"Die EU-GAP-Reform 2013 und die nationale Umsetzung der EU-Weinmarktreform aus Sicht des BMELV"
- Datum:
- 25.01.11
- Ort:
- 54338 Schweich
- Redner:
- Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner
Rede der Parlamentarischen Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, anlässlich der Jahreshauptversammlung des Kreisbauern- und Winzerverbandes Trier-Saarburg.
- Wie geht es mit der GAP nach 2013 weiter?
- Agrarumweltpolitik heute schon ein wichtiger Pfeiler
- Weinmarktreform 2008 und Umsetzung in Deutschland
- Überprüfung der Weinmarktreform 2012
- Ein Blick auf das Weinbezeichnungsrecht
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Das Neue Jahr ist gerade einmal drei Wochen alt, doch man könnte den Eindruck gewinnen, schon mitten drin zu sein. Der Dioxinskandal hat Bauern und Verbraucher mit voller Wucht getroffen. Täglich musste man mit neuen Überraschungen rechnen. Nach alledem, was wir bisher erlebt haben, kann es in der Futtermittelwirtschaft kein „Weiter so!“ mehr geben. Die Schmerzgrenze ist überschritten worden.
Das 14-Punkte-Paket, auf das sich Bundesministerin Aigner mit ihren Länderkollegen in der vergangenen Woche verständigt hat, gibt die Richtung vor. Nun sind aber auch alle Beteiligten aufgefordert, an der Umsetzung dieses Paketes nach Kräften mitzuwirken. Nur dann haben wir eine Chance, das Vertrauen der Verbraucher wieder zurück zu gewinnen. Heute sollen aber nicht die ungelösten Probleme der Gegenwart, sondern die großen, agrarpolitischen Erwartungen an die Zukunft im Mittelpunkt der Diskussion stehen.
Wie geht es mit der GAP nach 2013 weiter?
Seit die Europäische Kommission vor gut zwei Monaten ihre Überlegungen zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 vorgestellt hat, ist auf allen politischen Ebenen eine intensive Debatte entbrannt. Die Meinungen gehen dabei naturgemäß weit auseinander. Das Spektrum reicht von weitgehender Liberalisierung und Abschaffung aller Stützungsmaßnahmen bis hin zu einer Beibehaltung des Status quo.
Bevor wir über Lösungen diskutieren, sollten wir zunächst einmal die Kriterien definieren, an denen sich jede Änderung messen lassen muss. Für mich sind dies
- klare Vorteile für Landwirte, ländliche Regionen und Umwelt,
- Erhalt einer eindeutigen und nachvollziehbaren Aufgabenteilung zwischen der 1. und der 2. Säule der GAP,
- keine negativen finanziellen Konsequenzen für Landwirte, Steuerzahler und Verbraucher sowie
- keine zusätzlichen Verwaltungslasten.
In Deutschland haben wir uns im März 2010 auf eine gemeinsame Position zur Zukunft der GAP verständigt, die von den meisten Bundesländern mitgetragen wird. Das ist unsere Grundlage für die anstehenden Beratungen auf europäischer Ebene. Dabei haben wir uns mit Blick auf die Direktzahlungen und die Maßnahmen der 2. Säule von vier Grundprinzipien leiten lassen.
Erstens: Die Direktzahlungen müssen in der EU weiter von der Produktion entkoppelt werden. Internationale Organisationen, allen voran die WTO, sehen dies auch so. In Deutschland befinden wir uns bereits auf einem sehr guten Weg.
Zweitens: Bei den Direktzahlungen werden wir um einen gewissen Angleichungsprozesses zwischen West- und Osteuropa nicht herumkommen. Es dürfen aber nicht nur die Landwirte in einigen wenigen Mitgliedstaaten die Last einer Umverteilung tragen.
Drittens: Die Direktzahlungen müssen auch in Zukunft – neben einem Beitrag zur Einkommenssicherung und Risikoabsicherung – höhere europäische Produktionsstandards und öffentliche Leistungen abgelten, die nicht über den Markt entlohnt werden.
Und viertens: Leistungen der Landwirtschaft im Umwelt- und Klimaschutz müssen auch weiterhin innerhalb der 2. Säule gezielt gefördert werden können. Die konkrete Ausgestaltung muss Aufgabe der Regionen bleiben.
