"EU-Wein-Markt-Politik?"
- Datum:
- 18.01.11
- Ort:
- 67434 Neustadt/Weinstraße
- Redner:
- Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner
Rede der Parlamentarischen Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, auf dem Großen Pfälzischen Weinbautag 2011.
- Kurzer Rückblick auf die Weinmarktreform 2008
- Gut für Deutschland: das nationale Stützungsprogramm
- Überprüfung der Weinmarktreform 2012
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Ich freue mich, dass ich nach dem Startschuss in das weinbaupolitische Jahr 2011, den wir auf nationaler Ebene vor einer Woche mit unserem Kongress in Wiesbaden gegeben haben, nun auch Gelegenheit habe, mit Ihnen die aktuellen weinpolitischen Fragen zu diskutieren.
„EU-Wein-Markt-Politik?“. Mit dieser Wortkonstruktion wird auf einen kurzen Nenner gebracht, in welchem Spannungsfeld sich die deutsche Weinwirtschaft in diesen Tagen bewegt. Nicht ganz zufällig steht die Abkürzung „EU“ ganz vorne in der Reihe.
Denn bekanntlich ist es vor allem die EU-Gesetzgebung, die das Geschehen auf dem deutschen Weinmarkt und damit ebenso die Perspektiven vieler Winzerfamilien bei Ihnen in der Pfalz maßgeblich mitbestimmt.
Kurzer Rückblick auf die Weinmarktreform 2008
Seit Mitte 2008, also seit rund zweieinhalb Jahren, ist die letzte EU-Weinmarktreform in Kraft. Hart und intensiv hat die Bundesregierung mehr gegen als für die Reform gekämpft.
Einerseits gegen die Reform, weil es lange Zeit danach aussah, dass die deutschen Winzer in Form massiver Einschränkungen bei den traditionellen önologischen Verfahren für die Probleme des europäischen Weinmarktes geradestehen sollten – und dies, obwohl sie mit den Ursachen gar nichts zu tun hatten.
Andererseits haben wir aber auch wesentliche Ziele der Reform begrüßt, weil wir darin eine Chance sahen, um endlich von den Überschüssen und den teuren Interventionsmaßnahmen für südeuropäische Weine wegzukommen.
Am Ende haben wir ein Ergebnis erreicht, das sich in meinen Augen mit Einschränkungen heute noch sehen lassen kann und dass auch Ihnen, liebe Winzerinnen und Winzer, zugute gekommen ist:
- Nach schwierigen Verhandlungen hat die Bundesregierung erreicht, dass die Anreicherung mit Zucker weiterhin möglich ist,
- wir haben außerdem durchgesetzt, dass Deutschland sein bewährtes Qualitätswein- und Bezeichnungssystem nahezu unverändert beibehalten darf,
- drittens haben wir es geschafft, dass der Anbaustopp für Reben, der ursprünglich 2010 auslaufen sollte, auf EU-Ebene bis Ende 2015 verlängert wurde.
- Verbunden ist diese Regelung mit der Option, den Anbaustopp national bis Ende 2018 zu verlängern,
- und die Bundesregierung hat für Deutschland ein sehr gut dotiertes nationales Stützungsprogramm herausschlagen können, das für viele Betriebe schlicht und einfach gesagt mehr Geld in der Tasche bedeutet.
Gut für Deutschland: das nationale Stützungsprogramm
Das Stützungsprogramm startete 2008. Für das erste Jahr erhielt Deutschland damals rund 23 Millionen Euro aus Brüssel zur Förderung des deutschen Weinbaus. Der Europäische Gesetzgeber hatte den Mitgliedstaaten insgesamt elf Einzelmaßnahmen zu Auswahl gestellt, aus denen Deutschland fünf Maßnahmen ausgesucht hatte.
Größte Einzelmaßnahmen waren und sind dabei nach wie vor die Investitionsförderung sowie die Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen. Weitere Teile des Programms sind außerdem die Absatzförderung in Drittländern und Zuschüsse zu Versicherungsprämien von Ernteversicherungen.
Lediglich die fünfte Maßnahme, die RTK-Förderung, wird nicht mehr angeboten. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass nicht alle Weinbau treibenden Bundesländer von allen Maßnahmen Gebrauch machen. Dies gilt jedoch nicht für Rheinland-Pfalz. Hier sind seit letztem Jahr, als die Ernteversicherungen aufgenommen wurden, alle vier Maßnahmen im Landesprogramm enthalten.
