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"Was kann die deutsche Agrarpolitik für die Landwirtschaft, Weinbau, Kulturlandschaft und Verbraucher wirklich noch leisten?!"

Datum:
13.12.10
Ort:
Saarburg
Redner:
Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner

Ansprache der Parlamentarischen Staatssekretärin Julia Klöckner auf der Generalversammlung des Vereins landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Saarburg.

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

1. Einleitung

Ich freue mich, dass ich heute hier auf Ihrer Generalversammlung mit Ihnen über die Agrarpolitik der Bundesregierung sprechen kann. Sie alle haben einen landwirtschaftlichen Fachschulabschluss, sie alle beschäftigen sich intensiv mit der Landwirtschaft. Und naturgemäß sind Sie damit von der Agrarpolitik der Bundesregierung betroffen. Vielleicht rührt auch daher die bewusst herausfordernde Frage, unter der diese Veranstaltung heute steht: „Was kann die deutsche Agrarpolitik für die Landwirtschaft, Weinbau, Kulturlandschaft und Verbraucher wirklich noch leisten?“

Meine Damen und Herren, Sie kennen mich: Diese Herausforderung nehme ich gerne an. Und zwar nicht, in dem ich Ihnen antworte „Eine ganze Menge“ und mir den Rest der Rede erspare!

Eine leistungs- und damit zukunftsfähige Landwirtschaft ist das gemeinsame Ziel aller derjenigen, denen unser Land und unsere Landschaft am Herzen liegt. Denen, die in der Landwirtschaft arbeiten, und denen, die für die Landwirtschaft die politischen Richtungen vorgeben. Wir alle müssen die Weichen – in den Betrieben und in der Politik - für die Zukunft so stellen, dass die landwirtschaftlichen Unternehmen den wachsenden Herausforderungen gewachsen sind.

Die Bundesregierung sieht die Landwirtschaft als Leistungsträger in der Mitte der Gesellschaft. Sie hat sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, diesem Sektor verlässliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Entwicklung in der Zukunft zu schaffen.

Die Frage ist daher nicht: „Was kann die Politik wirklich noch leisten?“ sondern vielmehr: „Was leistet die Politik für Landwirtschaft, Weinbau, Kulturlandschaft und Verbraucher?“ Und, wenn ich das noch anfügen darf: „Wo wären wir, wenn sie es nicht täte?“

In diesem Sinne möchte ich einen kleinen Rundumschlag zur Landwirtschaftspolitik machen, der die ganze Bandbreite unserer Tätigkeit zeigt. Der umfasst natürlich erstmal die europäische Ebene, insbesondere die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik und speziell den Weinbau.

Ich will Ihnen aber auch zeigen, das Agrarpolitik beileibe nicht nur in Brüssel gemacht wird, sondern das die Bundesregierung wichtige Entscheidungen in der nationalen Agrarpolitik getroffen hat, um uns für die Zukunft zu rüsten. Das Beginnt mit Milchsonderprogramm, Erbschaftssteuer und Agrardiesel und hört mit Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz und Saisonarbeitskräften noch nicht auf. Und abschließend möchte ich noch ein Thema aufgreifen, was direkte Zukunftsrelevanz für Landwirte hat, nämlich den Bereich Biopatente. Aber zunächst nach Brüssel.

2. Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die Diskussion zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013 ist in vollem Gange. Und damit auch die alte Diskussion um die Frage: Wozu brauchen wir überhaupt eine Gemeinsame Agrarpolitik auf EU-Ebene?

Einige wichtige Argumente, die aus meiner Sicht dafür sprechen, sind:

  • EU-Agrarpolitik ist standortgebundene Wirtschaftspolitik und von den Mitgliedstaaten seit Gründung der EU fast vollständig auf EU-Ebene übertragen. Schon deshalb gibt es gar keine Alternative zu einer gemeinsamen Agrarpolitik.
  • EU-weit bestehen 14,5 Millionen landwirtschaftliche Betriebe; sie erwirtschaften über 355 Mrd. €.
  • Europas Landwirte erzeugen regionale Produkte für mehr als 500 Millionen Bürger.
  • Die Landwirtschaft hat sich erfolgreich gewandelt und stets neue Chancen genutzt (Ökolandbau, Energieerzeugung, Tourismus). Das ist auch ein Verdienst der EU-Agrarpolitik.

