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"Agrarpolitik und Agrarforschung"

Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller anlässlich der Jahreshauptversammlung des Kreisbauernverbandes Ulm-Ehingen, mit Frau Bundesministerin Schavan

Datum:
04.02.11
Ort:
Ehingen
Redner:
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Gerd Müller

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Ich danke Ihnen für die Einladung zu Ihrer Jahreshauptversammlung. Es ist mir eine besondere Ehre, an dieser Veranstaltung gemeinsam mit Frau Bundesministerin Annette Schavan teilnehmen zu dürfen.

Das Jahr 2011 begann für die Landwirtschaft äußerst turbulent. Der Dioxinskandal bestimmt derzeit die öffentliche Debatte, und er betrifft die Tierhalter in besonderem Maße; deshalb möchte ich hierauf zuerst eingehen. Für die Zukunft der Agrarwirtschaft steht aber vor allem die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 im Mittelpunkt der Diskussionen. Ich möchte daher meine Rede mit einem kurzen Überblick zum Thema „Agrarpolitik des BMELV“ fortsetzen. Dabei werde ich einen Schwerpunkt auf die künftigen Herausforderungen an die Landwirtschaft und die Agrarforschung legen.

Eine leistungs- und damit zukunftsfähige Landwirtschaft ist unser gemeinsames Ziel. Die Bundesregierung sieht die Landwirtschaft als Leistungsträger in der Mitte der Gesellschaft. Sie hat sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, diesem Sektor verlässliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Entwicklung zu schaffen. Hierbei stehen im Jahr 2011 auf EU-Ebene, aber auch national, wichtige Weichenstellungen an.

Dioxin in Futterfetten

Das aktuelle Geschehen zur Auslieferung und Verarbeitung von mit Dioxin belasteten Futterfetten in Deutschland ist nicht hinnehmbar. Es erschüttert das Vertrauen der Verbraucher, diskreditiert die Arbeit der deutschen Landwirte und bringt die Produkte aus deutscher Tierhaltung in Verruf.

Dieser Vorfall wird scharfe Konsequenzen haben. Verbraucherschutz muss absoluten Vorrang haben. Hierzu hat Frau Bundesministerin Aigner einen Aktionsplan präsentiert.

Es werden drei zentrale Punkte verändert:

  1. Es wird klar definiert, was in Futtermittel darf. Und das, was reinkommt, muss getestet werden. Die Testergebnisse müssen den Länderbehörden verpflichtend zur Verfügung gestellt werden.
  2. Außerdem werden wir für eine Trennung der Produktionsströme in Futtermittelbetrieben sorgen und das Dioxin-Monitoring umfassend ausbauen.
  3. Zudem ist sich Bundesministerin Aigner mit der Bundesjustizministerin einig, dass der Strafrahmen auf den Prüfstand muss. Natürlich muss die Justiz den Rahmen auch ausschöpfen: Wer skrupellos Futtermittel panscht und mit der Gesundheit der Menschen spielt, muss die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem Schutz als betroffene Landwirte. Auch Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Ihre Händler Ihnen einwandfreie Ware liefern. Auch der Absatz für Ihre Produkte wird davon abhängen, dass es gelingt, das Vertrauen der Verbraucher und der Abnehmer weltweit wiederherzu-stellen.

Daran müssen Sie als Erzeuger genauso arbeiten wie wir in der Politik.

Ich lehne es aber ab, diesen Fall von krimineller Energie als Strafgericht für die sogenannte Massentierhaltung zu nehmen. Verantwortliches Handeln in der Lebensmittelkette hängt weder von der Betriebsgröße noch von der Bewirtschaftungsform ab.

Für Ihre Zukunft als Landwirte sind aber auch die politischen Rahmenbedingungen und die Marktentwicklung unabhängig von diesen Geschehnissen wichtig.

