"Weinbaupolitik für Deutschland - gemeinsam an der Zukunft arbeiten"
- Datum:
- 28.01.11
- Ort:
- 55268 Nieder-Olm
- Redner:
- Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner
Rede der Parlamentarischen Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, anlässlich der Jahreshauptversammlung des Weinbauverbandes Rheinhessen.
- Am nationalen Stützungsprogramm festhalten
- Verlängerter Anbaustopp unerlässlich
- Mehr Kompetenzen bei den önologischen Verfahren
- Querschüsse aus der Umwelt und Gesundheitspolitik
- Umsetzung des EU-Weinbezeichnungsrechts
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
„Weinbaupolitik für Deutschland - gemeinsam an der Zukunft arbeiten“
Das Thema passt gut zu einem Wort von Antoine de Saint Exupéry: „Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen.“ Also: An der Zukunft arbeiten, die Zukunft möglich machen, kurzum die Zukunft gestalten. Was bedeutet dies für den deutschen Weinbau?
Naturgemäß richten sich bei einer solchen Frage die Augen aller Beteiligten erst einmal auf Brüssel. Schließlich erleben wir fast täglich neu, in welchem Maße die EU unsere deutsche Weinbaupolitik mitbestimmt, auch wenn momentan im Agrarministerrat die Zukunft des europäischen Weinbaus nicht auf der Tagesordnung steht.
Diskutiert wird dagegen ein Papier der Europäischen Kommission, das sich mit verschiedenen Optionen zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 befasst. Der Weinbau spielt darin formal keine Rolle. Dennoch lassen sich Auswirkungen auf die Weinmarktpolitik nicht ausschließen, denn immerhin sind Änderungen an der 1. und 2. Säule der GAP im Gespräch.
So könnten Änderungen an der 1. Säule Konsequenzen für unser nationales Stützungsprogramm bei Wein haben – Konsequenzen für die Finanzausstattung, aber auch für die gesamte Ausgestaltung des Programms. Insofern wird die Bundesregierung diese Beratungen auch aus weinbaupolitischer Sicht sehr aufmerksam verfolgen und sich, falls erforderlich, an den entsprechenden Stellen einbringen.
Viel spannender als die Zukunft der GAP nach 2013 ist für die deutsche Weinwirtschaft die Frage, welche Pläne die Kommission konkret zur Weiterentwicklung der EU-Weinrechts verfolgt. Mittlerweile wird intensiv darüber spekuliert, was im Bericht der Kommission stehen wird, der hierzu im nächsten Jahr vorgelegt werden soll.
Der deutsche Weinbau hat zumindest sein vorläufiges Urteil schon gefällt, wobei die Botschaft lautet: Die Weinmarktreform war in vielen Bereichen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das betrifft vor allem die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Das Positive darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch zahlreiche offene Baustellen gibt.
In diesem Zusammenhang hat der deutsche Weinbau im Grunde drei Kernanliegen:
- Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Weinwirtschaft muss weiter gestärkt werden,
- der Weinbau muss in traditionellen Regionen mit besonders hohem weinkulturellen Wert erhalten bleiben und
- die Mitgliedstaaten brauchen bei der Umsetzung von EU-Recht mehr Gestaltungsspielraum.
Dazu gehört, dass die EU die besonderen Bedingungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten respektiert. Wir wollen in Deutschland selbst entscheiden dürfen, in welchen Fällen wir bei den önologischen Verfahren von Ausnahmeregelungen Gebrauch machen oder wie wir unser deutsches Qualitätsweinsystem weiterentwickeln können.
Am nationalen Stützungsprogramm festhalten
Beim ersten Punkt, der Wettbewerbsfähigkeit, dreht sich alles zunächst einmal um das nationale Stützungsprogramm. Deutschland hat damit in den letzten Jahren gute Erfahrungen gesammelt. Und RheinlandPfalz als größtes Weinbau treibendes Bundesland hat davon am meisten profitiert. 2008 erhielt Deutschland rund 23 Millionen Euro aus Brüssel zur Förderung des Weinbaus. Diese Summe steigt auf fast 39 Millionen Euro in 2013.