All diese Gründe bedeuten aber nicht, dass Brüssel einen Freifahrtschein hat, in der Agrarpolitik zu machen, was sie wollen. Wenn über Brüsseler Änderungen an der Agrarpolitik diskutiert wird, dann müssen sich diese aus meiner Sicht an folgenden Kriterien messen lassen:

  • Klare Vorteile für Landwirte, ländliche Regionen und Umwelt
  • Erhalt einer klaren Aufgabenteilung zwischen 1. und 2. Säule
  • Vermeidung negativer finanzieller Konsequenzen für Landwirte und Mitgliedstaaten.
  • Im Gesamtsystem keine zusätzlichen Verwaltungs- und Kontrollbelastungen.

Das ist aus meiner Sicht auch der Maßstab, der an die vorgeschlagenen Änderungen der GAP anzulegen ist.

2.1. Mitteilung der Kommission

Die EU-Kommission hat Mitte November ihre Mitteilung zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 vorgelegt. Nach einer ersten Prüfung stellen die Vorstellungen der Kommission eine gute Grundlage für die weitere Diskussion dar. Es gibt aber – und das sage ich ganz offen – noch viele Fragen und Prüfungsbedarf.

2.2. Position der Bundesregierung

Wir haben in Deutschland unsere Hausaufgaben gemacht und eine Position der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013 erarbeitet, die auch von den meisten Bundesländern unterstützt wird. Das ist unsere Grundlage für die anstehenden Diskussionen auf der europäischer Ebene. In Brüssel können wir mit einer Stimme sprechen und so unsere Interessen kontinuierlich in die Diskussion einbringen.

Lassen Sie mich einige Punkte unserer Position näher erläutern: Wir möchten den Weg einer fortschreitenden Entkopplung der Zahlungen in der EU unterstützen. Hierin bestärken uns die Empfehlungen internationaler Organisationen. In Deutschland befinden wir uns bereits auf einem sehr guten Weg.

Bei den Direktzahlungen werden wir um die Diskussion eines Angleichungsprozesses zwischen West- und Osteuropa nicht herumkommen. Es dürfen aber nicht nur einige wenige Mitgliedstaaten die Last einer Umverteilung tragen. Die Direktzahlungen müssen auch in Zukunft – neben einem Beitrag zur Einkommenssicherung und Risikoabsicherung – höhere gesellschaftlich erwünschte Standards und öffentliche Leistungen abgelten, die nicht über den Markt entlohnt werden.

Die gezielte Förderung von spezifischen Leistungen der GAP im Bereich Umwelt-, Klimaschutz und Biodiversität – ebenso wie eine integrierte Politik für die ländliche Entwicklung - muss im Rahmen der zweiten Säule erhalten werden. Die konkrete Ausgestaltung muss Aufgabe der Regionen bleiben.

2.3. Landwirtschaft und Umwelt

Ein besonders wichtiges Thema bei der anstehenden GAP-Reform ist das Thema Landwirtschaft und Umwelt. Beide sind eng miteinander verknüpft:

  • zum Beispiel sind etwa 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen Natura 2000 Gebiete,
  • weitere 15 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche sind ökologisch besonders wertvolle Grünlandflächen,
  • nachwachsende Rohstoffe (einschließlich Forstwirtschaft) tragen allein in Deutschland zur Reduktion der CO2-Emissionen um rund 45 Millionen Tonnen bei.