Situation in der Landwirtschaft und nationale Maßnahmen der Agrarpolitik

Die vergangenen Jahre waren für die Landwirtschaft ohne Zweifel sehr schwierig. Nach einem Preisboom in den Jahren 2007 und 2008 wurden die negativen Auswirkungen eines Preisverfalls auf die Landwirtschaft durch die weltweite Wirtschaftskrise in 2009 noch verstärkt.

Es zeigt sich, dass die Politik angesichts dieser schwierigen Situation die richtigen Weichen gestellt hat. Mit dem Sonderprogramm für die Landwirtschaft haben wir Maßnahmen ergriffen, dass die Betriebe gestärkt aus der Krise herauskommen konnten. Ich nenne einige Beispiele, die auch noch in diesem Jahr zur Anwendung kommen:

  • Erhöhung des Bundeszuschusses zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung,
  • Auflage eines Grünlandmilchprogramms.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

es gibt insgesamt wieder gute Perspektiven für die Landwirtschaft in Deutschland.

Situation auf den Agrarmärkten

Insgesamt bleiben die Agrarmärkte fest gestimmt. Aufgrund der weltweiten Nachfrage werden die Preise für Getreide und Ölsaaten im 1. Halbjahr 2011 auf allen Handelsstufen auf hohem Niveau bleiben.

Auch bei Milch haben wir die Talsohle deutlich durchschritten. Heute liegen die durchschnittlichen Auszahlungspreise spürbar über den Preisen des Vorjahres.

Diese positive Einschätzung wird von langfristigen, fundamentalen Trends gestützt:

  • steigende Weltbevölkerung,
  • langfristig steigende Einkommen in den Entwicklungsländern,
  • weltweit zunehmende Beliebtheit westlicher Ernährungsgewohnheiten,
  • wachsender Bedarf an Nachwachsenden Rohstoffen (insbes. Bioenergie).

Deutschland ist drittgrößter Agrarexporteur in der Welt nach den USA und den Niederlanden. Zu den „TOP 10 der Exportwaren der EU“ gehören Wein und Spirituosen, Aromen, Lebensmittelzubereitungen, Milch und Milcherzeugnisse, Weizen, Bier und Schweinefleisch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

neben der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte muss eine moderne Agrarpolitik auch die Entwicklung weiterer wichtiger und innovativer Bereiche unterstützen.

Nationale Schwerpunkte der Agrarpolitik

Ein wichtiger Bereich nationaler Politik, auch für die Agrarwirtschaft, ist das Thema Bioenergie. Diese stellt auch ein wichtiges Bindeglied zur Agrarforschung her.

Das Energiekonzept der Bundesregierung setzt ambitionierte Ziele im Bereich der Bioenergie. 2050 sollen 60 % der erneuerbaren Energie und 30 % der Primärenergie aus Biomasse generiert werden. Dies lässt sich nicht allein aus Abfall- und Reststoffverwertung mobilisieren.

Dies bietet Chancen für die Landwirte. Mir ist aber auch bewusst, dass das Thema Flächenkonkurrenz Konfliktpotenzial birgt. Sowohl in der Forschung als auch im Rahmen weitergehender Konzepte müssen Strategien entwickelt werden, wie dieser Biomassebedarf effizient und umweltfreundlich gedeckt werden kann.

Auf drängende Konflikte, z. B. die erheblichen Maisanteile in den Biogasanlagen, müssen wir kurzfristig politisch reagieren. Im Jahr 2011 wird die Bundesregierung eine zweite Anpassung des EEG vornehmen.

Eines der wichtigsten Ziele der Agrarpolitik muss es sein, die Land- und Forstwirtschaft dabei zu unterstützen, leistungs- und wettbewerbsfähig zu bleiben. Das zentrale Instrument hierfür auf Bundesebene ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (sog. GAK). Bund und Länder sind insoweit gemeinsam gefordert, die Maßnahmenpalette der GAK – z. B. die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen – noch besser auf diese Ziele auszurichten.