Dabei verteilt die Bundesregierung das Geld nach dem Rebflächenanteil auf die einzelnen Bundesländer. Dementsprechend groß war bereits 2008 mit damals 12 Millionen Euro der Anteil, der auf RheinlandPfalz entfiel. In diesem Jahr beläuft sich der Förderbetrag für Rheinland-Pfalz sogar auf mehr als 19 Millionen Euro. Die Mittel summieren sich 2013 auf fast 24 Millionen Euro allein für RheinlandPfalz.
Das sind Fördermittel, die Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, helfen, in Ihre Betriebe zu investieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Entscheidend ist, dass auch das Land alles in seiner Macht stehende tut, um den nach EU-Recht zulässigen Förderrahmen auszuschöpfen!
Weil das Stützungsprogramm so wichtig und erfolgreich ist, setzen wir uns in Brüssel dafür ein, dass es 2014 fortgesetzt wird, wenn der neue mehrjährige Haushaltsplan für die EU in Kraft tritt. Und zwar bei möglichst unveränderter Finanzausstattung.
Außerdem kommt es für uns darauf an, dass das Programm innerhalb der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik verankert bleibt. Die Verankerung in der 1. Säule war für die Bundesregierung bei den Beratungen im Rahmen der Weinmarktreform eine ganz wesentliche Forderung, weil Bund und Länder die Finanzmittel aus Brüssel abrufen können, ohne sich verpflichten zu müssen, eine so genannte Kofinanzierung bereitzustellen. Klamme Haushaltskassen wären somit auch in Zukunft kein Argument, Brüsseler Gelder aus dem nationalen Stützungsprogramm nicht an Sie, meine Damen und Herren, weiterzugeben.
Das nationale Stützungsprogramm sollte aber nicht nur verlängert, sondern auch inhaltlich überarbeitet werden. Im Einzelnen fordern wir
- ein spezielles Förderelement für den Steillagenweinbau.
- Hierunter könnte beispielsweise eine für Steil und Terrassenlagen gewährte Kulturlandschaftsprämie fallen.
- Darüber hinaus wollen wir die Verbraucherinformation und Verbraucheraufklärung auf dem Binnenmarkt in das nationale Stützungsprogramm mit aufnehmen.
- Denkbar wäre ferner, den Aufbau von Qualitätssicherungssystemen oder weinbauliche Beratungsleistungen zu fördern.
Natürlich müssen wir bei all diesen Überlegungen darauf achten, dass es zu keinen Überschneidungen mit Fördermaßnahmen der 2. Säule kommt.
Verlängerter Anbaustopp unerlässlich
Neben dem Stützungsprogramm stehen aber noch andere Punkte ganz oben auf unserer Forderungsliste. An erster Stelle nenne ich dabei die Verlängerung des Anbaustopps für Rebpflanzungen.
Die in der Reform vereinbarte Verlängerung bis Ende 2015 auf EU-Ebene beziehungsweise Ende 2018 auf nationaler Ebene ist zu wenig. Das Auslaufen des Anbaustopps wurde damals an die Bedingung geknüpft, dass sich die Märkte im Gleichgewicht befinden und keine strukturellen Überschüsse mehr vorhanden sind.
Das Rodungsprogramm der EU hat sicherlich seinen Teil dazu beigetragen, dass unwirtschaftliche Flächen vor allem in den südlichen Mitgliedstaaten aus der Produktion genommen wurden. Tatsache ist aber auch, dass immer noch erhebliche Weinmengen zum Beispiel im Rahmen des italienischen Stützungsprogramms destilliert werden. Von einem Marktgleichgewicht in der EU kann also keine Rede sein.
Und wer garantiert uns, dass der Markt nach dem Ende des Anbaustopps in einem stabilen Gleichgewicht bleibt?