Die Agrarreformen seit 1992 haben die Nachhaltigkeit der Produktion gefördert. Die Direktzahlungen sind daran gebunden, dass zahlreiche Auflagen zum Beispiel des Umwelt- und Tierschutzes, der Lebensmittelsicherheit und des Bodenschutzes (Cross Compliance) einzuhalten sind.

Seit 2005 haben wir in Deutschland ein umfassendes Entkopplungsmodell umgesetzt, das Anreize zu Intensivproduktion verbunden mit Umweltbelastungen abgeschafft hat. Bis 2013 werden auch noch die letzten Direktzahlungen entkoppelt. Darüber hinaus werden die Prämien regional vereinheitlicht, wodurch insbesondere extensive Grünlandstandorte begünstigt werden.

Dabei haben wir auch innerhalb Deutschlands die ursprünglich großen Unterschiede zwischen den Ländern deutlich verringert. Davon haben Rheinland-Pfalz und das Saarland erheblich profitiert. So hat Rheinland-Pfalz seit 2005 ein zusätzliches Prämienvolumen von jährlich etwa 16,5 Millionen € gewonnen, das Saarland etwa 2,6 Millionen €. Ab 2012 wird sich noch eine weitere Verbesserung - insbesondere für das Saarland - ergeben. Daraus ergibt sich dann ein geschätzter regionaler Wert der Zahlungsansprüche von 296 € pro Hektar mit Wirkung im Jahr 2013.

Wir gehen damit den Weg zu einer Verlagerung der Zahlungen zu extensiver wirtschaftenden Regionen. In diesem Zusammenhang möchte ich noch etwas zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2008 zum Betriebsprämiendurchführungsgesetz sagen.

Dieser verpflichtet die zuständigen staatlichen Organe für die Zukunft - das Gericht spricht hier von der Zeit ab 2013 - die unterschiedlichen Prämienhöhen zu beobachten und gegebenenfalls einer sachlich nicht mehr zu rechtfertigenden Zementierung des Einflusses vergangenheitsbezogener Referenzwerte entgegenwirken. Die Bundesregierung wird sich bei den anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene für eine Regelung einsetzen, die auf nationaler Ebene nach 2013 eine weitere Angleichung der Höhe der Betriebsprämie ermöglicht.

Aber damit ist das, was die Landwirtschaft für die Umwelt tut noch nicht erschöpft. Regional differenzierte Fördermaßnahmen für Umweltprogramme im Rahmen der ländlichen Entwicklung ergänzen diese Maßnahmen:

  • Im Zeitraum 2007 bis 2013 sind EU-weit gut 22 Milliarden € an EU-Mitteln für Agrarumweltmaßnahmen (zum Beispiel Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngemittel, Anlage von Blühstreifen, extensive Grünlandbewirtschaftung, Förderung Öko-Landbau) vorgesehen – das ist fast ein Viertel der gesamten EU-Mittel für die 2. Säule.
  • Diese EU-Mittel können aber nur abgerufen werden, wenn sie mit nationalen Mitteln im Rahmen der sog. Kofinanzierung ergänzt und verstärkt werden. Hierfür sind in Deutschland in erster Linie die Länder zuständig. Aber auch der Bund leistet hierzu über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ einen großen Beitrag. Etwa 50 Prozent der national erforderlichen Kofinanzierungsmittel stammen aus dem Bundeshaushalt.

Sie sehen, die Landwirtschaft in Deutschland leistet bereits jetzt viel für die Umwelt. Vor diesem Hintergrund müssen wir die Vorschläge der Kommission zur Kopplung von „grünen Maßnahmen“ an die Direktzahlungen genau prüfen.

