegel steht für geprüfte Qualität und ist, vor allem für den Verbraucher – und auf den kommt es nun mal ganz entscheidend an -, zu einem Markenzeichen für deutschen Wein geworden. Rund 4.700 Weine und Sekte haben an der diesjährigen DLG-Prüfung teilgenommen. Das zeigt, die Prüfung hat auch nach sechs Jahrzehnten nichts an Attraktivität verloren.
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Gerd Müller (rechts) und die Preisträger der Bundesehrenpreise 2011, Quelle: DLG
In diesem Jahr werden 21 Bundesehrenpreise verliehen, davon
- 1 Bundesehrenpreis in Silber und
- 1 Bundesehrenpreis in Gold
Sie, liebe Preisträgerinnen und Preisträger, haben sich dem Wettbewerb gestellt und einmal mehr bewiesen, dass sich Qualität auszahlt. Um den hohen Anspruch an sich und Ihren Wein zu erfüllen, haben Sie in Ihren Betrieben Außerordentliches geleistet. Nur so ist die herausragend gute Gesamtleistung zu erklären, die jetzt mit einem Bundesehrenpreis belohnt wird.
Dazu möchte ich Ihnen gratulieren und Ihnen im Namen des Deutschen Weinbaus meinen herzlichen Dank aussprechen.

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