Wohin unkontrollierte Produktionsausweitungen führen können, hat uns doch das australische Beispiel gezeigt. Der Markt dort ist praktisch zusammengebrochen, nachdem jahrelang die Flächen massiv ausgeweitet wurden. Wer trägt die Kosten des volkswirtschaftlichen Schadens, wenn bei uns in Europa dann plötzlich wieder Überschüsse vernichtet und Tausende von Hektar gerodet werden müssen?
Sie können davon ausgehen, dass in einem solchen Fall die EU um finanzielle Hilfe gebeten werden würde sowohl von Betrieben, die die Flächen ausgeweitet hätten, als auch von Betrieben, die unverschuldet von den Preiseinbrüchen in Mitleidenschaft gezogen worden wären. Ich möchte dann nicht die Politikerin sein, die diese Forderungen zurückweisen muss.
Deshalb sage ich: Solange der Markt nicht im Gleichgewicht ist und auch kein Experte genau weiß, was nach einer völligen Freigabe der Anbauflächen passieren wird, kann ich Ihre Sorgen und Ängste, meine Damen und Herren, sehr gut verstehen. Deshalb müssen wir an dem Anbaustopp festhalten.
Im Übrigen sehe ich auch die Gefahr, dass die in den letzten Jahren zu beobachtenden erfolgreichen Anstrengungen der jungen Winzergeneration, die Qualität und das internationale Ansehen des deutschen Weines zu steigern, durch eine unkontrollierte Ausweitung des Anbaus konterkariert werden könnten. Schließlich haben Produktionsausweitungen selten zu Qualitätssteigerungen geführt. Stattdessen ist eher damit zu rechnen, dass mehr Billigweine auf den Markt kommen. Und davon haben wir heute schon mehr als genug!
Die Kommission hat vor einigen Tagen in einer Antwort auf eine Anfrage des Europäischen Parlaments bereits deutlich gemacht, dass sie 2012 keine weitere Verlängerung der Pflanzrechteregelung vorschlagen wird. Diese Antwort überrascht mich nicht.
Die Begründung hierzu ist allerdings entlarvend! Denn die Kommission stellt zugleich fest, dass die im Rahmen der Weinmarktreform eingeführten Stützungsprogramme bislang sehr erfolgreich gewesen seien. 2009 seien EU-weit 94 Prozent und 2010 sogar 99 Prozent der verfügbaren Finanzmittel abgerufen worden. Auch die in diesem Jahr auslaufende Rodungsregelung sei mit insgesamt 180.000 Hektar bis an die Grenzen ausgeschöpft worden.
Mit anderen Worten - die Zahlen belegen es: Im europäischen Weinbau besteht immer noch ein erheblicher Umstrukturierungsbedarf. Das heißt, wir sind von einer ausgeglichenen Marktsituation meilenweit entfernt.
Und die Kommission wird noch deutlicher, in dem sie sagt, auch Ende 2012, wenn sie ihre Reformanalyse vorlegt, werden keine Aussagen zu Entwicklungstendenzen im Weinsektor möglich sein.
Meine Damen und Herren, ist das nicht grotesk? Die Kommission ist gegen eine Verlängerung des Anbaustopps, obwohl sie indirekt zugibt, dass sich der Weinmarkt und die Betriebsstrukturen nach wie vor in einer schwierigen Situation befinden. Für mich ist diese Argumentation in höchstem Maße unseriös.
Deshalb hoffe ich, dass wir auch seitens der anderen Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung für eine Verlängerung des Anbaustopps finden werden. So wie es aussieht, haben wir in dieser Frage mit Frankreich einen wichtigen Verbündeten an unserer Seite.
