Die Zukunft der EU-Weinmarktorganisation aus deutscher Sicht
- Datum:
- 10.01.11
- Ort:
- Wiesbaden
- Redner:
- Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner
Eröffnungsstatement der Parlamentarischen Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, zum Weinmarktpolitischen Kongress des BMELV.
- Bericht 2012 über die Auswirkungen der Weinmarktreform
- Ein klares Signal aus Deutschland
- Wo liegen die Defizite?
- Zunehmender Einfluss horizontaler Politiken
- Memorandum zur Weiterentwicklung der Weinmarktordnung
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Da wir gerade erst den Jahreswechsel gefeiert haben, darf ich Ihnen und Ihren Familien noch alles Gute für 2011 wünschen. Ich hoffe, dass sich Ihre Erwartungen an das Neue Jahr erfüllen werden. Dabei denke ich vor allem an die Dinge in unserem Leben, die wir Menschen nicht beeinflussen können.
Wie sehr die weinmarktpolitischen Dinge im Fluss sind, hat das abgelaufene Jahr in Deutschland vor allem beim Bezeichnungsrecht gezeigt. Momentan wird intensiv darüber diskutiert, wie das künftige Konzept des deutschen Weinbezeichnungsrechts aussehen könnte. Nicht alles davon hat unmittelbar mit der Weinmarktreform zu tun. Doch die Reform hat vielerorts eine Grundsatzdebatte ausgelöst.
Ich nenne nur einige Stichworte:
- Führen wir romanisches und germanisches Bezeichnungsrecht in einem integralen Ansatz zusammen oder bleiben wir bei einem dualen Modell?
- Welche Kriterien sollen künftig für Anträge auf den Schutz einer neuen „g. U“ oder „g. g. A.“ gelten?
- Wie lassen sich Weine mit kleinerer geografischer Angabe stärker profilieren?
Alle diese Fragen werden wir in den kommenden Wochen und Monaten klären und hoffentlich zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen.
Bericht 2012 über die Auswirkungen der Weinmarktreform
Doch hier und heute geht es um die Weiterentwicklung der Weinmarktorganisation. Dabei rückt das Jahr 2012 - im Grunde also schon das nächste Jahr - immer mehr in den Fokus der weinmarktpolitischen Überlegungen. Denn spätestens zu diesem Zeitpunkt wird die Europäische Kommission ihren Bericht über die Auswirkungen der Reform vorlegen, auf den wir alle heute schon mit großer Spannung warten.
Auch wenn es von heute aus gesehen noch ein weiter Weg zu sein scheint, müssen wir uns schon sehr bald Gedanken darüber machen, wohin die Reise gehen soll. Viele Regionen und Verbände in Deutschland haben schon sehr genaue Vorstellungen darüber, wie die Weinmarktordnung weiterentwickelt werden könnte.
Ich bin mir fast sicher, lieber Herr Hoelgaard, dass auch die Kommission schon erste Überlegungen angestellt hat, an welchen Stellen die Weinmarktordnung weiterentwickelt oder notwendige Korrekturen vorgenommen werden könnten. Schließlich wird die Kommission spätestens im Herbst ihr Arbeitsprogramm für 2012 vorlegen und bis dahin möglicherweise auch schon einige Vorarbeiten in Sachen Weinmarktorganisation geleistet haben.
Ein klares Signal aus Deutschland
Was aus deutscher Sicht bislang noch fehlt, ist ein klares nationales Votum. Und dies ist der Grund, weshalb wir heute zu diesem Kongress eingeladen haben. Wir haben versucht, alle an einen Tisch zu holen, die von den Regelungen der Weinmarktordnung direkt betroffen sind: die Winzer, die Genossenschaften, die Kellereien, den Weinfachhandel und die Weinverwaltung der Länder, die in Deutschland mit der Durchführung der Maßnahmen befasst ist.