Für eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft ist es wichtig, dass sich landwirtschaftliche Unternehmen kontinuierlich neuen Herausforderungen stellen. Ich denke dabei beispielsweise an den Ausstieg aus der Milchquote 2015, an steigende Energiekosten und an die Chancen, die erneuerbare Energien bieten. Ich denke aber auch an die großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie den Klimawandel oder den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Mit der deutlich erweiterten Beratungsförderung in der GAK wird es Landwirten künftig leichter fallen, vor entsprechenden betrieblichen Entscheidungen externen Sachverstand einzuholen. Vorausgesetzt, die Länder bieten solche Programme an, können ab 2011 Beratungsmaßnahmen mit bis zu 2.000 € pro Jahr unterstützt werden, die folgenden Zielen dienen:

  • Milch erzeugenden Betrieben helfen, sich z. B. auf den Ausstieg aus der Milchquote in 2015 vorzubereiten,
  • die Betriebe dabei zu unterstützen, Energie effizienter zu nutzen und erneuerbarer Energien zu verwenden (Klimaschutz),
  • die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft zu erhalten oder zu erhöhen,
  • Wasser sparend zu wirtschaften und Einflüsse auf Grund- und Oberflächenwasser zu vermeiden.

Dies haben die Agrarministerinnen und -minister beschlossen. Insoweit sind wir bereits einen großen Schritt gegangen, das wichtigste Instrument der nationalen Agrarstrukturpolitik, die GAK, auf neue Ziele auszurichten. Weitere Schritte werden folgen. Die Agrarministerinnen und -minister sind sich einig, die Maßnahmen der GAK auch im Lichte der laufenden Diskussionen zur Weiterentwicklung der GAP zu prüfen. Bis Ende 2012 soll die GAK-Maßnahmenpalette auf die Herausforderungen der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ausgerichtet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

damit komme ich zum Thema, das derzeit auf nationaler und europäischer Ebene sehr intensiv diskutiert wird: Die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013.

Zukunft der GAP/Mitteilung der Kommission

Noch im Sommer dieses Jahres erwarten wir die Rechtsvorschläge der Europäischen Kommission. Die EU-Kommission plant eine weitergehende Reform.
Für uns ist klar, wenn wir über Änderungen diskutieren, dann müssen sich diese an folgenden Kriterien messen lassen:

  • klare Vorteile für Landwirte, ländliche Regionen und Umwelt,
  • Erhalt einer klaren Aufgabenteilung zwischen 1. und 2. Säule, zwischen Markt- und Strukturpolitik,
  • Vermeidung negativer finanzieller Konsequenzen für Landwirte und Mitgliedstaaten und
  • keine zusätzlichen Verwaltungs- und Kontrollbelastungen.

Die Vorstellungen der Kommission, die sie Ende November 2010 präsentiert hat, stellen eine gute Grundlage für weitere Diskussionen dar. Es gibt aber noch viele offene Fragen und Prüfungsbedarf.

Position der Bundesregierung

In Deutschland haben wir eine Position der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013 bereits im Frühjahr 2010 erarbeitet. Dieses Positionspapier gilt nach wie vor, auch wenn wir zu einzelnen Aspekten, die konkret in der Mitteilung der Kommission genannt werden, die Position der Bundesregierung weiterentwickeln werden. Die jüngsten Beschlüsse im Bundesrat zeigen, dass auch die Interessen der Bundesländer auf dieser Linie liegen. Dies ist sehr erfreulich.

Lassen Sie mich einige Punkte näher erläutern:

Wir wollen den 1992 eingeschlagenen Weg zu mehr Marktorientierung konsequent fortsetzen. Die weitere Entkopplung der Zahlungen in der EU muss daher fortgeführt werden. Hierin bestärken uns die Empfehlungen internationaler Organisationen. In Deutschland haben wir hier bereits sehr vorausschauend gehandelt.

Bei den Direktzahlungen werden wir uns auf den Weg einer gewissen Annäherung der Flächenprämien in West- und Osteuropa begeben müssen. Ein solcher Weg braucht jedoch Zeit, und es dürfen nicht nur einige wenige Mitgliedstaaten die Last einer Umverteilung tragen. Bei der Diskussion müssen wir die Budgets in beiden Säulen betrachten und auch die Verteilung bei anderen großen EU-Fonds, z. B. den Strukturfonds, berücksichtigen.