Wie eine solche Verlängerung ausgestaltet werden könnte, werden wir mit unseren Kollegen im Agrarministerrat noch klären müssen. Zum einen geht es zusammen mit unseren Forderungen zum Stützungsprogramm um ein Gesamtpaket, das in sich stimmig sein muss. Und zum anderen erhöhen wir unsere Erfolgsaussichten, wenn wir in Brüssel ein mehrheitsfähiges Konzept vorlegen, das von vielen anderen Mitgliedstaaten unterstützt wird, und wir nicht als Einzelkämpfer mit einer Maximalforderung antreten.
Unser Ziel ist es daher, ein Memorandum zur Zukunft der EU-Weinmarktordnung zu verfassen, das von möglichst vielen EU-Ländern mitgetragen wird und das noch in diesem Jahr der Kommission im Rat vorlegen wollen.
Mehr Kompetenzen bei den önologischen Verfahren
Ein weiterer Punkt neben Anbaustopp und Stützungsprogramm sind die önologischen Verfahren. Hier brauchen wir vor allem bei den Ausnahmemöglichkeiten mehr Kompetenzen für die Mitgliedstaaten. Subsidiarität heißt hier das Zauberwort.
Die Mitgliedstaaten müssen selbst entscheiden können, in welchen Fällen eine Ausnahmesituation vorliegt und in welchen Fällen nicht. Ich erinnere nur an die Erhöhung der Anreicherungsspanne im vergangenen Jahr. Dafür mussten wir erst die Zustimmung aus Brüssel einholen, was zu einer fast unverantwortlichen Verzögerung geführt hat. Die Folge war, dass die Regelung formal erst mit der Veröffentlichung im November in Kraft trat. So etwas darf nicht noch einmal passieren.
Schließlich haben wir mit der Übertragung von mehr Eigenverantwortung auf die Mitgliedstaaten bei den önologischen Verfahren sehr gute Erfahrungen gemacht.
Der letzte Herbst war bekanntlich nicht nur im Hinblick auf den zusätzlichen Anreicherungsbedarf ein außergewöhnlicher Jahrgang. Im Grunde musste die Bundesregierung alle Register ziehen, damit Sie, meine Damen und Herren, das Beste aus der Situation machen konnten.
Ich denke da an Ausnahmevorschriften hinsichtlich der Säuerung, aber auch der Entsäuerung. Bei beiden Verfahren hat die Bundesregierung schnell und unbürokratisch im Interesse der deutschen Winzerinnen und Winzer gehandelt und von den EU-rechtlichen Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht. Bei der Säuerung haben wir es bereits im vergangenen Jahr kurz vor der Ernte getan und eine Ausnahmeregelung für Baden und Württemberg zugelassen.
Und bei der Entsäuerung von Jungwein werden wir es demnächst tun. Hier ist vor allem Rheinland-Pfalz betroffen. Da die Zeit drängt, arbeiten wir eng mit der Landesregierung zusammen, um noch rechtzeitig die Entsäuerung von Jungweinen auch über den 16. März hinaus zu ermöglichen.
Kurz und gut: Die Bundesregierung hat im letzten und in diesem Jahr alle Anstrengungen unternommen, um Ihnen die Arbeit im Keller zu erleichtern.
Damit es beim nächsten Mal noch besser klappt, werden wir uns in Brüssel nicht nur für mehr nationale Eigenständigkeit bei den Anreicherungsspannen einsetzen, sondern darüber hinaus in einem zweiten Schritt diese Kompetenzen vom Bund auf die Länder übertragen.
Für Sie bedeutet dies, dass in Zukunft RheinlandPfalz unbürokratisch, schnell und zielgenau auf die jeweiligen Erfordernisse bei den önologischen Verfahren eingehen kann. Bei der Säuerung und der Entsäuerung wird dies schon sehr bald der Fall sein, und mittelfristig dann hoffentlich auch bei der Anreicherungsspanne.
Querschüsse aus der Umwelt und Gesundheitspolitik
Meine Damen und Herren, es sind aber nicht allein die Beratungen über die Zukunft der GAP und die Weinmarktorganisation, denen wir in Brüssel unsere ganze Aufmerksamkeit schenken müssen, sondern es gibt vermehrt auch Querschüsse auf den Wein aus der Umwelt und Gesundheitspolitik.