Unser Ziel dabei ist es, ein geschlossenes Signal Richtung Brüssel zu senden. Und wir werden dafür werben, dass diese Botschaft von anderen Mitgliedstaaten aufgegriffen wird. Natürlich verbinden wir damit auch die Erwartung, dass sich die Europäische Kommission gegenüber den Ideen und Anregungen der deutschen Weinwirtschaft offen zeigt. Das Ergebnis der Weinmarktreform 2008 – ich denke da zum Beispiel an die Anreicherung mit Hilfe von Saccharose – hat ja gezeigt, dass sich die Kommission überzeugenden Argumenten nicht verschließt.
Dabei möchte ich nicht versäumen, Ihnen an dieser Stelle auch noch einmal für die gute Zusammenarbeit in Sachen Branntweinmonopol zu danken. Dabei möchte ich nicht versäumen, Ihnen an dieser Stelle auch noch einmal für die gute Zusammenarbeit in Sachen Branntweinmonopol zu danken. Eine gewisse inhaltliche Nähe ist hier ja durchaus vorhanden.
Wo liegen die Defizite?
Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Weinmarktreform will ich noch einmal festhalten, dass wir damals zwar nicht mit dem Verlauf der Verhandlungen zufrieden waren, den Kompromiss am Ende aber dennoch mitgetragen haben. Allerdings musste Deutschland bereits damals einige richtig große Kröten schlucken. Zumindest eine dieser Kröten steckt uns im Grunde bis heute noch im Hals. Ich werde keine Geheimnis verraten, wenn ich damit den befristeten Anbaustopp meine.
Die Weinmarktordnung scheint aus unserer Sicht aber auch an anderen Stellen renovierungsbedürftig zu sein. Deshalb haben wir uns heute vorgenommen, das gesamte Regelwerk in vier Blöcke aufzuteilen und schrittweise zu analysieren. Das betrifft neben der Anbauregelung
- das nationale Stützungsprogramm,
- die önologischen Verfahren und last but not least
- das Weinbezeichnungsrecht.
In all diesen Bereich stellen wir uns Fragen, die uns die Weinmarktordnung in ihrer jetzigen Form nicht oder nicht ausreichend beantworten kann:
- Ist der europäische Weinbau für den schärfer werdenden internationalen Wettbewerb gerüstet?
- Wie können wir die Zukunft des Weinbaus in den traditionellen Gebieten, darunter vor allem auch in den Steillagen, sichern?
- Ist das europäische Weinbezeichnungsrecht für den Verbraucher verständlich und gibt es ihm die notwendigen Informationen?
- Wie lassen sich die Vorschriften weiter vereinfachen und Bürokratiekosten für Unternehmen und Behörden reduzieren?
Wenn wir über Weinmarktpolitik in Europa sprechen, müssen wir uns aber auch darüber im Klaren sein, dass Weinrecht mehr und mehr von horizontalen oder übergeordneten EU-Vorhaben beeinflusst wird.
Zunehmender Einfluss horizontaler Politiken
Die Mitteilung der Kommission zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 mag auf den ersten Blick mit Wein nicht viel zu tun haben. Diskutiert wird in Deutschland hauptsächlich über das geplante „Greening“ der Direktzahlungen. Hierzu an dieser Stelle nur ein kurzer Hinweis: In der deutschen Agrarpolitik ist gemeinsam mit einem vorausschauenden Berufsstand der Umwelt- und Naturschutz bereits verankert.
Darüber hinaus ist Weinbaupolitik in Europa unbestreitbar Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik. Und wenn zum Beispiel über Budgetkürzungen im Agrarbereich und Änderungen bei den Marktmaßnahmen spekuliert wird, dann sollten auch wir Weinbaupolitiker ganz genau hinschauen, welche Bereiche denn im Einzelnen davon betroffen wären.
Wir dürfen beispielsweise nicht verkennen, dass die nationalen Stützungsprogramme für Wein ebenso wie die operationellen Programme bei Obst und Gemüse im Grunde im agrarpolitischen Förderkonstrukt eher die Ausnahme als die Regel bilden. Anders ausgedrückt: Strukturförderung in der 1. Säule der GAP ohne Kofinanzierung seitens der Mitgliedstaaten ist ein agrarpolitischer Sonderfall, der im Kontext der horizontalen Debatte auch sehr schnell unter die Räder kommen kann.