Die Bundesregierung verteilt dieses Geld nach dem Rebflächenanteil auf die einzelnen Länder. Dementsprechend groß war bereits 2008 mit damals 12 Millionen Euro der Anteil, der auf Rheinland-Pfalz entfiel. In diesem Jahr beläuft sich der Förderbetrag für Rheinland-Pfalz sogar auf mehr als 19 Millionen Euro.
Die Mittel summieren sich ab 2013 auf fast 24 Millionen Euro jährlich allein für Rheinland-Pfalz.Das sind Fördermittel, die Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, helfen, in Ihre Betriebe zu investieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Ich denke, Minister Hering wird dabei alles in seiner Macht stehende tun, um den nach EU-Recht zulässigen Förderrahmen auszuschöpfen.
Schließlich soll dieses Brüsseler Geld, für das wiederum zu 20 Prozent der Bund gerade steht, bei Ihnen auch ankommen. Weil das Stützungsprogramm so wichtig und erfolgreich ist, setzen wir uns in Brüssel dafür ein, dass es ab 2014, wenn der neue mehrjährige Haushaltsplan für die EU in Kraft tritt, fortgesetzt wird.
Und zwar bei möglichst unveränderter Finanzausstattung. Außerdem kommt es für uns darauf an, dass das Programm innerhalb der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik verankert bleibt. Die Verankerung in der 1. Säule war für die Bundesregierung damals eine ganz wesentliche Forderung.
Dies hört sich zwar sehr abstrakt an, ist aber deshalb von großer Bedeutung, weil wir diese Finanzmittel aus Brüssel abrufen können, ohne dass wir uns verpflichten müssen, eine so genannte Kofinanzierung seitens des Bundes oder des Landes bereitzustellen.
Das heißt, klamme Haushaltskassen bei Bund und Ländern sind kein Argument, EU-Fördermittel aus dem nationalen Stützungsprogramm nicht an Sie, meine Damen und Herren, weiterzugeben.
Damit umschiffen wir ein großes Problem, das zunehmend auf die Bundesländer im Hinblick auf die Durchführung der 2. Säule der GAP zukommt und da ist Rheinland-Pfalz sicherlich keine Ausnahme.
Überprüfung der Weinmarktreform 2012
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein wichtiges Datum, um diese und andere Forderungen in Brüssel vorzutragen, ist 2012. Dann steht eine Überprüfung der Weinmarktreform in Europa an. Die Kommission wird einen Bericht vorlegen, in dem sie analysiert, was seit 2008 gut und was vielleicht weniger gut gelaufen ist. Für uns ist das die Gelegenheit, unsere Vorstellungen für eine Weiterentwicklung des EU-Weinrechts einzubringen.
Welche Punkte für uns dabei neben der Verlängerung des Stützungsprogramms in der 1. Säule prioritär sind, haben wir gemein-sam mit der gesamten deutschen Weinwirtschaft in der vergangenen Woche in Wiesbaden herausgearbeitet:
An erster Stelle steht dabei nach wie vor die Verlängerung des Anbaustopps für Rebpflanzungen. Die in der Reform vereinbarte Verlängerung bis Ende 2015 bzw. Ende 2018 ist zu wenig. Darauf gehen wir gleich in der Podiumsdiskussion noch etwas näher ein. Nur eine Anmerkung an dieser Stelle: Der Wettbewerb auf dem Weinmarkt hat in den vergangenen Jahren an Intensität zugenommen.
Einige unserer internationalen Wettbewerber mussten mit ihren allzu liberalen Regelungen teilweise recht schmerzhafte Erfahrungen sammeln. Wir wollen keine Produktionsexplosion, die anschließend mit unangenehmen wirtschaftlichen, sozialen und auch ökologischen Nebenwirkungen wieder in sich zusammenbricht. Wir setzen lieber auf stetiges und nachhaltiges Wachstum.
Neben dem Anbaustopp sollte aus unserer Sicht auch das nationale Stützungsprogramm nicht nur verlängert, sondern auch inhaltlich überarbeitet werden. Konkret fordern wir ein spezielles Förderelement für den Steillagenweinbau. Dies dürfte für Sie, meine Damen und Herren hier in der Pfalz, zunächst einmal nicht so interessant sein.
Darüber hinaus wollen wir zweitens Verbraucherinformation und -aufklärung auf dem Binnenmarkt in das nationale Stützungsprogramm mit aufnehmen. Dadurch sollen Sie die Möglichkeit bekommen, Ihre Kunden auf Messen, Weinfesten oder ab Hof besser über Ihre Weine zu informieren.