Denken Sie an die Diskussion im letzten Jahr über die Definition von Biowein im Rahmen einer Novellierung der EU-Ökoverordnung. Dabei hat die Bundesregierung erfolgreich verhindern können, dass es hier zu völlig überzogenen Grenzwerten bei der Schwefelung von Biowein gekommen ist.
Die Europäische Kommission war noch nicht einmal bereit, auf unser Kompromissangebot einzugehen, das auch von der Mehrzahl der Mitgliedstaaten unterstützt worden war mit dem Ergebnis, dass uns vorerst eine Regelung zu Bioweinen fehlt. Aber für uns war es im Interesse der Weinwirtschaft und der Verbraucher wichtiger, lieber keine Lösung als eine schlechte Lösung zu erzielen.
Ein weiterer Punkt sind die gegenwärtigen Beratungen im Europäischen Parlament zu den Nährwertangaben bei Lebensmitteln. Weil wir es weder Ihnen, liebe Winzerinnen und Winzer, noch den Verbrauchern zumuten wollen, dass das Weinetikett mit weiteren überflüssigen Angaben überfrachtet wird, haben wir bislang mit Erfolg dafür gekämpft, Wein dauerhaft von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung – Stichwort Ampel – auszunehmen.
Im Rahmen der Beratungen über die so genannte Verbraucherinformationsverordnung fordert die Kommission eine derartige Angabe spätestens nach einer Übergangsperiode. Wir finden aber, dass die Situation bei Lebensmitteln auf Wein nicht übertragbar ist – allein schon deshalb, weil Nährstoffe wie Fett, Proteine oder Kohlenhydrate im Wein praktisch gar nicht vorkommen. Was soll also eine Nährwertkennzeichnung bei Wein? Rat und Parlament haben sich unseren Überlegungen angeschlossen und drängen auf eine entsprechende Korrektur des Kommissionsvorschlags.
Und wo wir gerade bei der Kennzeichnung sind, will ich noch ein weiteres Thema aufgreifen, das gerade auf EU-Ebene debattiert wird: Die so genannte Allergenkennzeichnung. Auch in diesem Punkt lehnen wir überzogene Brüsseler Forderungen ab. Und dies bislang ebenfalls mit Erfolg.
Derzeit gibt es keine belastbaren Forschungsergebnisse, nach denen Wein nimmt man den ohnehin kennzeichnungspflichtigen Schwefel einmal aus zu den allergenhaltigen Lebensmitteln gezählt werden muss. Eiweißhaltige Stoffe, die Allergene auslösen könnten, werden allenfalls bei der Schönung eingesetzt. Sie verbleiben jedoch nicht im Wein. Deshalb halten wir von einer derartigen Kennzeichnung nichts.
Es wäre mehr als eine überflüssige Angabe, denn sie würde nicht nur das Etikett weiter überfrachten, sondern sie würde zusätzlich die Verbraucher verunsichern. Dies wollen wir nicht und das haben wir gegenüber der Kommission auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Nachdem Wein zunächst lediglich bis Ende vergangenen Jahres von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen war, konnten wir erreichen, dass diese Frist zunächst bis 30. Juni 2012 verlängert wurde. Und wir werden weiter für eine dauerhafte Ausnahmeregelung kämpfen!
Umsetzung des EU-Weinbezeichnungsrechts
Liebe Winzerinnen und Winzer, verlassen wir nun die Brüsseler Bühne und schauen uns einmal die Herausforderungen an, vor denen die Weinbranche in Deutschland gegenwärtig steht. Dabei finden wir ganz oben auf der Agenda das neue Weinbezeichnungsrecht. Es geht um die Frage, wie in Deutschland von den neuen EU-rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden soll.