Die wichtigsten Kritikpunkte sind für mich:

  • Eine Kappung der Direktzahlungen ist nicht begründbar.
  • Eine Kopplung der Direktzahlungen an die Arbeitskräfte ist nicht WTO-konform.
  • Die Beschränkung auf „aktive Landwirte“ wirft Fragen auf. So darf dies nicht dazu führen, dass Nebenerwerbslandwirte aus der Förderung herausfallen und der bürokratische Aufwand weiter erhöht wird.
  • Ich begrüße dagegen, dass die Ausgleichszulage in der Förderung für den ländlichen Raum, also in der 2. Säule, verbleibt, damit sie auf die jeweiligen regionalen Erfordernisse ausgerichtet werden kann. Allerdings darf es nicht darüber hinaus zu Lasten der Direktzahlungen eine zusätzliche Prämie aus der ersten Säule geben.

Sie sehen, die Bundesregierung muss und wird für die Landwirtschaft noch eines tun, um die Brüsseler Vorschläge in die richtigen Bahnen zu lenken. Und seien Sie versichert: Von selbst, also ohne den Einsatz der Politik für die Landwirtschaft, wird das nicht gehen!

2.4. Weinmarkt

Erlauben Sie mir noch einen kurzen Exkurs zum Thema „Wein“. Die Weinmarktordnung wird in der Mitteilung der Kommission zur Zukunft der GAP nicht explizit erwähnt. Die für 2012 geplante Bewertung der Weinmarktreform will die Bundesregierung aber nutzen, um dort Ziele für diesen wichtigen Bereich einzubringen.

Die Fortführung und Weiterentwicklung des nationalen Stützungsprogramms für Wein leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Strukturen und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Weinwirtschaft.
Die Bundesregierung strebt an, das nationale Stützungsprogramm über 2013 hinaus fortzuführen. Dies wird von der 2012 anstehenden Bewertung der Weinmarktreform abhängen. Dabei werden wir auf die positiven Erfahrungen in Deutschland verweisen.

Darüber hinaus wollen wir die Verlängerung der bestehenden Regelung für die Pflanzrechte im Weinbau erreichen. Auf EU-Ebene setzen wir uns dafür ein, den Anbaustopp für Rebpflanzungen auch in Zukunft beizubehalten.

3. Nationale Agrarpolitik

3.1. Milchsonderprogramm

Wie Eingangs erwähnt, die deutsche Agrarpolitik wird nicht nur in Brüssel gemacht, sondern vor allem in Berlin. Trotz der Vergemeinschaftung weiter Teile der Agrarpolitik nutzen wir die verbleibenden Spielräume für unsere Landwirte in Deutschland.

Ein Thema, das der Bundesregierung sehr am Herzen liegt, ist die besondere Situation der Milcherzeuger. Diese haben unter dem Preiseinbruch 2009 besonders gelitten. Die Milchviehhaltung auf Grünland hat zudem herausragende Bedeutung für die Kulturlandschaft, vor allem auch in den Mittelgebirgen wie hier in Rheinland-Pfalz.

Daher haben wir unmittelbar zu Beginn dieser Legislaturperiode ein Bündel an Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht, das in diesem und im nächsten Jahr die landwirtschaftlichen Betriebe deutlich entlasten wird. Ein Kernelement ist das Milchsonderprogramm.

Das Milchsonderprogrammgesetz sieht drei Maßnahmen für Milchviehhalter vor:

  1. die Grünlandprämie in 2010 und 2011 mit insgesamt 226 Millionen €, die (bis auf vier Millionen € EU-Mittel) vom Bund finanziert werden; 2010 beträgt die Grünlandprämie 39,14 € je Hektar,
  2. die Kuhprämie in 2010 und 2011 in Höhe von 21 € je Kuh mit insgesamt 160 Millionen €, die ebenfalls vom Bund finanziert werden, und
  3. die zusätzliche Grünlandprämie 2010 in Höhe von 20,34 € je Hektar (insgesamt 61 Millionen €) aus EU-Mitteln.

Die zusätzliche Grünlandprämie und die Kuhprämie sind für 2010 in Rheinland-Pfalz bereits ausgezahlt; die Auszahlung der Grünlandprämie erfolgt im Dezember.