Die Direktzahlungen müssen auch in Zukunft – neben einem Beitrag zur Einkommenssicherung und Risikoabsicherung – gesellschaftlich erwünschte Standards und öffentliche Leistungen abgelten, die nicht über den Markt entlohnt werden.

Die gezielte Förderung von spezifischen Leistungen der Landwirte im Umwelt- und Klimaschutz und bei der Biodiversität müssen ebenso wie eine integrierte Politik für die ländliche Entwicklung im Rahmen der 2. Säule erhalten werden. Die konkrete Ausgestaltung muss Aufgabe der Regionen bleiben.

Landwirtschaft und Umwelt

Die Mitteilung der Kommission ist Teil einer intensiven Umweltdebatte in der GAP. Klar ist, Landwirtschaft und Umwelt sind eng miteinander verknüpfte Themen. Lassen sie mich dies anhand einiger Zahlen deutlich machen:

  • z. B. sind etwa 10 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche Natura-2000-Gebiete;
  • weitere 15 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche sind ökologisch besonders wertvolle Grünlandflächen;
  • 19 % der Ackerflächen werden erosionsschützend bewirtschaftet;
  • nachwachsende Rohstoffe (einschließlich Forstwirtschaft) tragen allein in Deutschland zur Reduktion der CO2-Emissionen um rd. 45 Mio. t bei.

Die Agrarreformen seit 1992 haben die Nachhaltigkeit der Produktion in zunehmenden Maße gefördert. Die Direktzahlungen sind heute an zahlreiche Bewirtschaftungsauflagen z. B. des Umwelt- und Tierschutzes, der Lebensmittelsicherheit und des Bodenschutzes (Cross Compliance) gebunden. Der Betriebsmitteleinsatz ist deutlich gesunken. Noch 2010 hat Deutschland die Erosionsvorschriften verschärft.

Seit 2005 haben wir in Deutschland ein umfassendes Entkopplungsmodell umgesetzt, das Anreize zur mit Umweltbelastungen verbundenen Intensivproduktion abgeschafft hat. Bis 2013 werden auch noch die letzten Direktzahlungen entkoppelt. Darüber hinaus werden die Prämien regional vereinheitlicht, wodurch insbesondere extensive Grünlandstandorte begünstigt werden.

Dabei haben wir auch innerhalb Deutschlands die ursprünglich sehr großen Unterschiede zwischen den Ländern deutlich verringert.

Wir gehen damit den Weg, Zahlungen zu extensiver wirtschaftenden Regionen zu verlagern.

Regional differenzierte Fördermaßnahmen für Umweltprogramme im Rahmen der ländlichen Entwicklung ergänzen die Effekte entkoppelter Direktzahlungen:

  • Im Zeitraum 2007 bis 2013 sind EU-weit gut 22 Mrd. € an EU-Mitteln für Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehört z. B. der Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutz- und mineralischen Düngemitteln, die Anlage von Blühstreifen, die extensive Bewirtschaftung von Grünland und der Öko-Landbau. Dies Maßnahmen machen fast ein Viertel der gesamten EU-Mittel für die 2. Säule aus.
  • Diese EU-Mittel können aber nur abgerufen werden, wenn sie mit nationalen Mitteln im Rahmen der sog. Kofinanzierung ergänzt und verstärkt werden. Hierfür sind in Deutschland in erster Linie die Länder zuständig. Aber auch der Bund leistet hierzu über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ einen großen Beitrag. Etwa 50 % der national erforderlichen Kofinanzierungsmittel stammen aus dem Bundeshaushalt.


Sie sehen, meine Damen, meine Herren, die Landwirtschaft leistet schon viel für die Umwelt. Vor diesem Hintergrund müssen wir die Vorschläge der Kommission zur Einführung einer „Ökologisierungskomponente“ bei den Direktzahlungen genau prüfen. Sie dürfen keinesfalls zu mehr Bürokratie führen.