Agrarumweltpolitik heute schon ein wichtiger Pfeiler
Dass Landwirtschaft und Umwelt schon sehr lange eng miteinander verknüpft sind, lässt sich an folgenden Beispielen verdeutlichen:
So sind etwa zehn Prozent der Agrarflächen Natura-2000 Gebiete, weitere 15 Prozent der deutschen Agrarfläche sind ökologisch besonders wertvolle Grünlandflächen und schließlich tragen nachwachsende Rohstoffe allein in Deutschland zu einer Verminderung der CO2-Emissionen um rund 45 Millionen Tonnen jährlich bei.
Die Agrarreformen seit 1992 haben die Nachhaltigkeit der Produktion gefördert. Die Direktzahlungen sind daran gebunden, dass zahlreiche Auflagen des Umwelt- und Tierschutzes, der Lebensmittelsicherheit und des Bodenschutzes einzuhalten sind. Zudem ist der Einsatz an Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich zurückgegangen.
Seit 2005 haben wir in Deutschland ein umfassendes Entkopplungsmodell umgesetzt, das Anreize zu Intensivproduktion verbunden mit Umweltbelastungen abgeschafft hat. Bis 2013 werden auch noch die letzten Direktzahlungen entkoppelt sein. Darüber hinaus werden die Prämien regional vereinheitlicht, wodurch insbesondere extensive Grünlandstandorte begünstigt werden.
Dabei haben wir auch innerhalb Deutschlands die ursprünglich großen Unterschiede zwischen den Ländern deutlich verringert. Davon haben Rheinland-Pfalz und das Saarland erheblich profitiert. So hat Rheinland-Pfalz seit 2005 ein zusätzliches Prämienvolumen von jährlich etwa 16,5 Millionen Euro dazu gewonnen, das Saarland etwa 2,6 Millionen Euro. Ab 2012 wird sich noch eine weitere Verbesserung - insbesondere für das Saarland - ergeben. Daraus ergibt sich dann für 2013 ein geschätzter regionaler Wert der Zahlungsansprüche von 296 Euro pro Hektar.
Wir verlagern damit die Direktzahlungen hin zu extensiv wirtschaftenden Regionen. Regional differenzierte Fördermaßnahmen für Umweltprogramme im Rahmen der ländlichen Entwicklung ergänzen diese Maßnahmen:
- Im Zeitraum 2007 bis 2013 sind EU-weit gut 22 Milliarden Euro an EU-Mitteln für Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen – das ist fast ein Viertel der gesamten Ausgaben für die 2. Säule.
- Diese EU-Mittel können aber nur abgerufen werden, wenn sie mit nationalen Mitteln im Rahmen der so genannten Kofinanzierung ergänzt und verstärkt werden.
Hierfür sind in Deutschland in erster Linie die Länder zuständig. Aber auch der Bund leistet über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ einen großen Beitrag. Etwa 50 Prozent der national erforderlichen Kofinanzierungsmittel stammen aus dem Bundeshaushalt.
Damit wird klar, dass die deutsche Landwirtschaft bereits jetzt schon viel für die Umwelt leistet. Vor diesem Hintergrund müssen wir die Vorschläge der Kommission zur Kopplung von „grünen Maßnahmen“ an die Direktzahlungen genau prüfen.
Einige Punkte sind aus unserer Sicht aber heute schon klar:
- Das System der Direktzahlungen muss gerecht sein. Gerechtigkeit heißt aber nicht Gleichheit. Daher lehnen wir eine EU-weit einheitliche Flächenprämie ab.
- Eine Aufstockung der Ausgleichszulage aus der 1. Säule wäre ebenfalls kontraproduktiv, weil dies zu Lasten der Direktzahlungen gehen würde.
- Agrarumweltpolitik muss primär Aufgabe der 2. Säule bleiben.
- Eine betriebsgrößenabhängige Kappung der Direktzahlungen ist nicht begründbar.
- Eine Kopplung der Direktzahlungen an die Arbeitskräfte ist nicht WTO-konform. Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger gekoppelte Zahlungen.
Meine Damen und Herren, wie wirken sich die Pläne der Kommission zur Zukunft der GAP nun auf den Weinsektor aus?
Weinmarktreform 2008 und Umsetzung in Deutschland
Die Weinmarktordnung wird in der Mitteilung der Kommission zur Zukunft der GAP nicht ausdrücklich angesprochen. 2012 steht allerdings eine Überprüfung der Weinmarktreform an. Diese Überprüfung möchte die Bundesregierung nutzen, um dort wichtige Forderungen für den Weinbereich einzubringen.