So haben zum Beispiel nicht nur die Winzer, sondern auch die deutschen Weinkonsumenten mit dem neuen EU-Weinbezeichnungsrecht noch ihre Schwierigkeiten. Die Verbraucher wollen unter anderem wissen: Was bleibt gleich, was ändert sich? Und wofür steht eigentlich geschützte Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe bei Wein? Dies ist vielen deutschen Weinliebhabern noch nicht klar, weil wir in Deutschland ein derartiges Herkunftsschutzsystem für Wein bisher nicht kannten.
Ein weiterer Punkt neben Anbaustopp und Stützungsprogramm sind die önologischen Verfahren. Hier brauchen wir vor allem bei den Ausnahmemöglichkeiten mehr Kompetenzen für die Mitgliedstaaten. Subsidiarität heißt hier das Zauberwort. Die Mitgliedstaaten müssen selbst entscheiden können, in welchen Fällen eine Ausnahmesituation vorliegt oder nicht.
Mahnendes Beispiel ist die Erhöhung der Anreicherungsspanne im vergangenen Jahr. Dafür mussten wir erst die Zustimmung aus Brüssel einholen, was zu einer fast unverantwortlichen Verzögerung geführt hat. Die Folge war, dass die Regelung formal erst mit der Veröffentlichung im November in Kraft trat. So etwas darf nicht noch einmal passieren.
Schließlich dürfen die Mitgliedstaaten auch bei der Säuerung und Entsäuerung selbst in Abhängigkeit von der aktuellen Witterungssituation entscheiden, ob sie von den nach EU-Recht zulässigen Ausnahmeregelungen Gebrauch machen. Warum sollte dies nicht auch bei der Anreicherung möglich sein?
Und nicht zuletzt müssen wir Bürokratie abbauen und das gesamte Regelwerk verschlanken. Um Sie, meine Damen und Herren, bei den Buchführungspflichten von Auflagen zu befreien und die Behörden bei den Kontrollen zu entlasten. Worüber wir demnächst auch noch sprechen müssen, ist das Weinbezeichnungsrecht.
Hier geht es aber weniger um eine Weiterentwicklung des EU-Rechts als darum, dass wir uns national darüber im Klaren werden, ob und wenn ja, wie wir von den neuen weinbezeichnungsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen. Das betrifft sowohl Weine mit als auch Weine ohne geschützte Herkunftsbezeichnung.
Dabei besteht innerhalb der Branche zumindest in einem Punkt Einvernehmen: Ein Herkunftsschutz macht nur dann Sinn, wenn mit dem Erzeugnis für den Verbraucher auch eine gewisse Wertigkeit verbunden ist. Das heißt, der Verbraucher muss bereit sein, dafür einen höheren Preis zu zahlen.
Grundsätzlich unterstellt der Verbraucher einem Wein mit einer Lagenbezeichnung eine höhere Wertigkeit als einem Wein, der lediglich den Namen eines Anbaugebiets trägt. Entscheidend ist, dass sich dies auch in der Qualität des Weines widerspiegelt.
Und die Wahrscheinlichkeit hierfür ist größer, wenn für Weine mit einer Lagenbezeichnung höhere Erzeugungsanforderungen gelten als für Weine, die lediglich eine Gebietsangabe tragen.
Deshalb sind sich Bund und Länder darin einig, dass Weine aus einer Groß- oder Einzellage, für die ein Herkunftsschutz beantragt wird, mindestens die Anbaukriterien wie zum Beispiel Hektarertrag oder Mindestmostgewicht des zugrunde liegenden Anbaugebietes erfüllen müssen.
Liebe Winzerinnen und Winzer, Sie sehen, es gibt in nächster Zeit einiges zu tun. Die eben skizzierten Überlegungen zur Weiterentwicklung der EU-Weinmarktorganisation möchten wir in einem so genannten Memorandum zusammenfassen und noch in diesem Jahr in Brüssel vorstellen.
Dabei setzen wir auf eine möglichst breite Unterstützung der anderen Wein erzeugenden EU-Staaten. Ohne ein gemeinsames Vorgehen in Brüssel wird sich die Europäische Kommission nur sehr schwer zu Änderungen bewegen lassen.
Deshalb bin ich froh, dass wir heute Dr. Norbert Dorfmann aus dem EP und Vizepräsident Yves Dietrich vom Elsässischen Weinbauverband mit dabei haben. Am Beispiel des Anbaustopps für Pflanzrechte können wir dann schon einmal testen, wie diese Unterstützung aussehen könnte.
Insofern freue ich mich auf die anschließende Diskussion.

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