Um den Landwirten schnell und unbürokratisch zu helfen, wurden außerdem die Bundeszuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung im Jahr 2010 um insgesamt 200 Millionen € aufgestockt. Die Anfang des Jahres zu entrichtenden Beträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung konnten dadurch im Bundesdurchschnitt um 45 Prozent gesenkt werden.

Wenn man sich jetzt fragt, was die deutsche Agrarpolitik für die Landwirtschaft noch zu leisten vermag, lohnt sich ein kurzer Vergleich: Von den Versicherungen, die ich so abgeschlossen habe, ist bei keiner anderen der Beitrag um 45Prozent gesenkt worden.

3.2. Erbschaftssteuer

Lassen Sie mich zu einem weiteren wichtigen Themenkomplex kommen. Neben den agrarpolitischen Rahmenbedingen spielen auch die zahlreichen steuerlichen Regeln eine wichtige Rolle für Ihre betrieblichen Entscheidungen.

Gerade für die bäuerlichen Betriebe ist die Frage der Erbschaftssteuer eine wichtige Frage. Hier hat es für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft weitere Verbesserungen gegeben. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat die Bundesregierung noch Ende 2009 Erleichterungen hinsichtlich der Betriebsübergabe auf den Weg gebracht. So hat sich der Behaltenszeitraum verkürzt und nahe Angehörige (insbesondere Geschwister und Neffen) wurden besser gestellt.

3.3. Agrardiesel

Bei der Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft im europäischen Raum spielt die Besteuerung des Agrardiesels eine wichtige Rolle.

BMELV betrachtet die Agrardieselhilfe in Höhe von 21 Cent pro Liter als wichtiges Element, da Deutschland weiterhin mit 26 Cent pro Liter beim Agrardiesel EU-weit an der Spitze liegt, während die Hauptkonkurrenten in der EU mit deutlich weniger als 10 Cent pro Liter belastet werden. Angestrebt wird innerhalb der kommenden Jahre eine europaweite Harmonisierung.

Bis zu dieser Harmonisierung war es geboten, die im Jahr 2005 eingeführten Einschränkungen aufzuheben. Von der Aufhebung des Selbstbehalts profitieren insbesondere kleine Betriebe, die in der Vergangenheit überhaupt keine Begünstigung erhalten haben, während die Aufhebung der Obergrenze eine Entlastung für größere Betriebe schafft.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Energiesteuer-Richtlinie bis zum 1.1.2013 zu ändern. Die Vorlage des Vorschlags der Europäischen Kommission befindet sich noch in Arbeit. Ich erwarte, dass hiermit auch ein Schritt in Richtung Harmonisierung getan wird.

3.4. Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz

Eines der wichtigsten Ziele der Agrarpolitik muss aus meiner Sicht sein, die Land- und Forstwirtschaft und den Weinbau dabei zu unterstützen, leistungs- und wettbewerbsfähig zu bleiben. Das zentrale Instrument hierfür auf Bundesebene ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK).

Ich habe mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass der Fördersatz der GAK für die Weinbergsflurbereinigung von derzeit nur 55 Prozent der Ausführungskosten deutlich angehoben wird. Und wir werden dabei erfolgreich sein. Die letzte Bund-Länder-Sitzung hat gezeigt, dass der Bund und die erforderliche Mehrheit der Länder eine Anhebung des Regelfördersatzes für die Weinbergsflurbereinigung auf 65 Prozent unterstützen.

Wichtig für eine wirtschaftliche erfolgreiche Zukunft sind Anpassung an neue Herausforderungen. Bund und Länder wollen die Landwirte dabei unterstützten und deshalb im Rahmen der GAK ab 2011 landwirtschaftliche Beriebe mit bis zu 2.000 € pro Jahr fördern, wenn sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Die Ziele dieser neuen Maßnahmen sind:

  • Anpassung von milcherzeugenden Betrieben an sich verändernde Marktbedingungen (Ausstieg aus der Milchquote in 2015!),
  • Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz,
  • Verbesserung oder Erhalt der biologischen Vielfalt
  • Verbesserung des Wasserwirtschaft.