Seit Mitte 2008, also seit rund zweieinhalb Jahren, ist die EU-Weinmarktreform in Kraft. Lange und intensiv hat die Bundesregierung damals mit der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten verhandelt. Am Ende haben wir ein Ergebnis erreicht, das in wesentlichen Punkten gut war für die deutschen Winzer:
- Die Anreicherung mit Zucker ist in Deutschland erhalten geblieben,
- wir haben außerdem durchgesetzt, dass Deutschland sein bewährtes Qualitätswein- und Bezeichnungssystem nahezu unverändert beibehalten darf,
- die Bundesregierung hat für Deutschland ein sehr gut dotiertes nationales Stützungsprogramm heraushandeln können.
- Und schließlich hatten wir beim Anbaustopp zumindest einen Teilerfolg erzielt.
Das Pflanzrechtesystem sollte ursprünglich 2010 auslaufen, wurde aber im Rahmen der Reform EU-weit bis Ende 2015 verlängert - verbunden mit der Option, den Anbaustopp national noch bis Ende 2018 weiter zu führen.
Wichtigster Punkt im Hinblick auf die Umsetzung der Reform in Deutschland war 2008 das nationale Stützungsprogramm. Der Europäische Gesetzgeber hatte den Mitgliedstaaten insgesamt elf Einzelmaßnahmen angeboten, aus denen Deutschland fünf ausgewählt und in sein nationales Stützungsprogramm übernommen hatte.
Größte Einzelmaßnahmen waren und sind dabei nach wie vor die Investitionsförderung sowie die Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen. Weitere Elemente sind die Absatzförderung in Drittländern und Zuschüsse zu Prämien von Ernteversicherungen. Lediglich die fünfte Maßnahme, die RTK-Förderung, wird nicht mehr angeboten.
2008 erhielt Deutschland rund 23 Millionen Euro aus Brüssel zur Förderung des deutschen Weinbaus. Diese Summe steigt auf fast 39 Millionen Euro ab 2013. Die Bundesregierung verteilt dieses Geld nach dem Rebflächenanteil auf die einzelnen Länder. Dementsprechend groß war bereits 2008 mit damals 12 Millionen Euro der Anteil, der auf Rheinland-Pfalz entfiel. In diesem Jahr beläuft sich der Förderbetrag für Rheinland-Pfalz sogar auf mehr als 19 Millionen Euro.
Die Mittel summieren sich ab 2013 auf fast 24 Millionen Euro jährlich allein für Rheinland-Pfalz. Das sind Fördermittel, die Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, helfen, in Ihre Betriebe zu investieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Geld kommt aber nur dann in vollem Umfang bei Ihnen an, wenn die Landesregierung alles in ihrer Macht stehende tut, um den nach EU-Recht zulässigen Förderrahmen auszuschöpfen.
Überprüfung der Weinmarktreform 2012
Weil das Stützungsprogramm so wichtig und erfolgreich ist, setzen wir uns in Brüssel dafür ein, dass es ab 2014, wenn der neue mehrjährige Haushaltsplan für die EU in Kraft tritt, fortgesetzt wird.
Das nationale Stützungsprogramm sollte aber nicht nur verlängert, sondern auch inhaltlich überarbeitet werden. Konkret fordern wir - ein spezielles Förderelement für den Steillagenweinbau. Darunter könnte beispielsweise eine auf Steil- und Terrassenlagen ausgerichtete Kulturlandschaftsprämie fallen. Darüber hinaus wollen wir die Verbraucherinformation und Verbraucheraufklärung auf dem Binnenmarkt in das nationale Stützungsprogramm mit aufnehmen.
Neben dem Stützungsprogramm stehen aber noch andere Punkte ganz oben auf unserer Forderungsliste: An erster Stelle nenne ich dabei die Verlängerung des Anbaustopps für Rebpflanzungen. Die in der Reform vereinbarte Verlängerung bis Ende 2015 bzw. Ende 2018 ist zu wenig. Solange der Markt noch nicht im Gleichgewicht ist, können wir auf den Anbaustopp nicht verzichten. Außerdem geht es um die Erhaltung des Steillagenweinbaus und damit eines unverzichtbaren Teils unseres weinkulturellen Erbes.
Ein weiterer Punkt neben Anbaustopp und Stützungsprogramm sind die önologischen Verfahren. Hier brauchen wir vor allem bei den Ausnahmemöglichkeiten mehr Kompetenzen für die Mitgliedstaaten. Subsidiarität heißt hier das Zauberwort. Die Mitgliedstaaten müssen selbst entscheiden können, in welchen Fällen eine Ausnahmesituation vorliegt oder nicht. Ich erinnere nur an die Erhöhung der Anreicherungsspanne im vergangenen Jahr.
