Ländliche Räume sind Heimat mit Zukunft
Rede beim Landkreistag Sachsen-Anhalt
- Datum:
- 14.10.11
- Ort:
- Salzwedel
- Redner:
- Staatssekretär Dr. Robert Kloos
- 1. Einleitung
- 2. Initiativen des BMELV
- 3. Regionalbudgets
- 4. Breitbandförderung in den ländlichen Räumen
- 5. Reform der Förderung ländlicher Räume ab 2014
- 6. Schlusswort
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
1. Einleitung
Ich freue mich, dass ich zu Ihrer Landkreisversammlung nach Salzwedel – deutschlandweit bekannt als Ort des besten Baumkuchens und als Hansestadt – eingeladen worden bin.
Meinen Beitrag "Ländliche Räume sind Heimat mit Zukunft" möchte ich mit einem Zitat von Dostojewski beginnen:
"Ohne Heimat sein heißt leiden." (Fjodor Michailowitsch Dostojewski, 1821-81).
Die Altmärker sind stolz auf ihre Heimat: Sie ist ländlich geprägt. Und viele kleine und mittelständische Unternehmen sowie eine aktive Landwirtschaft und das Ernährungsgewerbe bilden das wirtschaftliche und soziale Fundament dieser Region. So war die Altmark aktiv am "Tag der Regionen". Bei der zentralen Veranstaltung Sachsen-Anhalts in Zeitz in der letzten Woche gab es auch eine gute Zusammenarbeit mit meinem Haus anlässlich der Geschmackstage 2011. Eine weitere Zusammenarbeit mit den Altmärkern ist die Bewerbung des Regionalvereins Altmark e.V. beim Modellvorhaben LandZukunft, auf das ich später noch eingehe.
Zunächst möchte ich einige Aspekte der künftigen Entwicklung ländlicher Räume aus Sicht der Bundesregierung ansprechen. Wir alle wissen, dass ländliche Räume in Deutschland sehr vielgestaltig sind. Sie unterscheiden sich in Landschaftsbild, natürlichen Standortbedingungen, Tradition und kulturellem Angebot – und vor allem hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage. Während es ländliche Regionen gibt, die bezüglich Wohlstand und Arbeitslosigkeit im bundesweiten Vergleich sehr positiv dastehen, kämpfen andere ländliche Regionen mit erheblichen strukturellen Problemen.
Deshalb ist das BMELV in der letzten Zeit besonders bemüht, die vielfältigen Aktivitäten zur Entwicklung ländlicher Räume zu bündeln, besser aufeinander abzustimmen und auf die Regionen zu konzentrieren, die der Förderung besonders bedürfen.
2. Initiativen des BMELV
Nachfolgend möchte ich einige Initiativen kurz vorstellen, die die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und die Weiterentwicklung der ländlichen Räume zum Inhalt haben:
Erstens die Abstimmung der Politik für ländliche Räume: Die Zusammenarbeit mit anderen Ressorts hat eine neue Qualität erreicht. Das betrifft unsere gute Abstimmung mit dem BMVBS, z.B. beim Programm "Kleinere Städte und Gemeinden".
Das betrifft aber vor allem die interministerielle Zusammenarbeit. In einer Arbeitsgruppe unter Federführung des BMELV wird ein ressortübergreifender, integrativer Ansatz verfolgt. Ausgehend vom Handlungskonzept der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der ländlichen Räume - das 2009 vorgelegt wurde - sind in den Handlungsfeldern
- Wirtschaftliche Entwicklung,
- Daseinsvorsorge und Ländliche Infrastruktur sowie
- Natur und Umwelt
konkrete Maßnahmen der jeweiligen Bundesressorts zusammengeführt worden. Diese Maßnahmen werden noch im Herbst 2011 mit einem entsprechenden Fortschrittsbericht im Bundeskabinett vorgelegt.