Die künftige GAP muss für die Landwirte und Verwaltungen mit weniger Aufwand und Bürokratiekosten umsetzbar sein. Wir werden daher sehr kritisch die Vorstellungen der Kommission prüfen, ob dieses Ziel realisiert werden kann.

Die wichtigsten Kritikpunkte an der Kommissionsmitteilung sind für mich:

  • Die Direktzahlungen zu kappen, ist nicht begründbar.
  • Direktzahlungen an die Arbeitskräfte zu binden, ist nicht WTO-konform und ist sehr verwaltungsaufwändig.
  • Nur „aktive Landwirte“ in die Direktzahlungen einzubeziehen, wirft Fragen auf. So darf dies nicht dazu führen, dass Nebenerwerbslandwirte aus der Förderung herausfallen und der bürokratische Aufwand weiter erhöht wird.
  • Ich begrüße, dass die Ausgleichszulage in der Förderung für den ländlichen Raum, also in der 2. Säule, verbleibt, damit sie auf die jeweiligen regionalen Erfordernisse ausgerichtet werden kann. Allerdings darf es nicht darüber hinaus zu Lasten der Direktzahlungen eine zusätzliche Prämie aus der ersten Säule geben.

Finanzierung der GAP

Die bislang dargestellte inhaltliche Debatte ist vor dem Hintergrund der Diskussion über den Finanzrahmen der EU zu führen.

Wir stehen in der Finanzdebatte noch vor vielen Fragezeichen: Zunächst aber müssen wir wissen, wie hoch das Budget für die EU insgesamt für die kommende Finanzperiode sein wird. Diesbezüglich fordert die Bundesregierung als Obergrenze maximal 1 % vom Bruttonationalprodukt, übrigens die derzeit einzige konkrete Festlegung, die wir haben.

Für die inhaltliche Debatte über die GAP ist aber wichtig zu wissen, wie hoch das EU-Agrarbudget sein wird. Erst wenn wir diese Größe kennen, werden wir die Aufteilung auf die Mitgliedstaaten festlegen und ernsthaft über die inhaltliche Ausgestaltung der GAP verhandeln können. Es darf nicht sein, dass einzelne Mitgliedstaaten übermäßig belastet werden.

Deutschland wird als Nettozahler seine Positionen in der EU verteidigen. Die GAP war und ist ein wichtiger Politikbereich der EU. Ohne entsprechende Finanzausstattung können wir die bisherigen Leistungen nicht sicherstellen, geschweige denn zusätzliche Umweltleistungen erbringen.

Schwerpunkte des BMELV in der Agrarforschung

Meine Damen und Herren,

eine Agrarpolitik der Zukunft, die unsere Ressourcen schützt, heißt auch, dass wir noch mehr als bisher auf Forschung und Innovation setzen müssen. Unsere deutschen Forschungsinstitute sind weltweit führend, wenn es um neue Technologien geht. Und mit der Deutschen Agrarforschungsallianz, die im November 2010 ihren Auftakt gefeiert hat, bündeln wir nun diese Kräfte und machen sie so international noch wettbewerbsfähiger.

Die Agrarforschung muss sich der Herausforderung stellen, die Stärkung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und die angesichts der Welternährungssituation erforderliche Steigerung der Produktion auf einen Nenner zu bringen. Sie leistet somit auch einen
wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung sowohl des konventionellen wie des ökologischen Landbaus.

Thematische Schwerpunkte der Forschung für Nachhaltigkeit sind z. B.