Dafür mussten wir erst die Zustimmung aus Brüssel einholen, was zu einer fast unverantwortlichen Verzögerung geführt hat. Die Folge war, dass die Regelung formal erst mit der Veröffentlichung im November in Kraft trat. So etwas darf nicht noch einmal passieren.
Und nicht zuletzt müssen wir Bürokratie abbauen und das gesamte Regelwerk verschlanken, damit Sie, meine Damen und Herren, bei der Buchführung weniger Auflagen haben und die Behörden bei den Kontrollen entlastet werden.
Ein Blick auf das Weinbezeichnungsrecht
Worüber wir demnächst auch noch intensiv sprechen müssen, ist das Weinbezeichnungsrecht. Hier geht es weniger um eine Weiterentwicklung des EU-Rechts als darum, dass wir uns national darüber im Klaren werden, ob und wenn ja, wie wir von den neuen weinbezeichnungsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen. Das betrifft sowohl Weine mit als auch Weine ohne geschützte Herkunftsbezeichnung.
Dabei besteht innerhalb der Branche zumindest in einem Punkt Einvernehmen: Ein Herkunftsschutz macht nur dann Sinn, wenn mit dem Erzeugnis für den Verbraucher auch eine gewisse Wertigkeit verbunden ist. Das heißt, der Verbraucher muss bereit sein, dafür einen höheren Preis zu zahlen.
Grundsätzlich unterstellt der Verbraucher einem Wein mit einer Lagenbezeichnung eine höhere Wertigkeit als einem Wein, der lediglich den Namen eines Anbaugebiets trägt. Entscheidend ist, dass sich dies auch in der Qualität des Weines widerspiegelt. Und die Wahrscheinlichkeit hierfür ist größer, wenn für Weine mit einer Lagenbezeichnung höhere Erzeugungsanforderungen gelten als für Weine, die lediglich eine Gebietsangabe tragen.
Deshalb sind sich Bund und Länder darin einig, dass Weine aus einer Groß- oder Einzellage, für die ein Herkunftsschutz beantragt wird, mindestens die Anbau- und Erzeugungskriterien des zugrunde liegenden Anbaugebietes erfüllen müssen. Damit meine ich zum Beispiel den jeweiligen Hektarhöchstertrag oder die Mindestmostgewichte bei den Prädikatsweinstufen.
Neben diesen Kriterien für Herkunftsweine werden im Weinbezeichnungsrecht aber auch noch andere Fragen diskutiert. So wird zum Beispiel über eine stärkere Profilierung der Steillagenweine nachgedacht. Ein erster Schritt könnten strengere Anforderungen an die Verwendung des Begriffs Steillage sein. Bislang gilt lediglich das Kriterium „mindestens 30 Prozent Hangneigung“.
Doch auch hier gehen die Meinungen über zusätzliche Anforderungen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auseinander. Ein weiteres heißes Eisen sind die Weine ohne geschützte Herkunftsbezeichnung. Vor der Weinmarktreform waren dies die Tafelweine.
Hierbei gibt es seitens der Weinbauverbände Überlegungen, derartige Weine von bestimmten Rebsortenangaben auszuschließen – gedacht wird einerseits an Rebsorten mit nur regionaler Bedeutung wie zum Beispiel Elbling, andererseits aber auch an so genannte Leitrebsorten wie Riesling oder Silvaner, die für den Typ mancher Anbaugebiete prägend sind. Auf diese Weise sollen für den Verbraucher klar erkennbar einfache Weine von Qualitätsweinen abgegrenzt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, es gibt in nächster Zeit noch einiges zu tun. Und dabei möchte ich insbesondere mit Blick auf die Diskussion in Brüssel in den kommenden Monaten auch noch einmal einen Wunsch an Sie richten: Unser Erfolg in Brüssel steht und fällt mit unserer Einigkeit. Nur eine klare, gemeinsame Position verschafft unser Stimme in Europa das notwendige Gewicht.
Wir dürfen uns von Brüssel nicht gegeneinander ausspielen lassen: große nicht gegen kleine Betriebe, Haupterwerbs- nicht gegen Nebenerwerbsbetriebe, gute Standorte nicht gegen benachteiligte Gebiete.
Schließlich geht es um unser aller Zukunft.
In diesem Sinne wünsche ich uns jetzt eine spannende Diskussion.

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