Zweitens geht es uns um die bessere Darstellung der ländlichen Räume in der Öffentlichkeit: So hat sich das Zukunftsforum Ländliche Entwicklung im Rahmen der Internationalen Grünen Woche zu einer von den Akteuren nachgefragten und bewährten Plattform entwickelt. Der Deutsche Landkreistag hat sich in den vergangenen Jahren als Partner mit wichtigen Begleitveranstaltungen eingebracht. Mit dem Thema für das Zukunftsforum 2012 "Ländliche Räume im demografischen Wandel" sollen die Herausforderungen aufgegriffen und Handlungsempfehlungen diskutiert werden.
Drittens wollen wir die Menschen noch stärker motivieren, konkrete Zukunftsperspektiven für ihre Dörfer zu entwickeln. Darauf zielt der Bundeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" ab. Seit nun mehr fünf Jahrzehnten fördern wir Eigeninitiative und Engagement auf dem Lande. Mit der erfolgten Ausschreibung für 2013 wird die Ausrichtung des Bundeswettbewerbs auf das Engagement der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen Zukunftsgestaltung der Dörfer weiter verstärkt. Ich möchte an die Landkreise appellieren, hier nicht nachzulassen. Die Mühe lohnt sich!
Viertens wollen wir periphere ländliche Räume in ihrer Entwicklung besser unterstützen. Frau Bundesministerin Aigner hat am 1. September 2011 den Startschuss für das Modellvorhaben LandZukunft gegeben. Ziel ist es, innovative Wege zu erproben und Erfahrungen zu sammeln, wie periphere ländliche Regionen dabei unterstützt werden können, die Wertschöpfung zu erhöhen und die Beschäftigung im ländlichen Raum zu sichern.
Das Modellvorhaben zielt insbesondere darauf ab, Menschen mit Unternehmergeist in der ländlichen Wirtschaft, in Verwaltung und Politik für das Vorankommen in der Region zu mobilisieren und bei der Umsetzung ihrer kreativen Ideen zu unterstützen. Wir wollen die Akteure vor Ort bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten begleiten, um die wirtschaftliche Entwicklung diesen Regionen im demografischen Wandel voranzubringen. Vorgesehen sind für dieses Modellvorhaben 9 Mio. EURO für die Förderung 2012 – 2014.
An der Auftaktkonferenz nahm auch Landrat Jörg Hellmuth teil, da die Altmarkregion eine von 17 Bewerberregionen ist. Nunmehr kommt es darauf an, ausreichend Kapazitäten für eine erfolgreiche Umsetzung des Modellvorhabens in den Regionen aufzubauen.
Ich wünsche der Region viel Erfolg bei der Bewerbung für die Förderung, über die eine Jury im März 2012 entscheiden wird.
3. Regionalbudgets
Meine Damen und Herren, auch über die Integration bzw. den Ausbau flexibler regionaler Finanzierungsinstrumente - wie Regionalfonds, Regionalbudgets oder Mikrofinanzierung - denken wir zur Zeit nach. Einzelne ermutigende Beispiele sind bereits in der Erprobung. Diese Finanzierungsinstrumente können eine ergänzende Möglichkeit für die Kommunen sein, die Mittel effizienter einzusetzen.
Wichtig hierbei ist die grundsätzliche Entscheidung der Länder, ob sie bereit sind, entsprechende Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen und damit finanzielle Mittel zu "regionalisieren". Das bedeutet natürlich in der Konsequenz, bereit zu sein, auch eigene Kompetenzen zu verlagern und "abzugeben".
Die Regionen wiederum müssen sich bewusst sein, dass neue Kompetenzen mit mehr Eigenverantwortung verbunden sind. Regionen können dann ihre Entwicklung selbst in die Hand nehmen, sie vorantreiben sowie ihre spezifischen Potenziale nutzen. Mit der Verlagerung der Kompetenzen in die Region wächst auch die Verantwortung für das Gelingen der selbst gewählten Projekte!
4. Breitbandförderung in den ländlichen Räumen
Meine Damen und Herren, wir alle wissen dass Kommunen ohne Hochgeschwindigkeitsanschluss mittlerweile im Standortwettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen und Gewerbe schlechte Karten haben. Aber auch bei der Wohnortwahl oder dem Kauf eines Baugrundstückes spielt die Breitbandverfügbarkeit mittlerweile eine wichtige Rolle.