  • den Flächenertrag von Kulturpflanzen zu verbessern und zugleich Betriebsmittel einzusparen,
  • die Leistung von Nutztieren und ihre Futterverwertung zu verbessern, ohne gegen den Tierschutz zu handeln,
  • durch neuartige Technologien weniger Rohstoffe zu verbrauchen und die Belastung von Boden, Wasser und Luft zu verringern,
  • die biologische Vielfalt zu erhalten,
  • Tierkrankheiten und Tierseuchen vorzubeugen und besser zu bekämpfen,
  • Schädlingen und Krankheiten an Kulturpflanzen vorzubeugen und Pflanzenschutzmaßnahmen umweltverträglich zu gestalten,
  • Natur- und Kulturlandschaft zu schützen,
  • Marktentwicklung und Wettbewerbssituation der Landwirtschaft zu analysieren sowie
  • Möglichkeiten zu untersuchen, wie die soziale Situation und der Arbeitsschutz in der Landwirtschaft verbessert werden kann.

Hervorheben möchte ich das Forschungsziel „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“. Diese Ziele sind auch im Rahmen der Weiterentwicklung der GAP nach 2013 von Bedeutung.

Die Land- und Forstwirtschaft, der Gartenbau, der Weinbau und die Fischerei sowie die ihr vor- und nachgelagerten Bereiche sind einerseits Betroffene des Klimawandels. Dies erfordert Anpassungsstrategien und -maßnahmen.

Andererseits emittiert die Agrarwirtschaft Treibhausgase. Die Forschung muss Wege erarbeiten, wie Emissionen vermieden werden können.

Dabei müssen wir berücksichtigen, dass die Land- und Forstwirtschaft die einzigen Wirtschaftsbereiche sind, die Kohlenstoffdioxid aus der Atmosphäre entziehen und langfristig in Böden oder im Holz der Bäume festlegen und so aktiv zum Klimaschutz beitragen. Außerdem werden durch Produkte aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen nicht erneuerbare Rohstoffe ersetzt. Diese Potenziale zu erschließen ist eine wichtige Aufgabe der Forschung.

Um diese Ziele zu erreichen, arbeiten das Bundesforschungsministerium und das BMELV eng, sich ergänzend und sehr fruchtbar zusammen. Die inhaltliche Abstimmung erfolgt in vielfältiger Weise. Auch bei der Vertretung deutscher Positionen bei der Agrar- und Ernährungsforschung im EU-Bereich ist die Zusammenarbeit hervorragend.

Das Erfolgsrezept ist die Kombination der jeweiligen Stärken des Forschungsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums in dem hochspannenden, komplexen und zukunftsrelevanten Agrar- und Ernährungsbereich.

Abschluss

Meine Damen und Herren,

die Bundesregierung legt großen Wert auf eine leistungsfähige und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft. Dafür setzen wir uns auf nationaler und internationaler Ebene nachdrücklich ein.
Nicht nur in Brüssel, sondern auch auf nationaler Ebene bestehen zahlreiche Möglichkeiten, im Sinne der Landwirtschaft die richtigen politischen Entscheidungen zu treffen. Eine gute Agrarforschung liefert hierzu die Grundlagen.

Wir wollen auch weiterhin die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sich die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft positiv entwickeln kann.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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Die Ministerin

Ilse Aigner

App in den Wald

Waldfibel-App (verweist auf: Die Waldfibel)

Die Waldfibel gibt es als Broschüre, App fürs iPhone, iPad und Android Smartphone sowie als Windowsprogramm

"Zu gut für die Tonne"

Brot, Käse, Apfel mit Schriftzug zu gut für die Tonne (verweist auf: Zu gut für die Tonne)

Informationen zur BMELV-Kampagne gegen Lebensmittelverschwendung

Lebensmittelkennzeichnung

Logo www.lebensmittelklarheit.de (verweist auf: Die Internetplattform www.lebensmittelklarheit.de)

Portal der Verbraucherzentralen, gefördert durch das BMELV im Rahmen der Initiative "Klarheit und Wahrheit"

Lebensmittelsicherheit

Schriftzug von der Internet-Seite www.lebensmittelwarnung.de - Das Portal der Bundesländer (verweist auf: Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de der Länder zur Verbraucherinformation über Lebensmittelwarnungen (Öffnet neues Fenster))

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