Oder denken Sie an die Verbraucherinformationsverordnung, zu der die EU-Verbraucherminister am 6. Dezember 2010 einen gemeinsamen politischen Standpunkt verabschiedet haben. Dies berührt auch die Weinkennzeichnung. Zwar wurde Wein bei den Nährwertangaben ausgenommen. Und auch die Forderung nach einer Angabe des Energiegehaltes wurde vorerst nicht weiter verfolgt. Da jedoch nach dem Rat jetzt die Beratungen im Europäischen Parlament fortgesetzt werden, kann hier durchaus noch die eine oder andere unliebsame Überraschung auf uns zukommen.
Ein weiteres aktuelles Beispiel ist der von der Kommission im letzten Agrarrat am 14. Dezember 2010 als Teil des so genannten Qualitätspakets vorgelegte Vorschlag zur Änderung der Vermarktungsnormen. Dabei geht es unter anderem um neue Vermarktungsregeln für Wein und wie derartige Regeln künftig zu erlassen sind. Betroffen sind also einerseits inhaltliche Aspekte und andererseits Kompetenzfragen. Interessant ist beispielsweise, dass künftig unter Vermarktungsnormen auch önologische Herstellungsverfahren fallen sollen.
Ich frage Sie aber allen Ernstes: Was haben beispielsweise Analysemethoden zur Feststellung des Gehaltes an flüchtiger Säure im Wein mit Marketing zu tun? In Bezug auf die Zuständigkeitsfragen kann zudem der Eindruck entstehen, dass immer mehr Bereiche dem Zugriff der Mitgliedstaaten entzogen werden sollen. Nicht Delegation an die Mitgliedstaat sondern mehr Delegation an die Kommission lautet offensichtlich die Devise.
Sicherlich kann dies in einigen Bereichen sinnvoll sein. Doch wenn beispielsweise die Vorschriften zur Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung künftig nicht mehr in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen würden, wären damit elementare Forderungen aus der Weinmarktreform betroffen. Ich denke, wir sind uns einig. Wenn es beispielsweise um die Anreicherung mit Saccharose geht, dann wollen wir hier entscheidend mitreden. Und wir wollen uns ja dann auch bei dem Bericht 2012 offensiv in die Diskussion einbringen.
Lieber Herr Hoelgaard, wir werden auch das so genannte Qualitätspaket sehr genau prüfen. Auch wenn die Kommission bei ihrem Vorschlag für die Vermarktungsnormen von einer Vereinfachung und Entbürokratisierung spricht, habe ich den Eindruck, dass das Gegenteil mit dieser Regelung erreicht würde.
An diesem Beispiel sehen Sie, meine Damen und Herren, wie als Folge der Konsolidierung des EU-Agrarrechts plötzlich sozusagen im „Huckepack“ mit einem im Grunde ganz anderen Regelungsvorhaben in den Weinsektor eingegriffen wird. Deswegen werden wir diese Entwicklungen sehr kritisch begleiten.
Grundsätzlich sehe ich in dieser Tendenz des Rückbaus von Fachrecht erhebliche Risiken auf die einzelnen Branchen zukommen. Maßgeschneiderte Regelungen mögen zwar hin und wieder Stilblüten treiben, machen aber in den meisten Fällen Sinn. Denn, was vielleicht zunächst als Vereinfachung daherkommt, könnte sich bei der praktischen Umsetzung schlicht als „Nonsens“ erweisen.
Tatsache ist, dass die verschiedenen Warenbereiche nun einmal ihre Besonderheiten haben. Gerade Wein ist etwa mit seinen önologischen Verfahren in einer ganz anderen Situation als Rindfleisch oder Obst und Gemüse. Für Wein hat auch der Herkunftsbezug eine besondere Bedeutung.
Beim Wein ist es selbstverständlich, dass man sich nach dem Herkunftsland, dem Anbaugebiet oder sogar dem Erzeuger erkundigt. Bei anderen Nahrungsgütern hat die regionale Herkunft vielfach nur eine untergeordnete Bedeutung.