Leider konzentrieren sich die Investitionen großer Teile der Telekommunikationsbranche auf die Ballungsräume. In ländlichen Räumen dagegen ist die Glasfasererschließung für private Unternehmen vielfach nicht rentabel. Daher ist auch nicht zu erwarten, dass der Markt oder Wettbewerb allein ausreicht, die für die Entwicklung der ländlichen Räume notwendige Breitbandinfrastruktur in absehbarer Zeit aufzubauen.
Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesregierung beim Ausbau der Hochleistungsnetze auf folgende Maßnahmen:
- Investitionsfreundliche Regulierung:
So wird die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Reihe von Verbesserungen bringen. Insbesondere die bessere Berücksichtigung von Investitionsrisiken, die Zulassung von Risikobeteiligungsmodellen und eine Verlängerung der Regulierungsperioden dürften den marktgetriebenen Netzausbau beflügeln. Wir konnten erreichen, dass der flächendeckende Ausbau von Hochleistungsnetzen bis 2018 als Ziel der Regulierung zu berücksichtigen ist. - Digitale Dividende:
Die Versteigerung der Frequenzen erfolgte im Mai 2010. Der Ausbau der schnellen LTE-Netze in bisher unterversorgten Gebieten läuft derzeit auf Hochtouren. - Fachliche Informationen und Beratung:
Dazu wurde ein bundesweiter Breitbandatlas entwickelt, der die aktuelle Versorgungssituation für alle Kommunen in Deutschland darstellt. Ein Infrastrukturatlas gibt Auskunft über vorhandene und für die Breitbanderschließung nutzbare Infrastrukturen. Gerade in ländlichen Räumen besteht aufgrund der weiten Wege ein großes Kosteneinsparpotenzial durch die Ausnutzung dieser Synergieeffekte. - Zum vierten setzen wir auf staatliche Förderung dort, wo Marktlösungen allein nicht ausreichen:
So konnten z.B. mit Hilfe der Förderung im Rahmen des Konjunkturpakets II und der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" bereits viele Breitbandprojekte in ländlichen Räumen realisiert werden.
Wir müssen alle Kräfte mobilisieren, um eine digitale Spaltung unserer Gesellschaft zu vermeiden. Die Möglichkeiten zur Schaffung der benötigten Breitbandinfrastruktur sind vielfältig.
5. Reform der Förderung ländlicher Räume ab 2014
Meine Damen und Herren, die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ist und bleibt auch künftig das wichtigste Kofinanzierungsinstrument für die ländliche Entwicklung. Nunmehr nimmt die Ausgestaltung des europäischen Rechtsrahmens für die Förderung der ländlichen Entwicklung ab 2014 Gestalt an.
Die EU-Kommission hat vorgestern die neuen Rechtstexte vorgelegt. Diese knüpfen an die drei Prioritäten der Strategie Europa 2020 an:
- intelligentes Wachstum: Wissen und Innovationen,
- nachhaltiges Wachstum: Ressourcen schonende, umweltfreundliche und wettbewerbsfähige Wirtschaft,
- integratives Wachstum: hohe Beschäftigung, wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt.
Die Förderung der ländlichen Entwicklung aus dem ELER wird künftig in folgende Struktur eingebunden:
- Auf europäischer Ebene wird ein Gemeinsamer Strategischer Rahmen erarbeitet, in den neben dem ELER auch der Regional-, Kohäsions-, Sozial- und Fischereifonds eingebunden werden.
- Zwischen Europäischer Kommission und den Mitgliedstaaten werden dann Partnerschaftsverträge abgeschlossen. Sie sind fondsübergreifend angelegt und stellen eine Zusammenfassung der bisherigen fondsspezifischen nationalen Strategien dar. In ihnen wird die Umsetzung quantifizierter Ziele festgeschrieben; auch Meilensteine (Etappenziele) werden vereinbart.
- Auch nach der neuen ELER-Verordnung soll die Vorlage einer Nationalen Rahmenregelung mit gemeinsamen Elementen für regionale Programme (ohne Verteilung der Finanzmittel) ermöglicht werden; dies wird derzeit für die ELER-fähigen GAK-Maßnahmen genutzt.
