"Der Milchwirtschaft den richtigen politischen Rahmen geben"
- Datum:
- 24.01.11
- Ort:
- Berlin, ICC
- Redner:
- Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Gerd Müller
Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller anlässlich des DBV-Fachforums Milch "Starke Milchbauern setzen sich durch" im Rahmen der Internationalen Grünen Woche 2011.
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Derzeitiger Rahmen
Die für die Milchmarktpolitik tragende politische Weichenstellung der vergangenen Jahre war die im Rahmen der Gesundheitsprüfung der GAP bekräftigte Entscheidung, dass die Milchquotenregelung am 31. März 2015 ausläuft.
Die Quotenpreise zeigen erfreulicherweise eine sinkende Tendenz. Bei der letzten Börse betrug der bundesdeutsche Durchschnitt sieben Ct/kg, nach zuletzt elf Ct/kg. Die Strategie der Entwertung der Quote zeigt also bislang ihre Wirkung. Die Quote hat immer weniger Einfluss auf die Produktionsentscheidungen der Milcherzeuger. Die Milchanlieferung liegt seit April 2010 bis Anfang Dezember um ca. 2,7 Prozent über dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum; die anteilige Quotenausnutzung bei 99,9 Prozent. Diese Entwicklung lässt mich zur Vorsicht bezogen auf den Expansionskurs der deutschen Milchproduktion mahnen. Die Schwankungen der Weltmarktpreise schlagen auf den deutschen Milchauszahlungspreis durch. Dies muss die deutsche Milchwirtschaft und auch die Erzeugungsebene im Blick haben. Den aufkommenden Forderungen nach schrittweiser Absenkung der Superabgabe oder einem Frontloading kann vor dem Hintergrund einer drohenden Quotenüberlieferung von politischer Seite aus meiner Sicht nur eine Absage erteilt werden. Würden im Nachgang zu einer solchen Entscheidung die Milchauszahlungspreise nachgeben, würde die Politik hierfür vom Berufsstand verantwortlich gemacht. Der mit den bereits beschlossenen Quotenerhöhungen mögliche Wachstumskurs zusammen mit den großzügigen Möglichkeiten der Saldierung erscheinen für eine sanfte Landung aus Sicht der Bundesregierung durchaus ausreichend. Auch nach Ansicht der Europäischen Kommission besteht keine Veranlassung, die Health Check-Entscheidungen zu revidieren. Damit ist der wesentliche Eckpunkt für die Milchmarktpolitik der nächsten Jahre gesetzt.
Die Bundesregierung leistet mit der Änderung der nationalen Milchquotenverordnung auch einen Beitrag zur Bewältigung der bis zum Quotenauslauf notwendigen Anpassungsschritte der Milcherzeugung. Davon profitieren sowohl aufstockende als auch abstockende Betriebe. Das System der Quotenübertragung über die Börse wird durch die Änderung der Verordnung aber nicht in Frage gestellt. Die Verordnung wird voraussichtlich am 1. April 2011 in Kraft treten.
Neben der Quotenpolitik ist der zweite wesentliche Eckpunkt der Milchmarktpolitik die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Sicherheitsnetzes. Das bestehende System aus öffentlicher Intervention und privater Lagerhaltung hat sich in der Milchkrise bewährt. Hieran soll nach Ansicht der Bundesregierung auch in Zukunft festgehalten werden.
Eine Möglichkeit, die marktpolitischen Maßnahmen des Sicherheitsnetzes durch liquiditätsstützende Maßnahmen zu ergänzen, erscheint im Krisenfall nach Auffassung der Bundesregierung auch künftig sinnvoll. Der Vorschlag der Kommission, als zusätzliches Instrument zur Marktstabilisierung und als Sondermaßnahme gemäß Krisenklausel 1 Prozent bis 2 Prozent der Gesamtmilcherzeugung gegen einen finanziellen Ausgleich vom Markt zu nehmen, lässt aber viele Fragen offen, die die Effizienz der Maßnahmen, deren Finanzierbarkeit sowie deren Kontrollierbarkeit betreffen. Deshalb steht die Bundesregierung dem Vorschlag insgesamt eher skeptisch gegenüber.
Künftiger Rahmen
Der Staat wird außer im Krisenfall nicht mehr in das Marktgeschehen auf dem Milchmarkt eingreifen. Deshalb ist es um so wichtiger, dass die Branche die jeweiligen Signale des Marktes aufnimmt und die richtigen Schlussfolgerungen zu treffen lernt. Die Frage der künftigen Milchmarktpolitik bettet sich grundsätzlich ein in die generelle Diskussion zur GAP nach 2013 und zum Abschluss der Doha-Runde der WTO.
Ziel der hochrangigen Expertengruppe Milch war es, mittel- und langfristige Anpassungserfordernisse des Milchsektors zu identifizieren und Empfehlungen abzuleiten. Hervorzuheben sind die Empfehlungen zur Stärkung der Verhandlungsmacht der Milcherzeuger und zur Verbesserung der Milchlieferbeziehungen. Diese Empfehlungen sind in einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission gemündet. Kern des Vorschlags ist die Schaffung einer EU-rechtlichen Anerkennung von Milcherzeugerorganisationen oder Vereinigungen von solchen Organisationen, die für ihre Mitglieder die Konditionen von Milchlieferverträgen aushandeln können. Der Legislativvorschlag betrifft „nur“ die Lieferbeziehungen mit Privatmolkereien. Hier bietet der Vorschlag allerdings beträchtliche Wachstumsmöglichkeiten für die bestehenden Erzeugerzusammenschlüsse und damit eine mögliche Steigerung der Verhandlungsmacht der Erzeuger.
Neben der Bildung von Milcherzeugerorganisationen regelt der Legislativvorschlag die Bildung von Milch-Branchenorganisationen. Es bleibt abzuwarten, ob sich in Deutschland eine Milch-Branchenorganisation bilden wird. Schließlich enthält der Legislativvorschlag Standardelemente für Milchlieferverträge, die die MS verbindlich machen können. Hiervon möchte Deutschland aber keinen Gebrauch machen.
Neben dem Legislativvorschlag zu den Milchlieferbeziehungen ist für die Milchwirtschaft auch das sog. Qualitätspaket von Bedeutung. Hierbei geht es um den Bezeichnungsschutz, aber auch um die Herkunftskennzeichnung.
Fazit
Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass der Staat im Sinne des Subsidiaritätsprinzips auch in Zukunft Verantwortung für den Milchsektor tragen wird, ohne direkt in das Marktgeschehen einzugreifen. Aber die Wirtschaft muss auch selbst Vorsorge treffen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und auszubauen und ihre Krisenanfälligkeit zu minimieren.

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