Wir müssen also, wenn wir über die künftige Weinmarktpolitik in der EU diskutieren, immer auch die allgemeinen Rahmenbedingungen, in die der Weinbereich eingebettet ist, im Auge behalten. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen mag sich womöglich der eine oder andere gefragt haben, ob es so etwas wie eine Weinmarktorganisation überhaupt noch gibt. Denn schaut man sich das Marktordnungsrecht in Europa an, wird man feststellen, dass es zwar weinrechtliche Regelungen gibt, aber im Grunde kein geschlossenes Regelwerk.
Wir haben also heute schon die Situation, dass man sich über Weindetails erst mühsam einen Überblick verschaffen muss. Ich denke, es wäre auch hilfreich darauf zu achten, dass klare Strukturen nicht verloren gehen. Bislang ist es noch beherrschbar. Aber das eben erwähnte Qualitätspaket zeigt, dass es auch Gegenbewegungen gibt.
Heute sollen aber Inhalte im Vordergrund stehen. Was uns alle vereint, ist die Liebe zu Wein und der Wunsch, das alte Europa – und das meine ich nicht abwertend, sondern sage ich bewusst und mit Stolz – wieder zurück an die Weltweinspitze zu führen. Nicht beim Konsum – da sind wir es ja schon – sondern bei der Erzeugung.
Der Wettbewerb hat in den vergangenen Jahren an Intensität zugenommen. Einige unserer internationalen Wettbewerber mussten mit ihren allzu liberalen Regelungen teilweise recht schmerzhafte Erfahrungen sammeln. Wir wollen keine Produktionsexplosion, die anschließend mit unangenehmen wirtschaftlichen, sozialen und auch ökologischen Nebenwirkungen wieder in sich zusammenbricht. Wir setzen lieber auf stetes und nachhaltiges Wachstum. Und wir setzen auf unbedingte Qualität. Dabei wollen wir zugleich Vorreiter sein bei Innovation und Kundennähe. Bei der Qualitätsförderung, der notwendigen Information des Verbrauchers und damit der Absatzförderung insgesamt leistet der Deutsche Weinfonds einen wesentlichen Beitrag.
Ich bin fest davon überzeugt, dass dann, wenn alle gemeinsam auf die genannten Ziele hinarbeiten, am Ende auch alle profitieren: Erzeuger, Händler, Verbraucher und der Staat. Ein glänzendes Beispiel hierfür können wir alle in der Mittagspause und am Ende des Kongresses erleben, wenn die Jungwinzer der „Generation Riesling“ ihre hervorragenden Weine präsentieren werden. Lassen Sie sich diesen Genuss nicht entgehen!
Zuvor müssen wir jedoch noch etwas arbeiten. Schließlich wollen wir Herrn Hoelgaard noch einige gute und vor allem überzeugende Gedanken mit auf den Weg geben.
Memorandum zur Weiterentwicklung der Weinmarktordnung
Ich würde mich freuen, wenn wir heute zu einem Ergebnis kämen, das eine klare Richtschnur für dieses und das nächste Jahr sein könnte. Wir sollten ernsthaft anstreben, schon im Laufe dieses Jahres mit einem entsprechenden Memorandum zur Weiterentwicklung der europäischen Weinmarktordnung - im Idealfall mit möglichst breiter Unterstützung anderer EU-Länder - in Brüssel vorstellig zu werden.
Und daher auch meine kleine Bitte an Sie alle: Beteiligen Sie sich später rege an der Diskussion, damit möglichst viele Aspekte berücksichtigt werden können. Wenn wir auf diese Weise zu einem einheitlichen Gesamtbild kämen, wäre ein guter Anfang gemacht. Wir wollen nicht nur in die Zukunft blicken, wir wollen sie auch gestalten!
In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen spannende, interessante und abwechslungsreiche Tagung und Ihnen viel Spaß beim Diskutieren.

Delicious
Mister Wong
digg
twitter
studiVZ, meinVZ, schülerVZ