- Fondsspezifisch sind dann für den ELER Entwicklungsprogramme auszuarbeiten. Diese werden wie bisher von den Bundesländern aufgestellt und durchgeführt.
Für die künftige Entwicklung der ländlichen Entwicklung führt die neue ELER-Verordnung die bisherigen drei Ziele fort:
- Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
- nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen,
- ausgewogene Entwicklung ländlicher Räume.
Die Förderung soll dabei auf sechs EU-Prioritäten ausgerichtet werden:
- Unterstützung von Wissenstransfer und Innovationen in Land- und Forstwirtschaft;
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und Stärkung der Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe;
- Förderung der Organisation von Nahrungsmittelketten und des Risikomanagements in der Landwirtschaft;
- Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von land- und forstwirtschaftlichen Ökosystemen;
- Förderung der Ressourceneffizienz und des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen und klimaschonenden Wirtschaft in der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft;
- Soziale Einbindung, Reduzierung der Armut und wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Räumen.
Darüber hinaus soll der Leader-Ansatz gestärkt werden durch
- Betonung der notwendigen Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen EU-Fonds,
- eine Erweiterung von Kompetenzen und Verantwortung für die lokalen Aktionsgruppen,
- steigende Ansprüche an regionale Entwicklungskonzeptionen und
- die Zuweisung eines Mittelplafonds u. ggf. von Strukturfondsmitteln.
Allein für Leader ist noch ein Mindestanteil am Budget von mind. 5 % der ELER-Mittel vorgesehen. Das ist für Sachsen-Anhalt wichtig, da der Leader-Ansatz in den Landkreisen und Regionen bereits sehr gut verankert ist. Insgesamt wird aus den neuen Rechtstexten der EU-Kommission deutlich, dass eine stärker zielorientierte Ausrichtung der Förderung wie auch eine bessere Koordinierung zwischen den Instrumenten an Bedeutung gewinnen. Wir haben allerdings Sorge, dass das mit neuer Bürokratie verbunden ist. Im Sinne einer Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und der angestrebten Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik, werden wir uns in den anstehenden EU-Beratungen für deutliche Erleichterungen einsetzen.
6. Schlusswort
Meine Damen und Herren, unser gemeinsames Ziel ist es, die ländlichen Räume unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Potenziale als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu stärken und deren Attraktivität zu verbessern. Das ist auch das Anliegen des Grundsatzbeschlusses ihrer 24. Landkreisversammlung. Die darin genannten Forderungen können wir als Bundesregierung vollinhaltlich unterstützen.
Bei den vor uns stehenden Aufgaben – ich nenne nur die von ihnen im Grundsatzbeschluss genannten Stichworte Energieversorgung, Ausbau der Infrastruktur und Sicherung der Daseinsvorsorge sowie Breitbandversorgung – ergeben sich vielfältige Berührungspunkte mit unserem Haus. Lebensqualität und wirtschaftliche Perspektiven – das macht die ländlichen Räume lebenswert und attraktiv! Daher müssen wir immer wieder Impulse setzen, Neues voranbringen, etabliertes und bewährtes verfeinern.
Lassen Sie mich an dieser Stelle, meine Damen und Herren, unseren Bundespräsidenten zitieren, der kürzlich im Rahmen seiner Reise auf die arabische Halbinsel gesagt hat: "Wer sich nicht ändert, wird verändert".
Dieser Satz steht zwar in Beziehung zu den Freiheitsbestrebungen der Menschen in Nordafrika, er ist meines Erachtens auch ein treffendes Motiv für die Akteure in der ländlichen Entwicklung.
Meine Damen und Herren, es gibt seit eh und je Veränderungen, aber die Altmärker haben schon immer und insbesondere in den letzten 20 Jahren die Herausforderungen angenommen und umgesetzt.
Ich wünsche Ihnen Erfolg und Fortune bei der Entwicklung der Altmark als Heimat mit Zukunft für die geborenen und die neuen Altmärker.
Ich möchte mit einem Zitat von Bienek enden:
"Heimat kann man nicht vererben. Sie ist in meinem Kopf. Und sie ist in meiner Seele." (Horst Bienek (*1930), dt. Schriftsteller).
Vielen Dank!

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