Dabei besteht innerhalb der Branche zumindest in einem Punkt Einvernehmen: Ein Herkunftsschutz im Sinne des EU-Weinrechts macht nur dann Sinn, wenn damit auch eine echte Profilierung der Weine verbunden ist. Diese Profilierung könnte so erfolgen, dass für Weine mit einem Herkunftsschutz höhere Anforderungen gelten als für Weine ohne Herkunftsschutz.
Konsequenterweise würde dies dann auch bedeuten, dass für Herkunftsweine mit einer kleineren geografischen Angabe, also für Lagenweine, höhere Anforderungen gelten müssten als für Weine, die lediglich den Namen eines Anbaugebiets tragen. Eine derartige Qualitätspyramide für Weine mit geschützter Herkunftsangabe wäre auch für den Weinkonsumenten gut zu vermitteln.
Hinzu kommt, dass eine stärkere Profilierung von Herkunftsweinen leichter mit unserem Qualitätsweinsystem zu vereinbaren wäre. Denn dies war bekanntlich eine unserer Hauptforderungen im Zuge der Weinmarktreform: Die Beibehaltung unseres deutschen Qualitätswein und Bezeichnungsrechtsystems.
Zugleich bleibt uns die Möglichkeit erhalten, unser Qualitätsweinsystem weiter zu entwickeln. Denn wir müssen immer auch in der Lage sein, auf internationale Entwicklungen und neue Trends reagieren zu können. Nach meinem Eindruck wird es immer wichtiger, Qualitäts- und Herkunftsangaben nicht nur auf europäischer, sondern auch auf internationaler Ebene besser aufeinander abzustimmen. Gerade für den Weinliebhaber sollten die Angaben auf dem Etikett einfach, verständlich und klar nachvollziehbar sein.
Vor diesem Hintergrund gehen immer mehr Betriebe aus dem europäischen Ausland dazu über, neben der Herkunft vor allem den Namen des Betriebes, der Rebsorte und auch den Jahrgang in den Vordergrund zu stellen. Früher war dies noch eine deutsche Besonderheit. Mittlerweile ist es internationaler Standard.
Vor diesem Hintergrund ist die insbesondere in Rheinhessen und der Pfalz geführte Diskussion über die Rebsortenangaben bei Tafelweinen, also den heutigen Weinen ohne geschützte Herkunftsbezeichnung, zu sehen.
Von Erzeugerseite gibt es Überlegungen, einfache Weine von bestimmten Rebsortenangaben auszuschließen. Dabei geht es einerseits um Rebsorten mit geringer regionaler Bedeutung wie zum Beispiel Elbling, andererseits aber auch um so genannte Leitrebsorten wie Riesling oder Silvaner, die für den Weintyp eines Anbaugebietes prägend sind. Auf diese Weise sollen für die Verbraucher klar erkennbar einfache Weine von Qualitätsweinen abgegrenzt werden.
Der Entscheidungsprozess ist innerhalb der Weinwirtschaft noch nicht abgeschlossen. Sobald die Verbände einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt haben, müssen wir uns mit den Ländern zusammensetzen und prüfen, was nach den Vorgaben des EU-Rechts machbar ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, es gibt in nächster Zeit noch einiges zu tun. Und dabei möchte ich insbesondere mit Blick auf die Diskussion in Brüssel in den kommenden Monaten noch einmal auf die eingangs genannte Botschaft zurückkommen, die da lautet: „…gemeinsam an der Zukunft arbeiten!“.
Unser Erfolg in Brüssel steht und fällt mit unserer Einigkeit. Nur eine klare, gemeinsame Linie verschafft unserer Stimme in Europa das notwendige Gewicht.
Wir dürfen uns von Brüssel nicht auseinander dividieren oder gegeneinander ausspielen lassen: große nicht gegen kleine Betriebe, Haupterwerbs nicht gegen Nebenerwerbsbetriebe, Kellereien nicht gegen Weinbaubetriebe.
Schließlich geht es um Ihre Zukunft!

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