Auch dies werden die Agrarministerinnen und -minister voraussichtlich noch im Dezember beschließen. Die Beratungen im Hinblick auf betriebliche Energiesparmaßnahmen oder den Ausbau von Biogasanlagen werden bereits seit 2009 mit Bundesmitteln gefördert.

Wie die GAK-Maßnahmen in den Ländern umgesetzt werden, ist Angelegenheit der Länder. In Rheinland-Pfalz haben Sonderkulturen den größten Anteil an der landwirtschaftlichen Wertschöpfung. Wir in Rheinland-Pfalz sollten deshalb insbesondere die auf die Landwirtschaft, den Wein-, Obst- und Gartenbau ausgerichteten Maßnahmen nutzen und die Wertschöpfung insbesondere in diesen Bereichen weiter steigern.

Dem Ausbau der Beregnung kommt dabei insbesondere aufgrund des Klimawandels eine zunehmende Bedeutung zu. Folglich muss auch die Förderung von Beregnungsinvestitionen weiterhin ermöglicht werden. Sie ist ein wichtiger Teil der Maßnahmen zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel. Auch der Bund soll die Beregnungsförderung im Rahmen der GAK weiter mitfinanzieren. Sie können sicher sein, dass ich mich dafür stark machen werde, wenn - wie die Agrarminister der Länder Anfang Oktober auf Initiative des Bundes beschlossen haben - die GAK-Maßnahmen im Hinblick auf die neue EU-Förderperiode überprüft werden sollen.

Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und eine umweltfreundliche Produktion sicherstellen: Das ist der Weg, die Landwirtschaft zukunftsfähig zu machen. Und hier leistet die Politik wie Sie sehen Erhebliches für die Landwirtschaft.

3.5. Saisonarbeitskräfte

Und noch ein Punkt zu Saisonarbeitskräften: Hier in Rheinland-Pfalz, in der nicht nur nach meiner Auffassung bedeutsamsten Weinbauregion Deutschlands, sind Sie an aktuellen Informationen zum Thema Saisonarbeitskräfte sicherlich besonders interessiert.

Zum 1. Mai 2011 tritt für Polen und die übrigen EU-8-Staaten die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ein. Damit auch Betriebe mit frühem Saisonbeginn bei der Anwerbung der Arbeitnehmer schon davon profitieren können, haben wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erreicht, dass Saisonarbeitskräfte aus Polen ab dem 1. Januar 2011 von der Arbeitsgenehmigungspflicht befreit werden und das Zulassungsverfahren über die ZAV entfällt.

Für den Einsatz von Saisonkräften aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien ist ein Kontingent von 150.000 Saisonarbeitskräften vorgesehen, die von der Bundesagentur für Arbeit ohne Arbeitsmarktprüfung zugelassen werden. Dafür gibt keine einzelbetrieblichen Quoten mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand. Dies gibt Ihnen für Ihre Betrieb Planungssicherheit. Wir werden die Entwicklung der Zulassungen im nächsten Jahr kontinuierlich beobachten, damit wir bei einem höheren Bedarf rechtzeitig nachsteuern können.

Steuerlich soll im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 eine Bagatellgrenze in Höhe von 10.200 € eingeführt werden, unterhalb der die Saisonarbeitskräfte von der Erklärungspflicht befreit sind. Ich denke, dass damit eine einfache, landwirtschaftsfreundliche und unbürokratische Lösung gefunden wurde.

4. Biopatente

Ein letztes Thema, das mir persönlich sehr wichtig ist und das für Sie alle Auswirkungen haben kann, ist die Patenterteilung auf Pflanzen und Tiere.

Ich sehe dies sehr kritisch, da der Fortschritt bei neuen Pflanzensorten aber auch in der Tierzucht davon abhängig ist, dass er auf Bestehendem aufbauen kann. Dabei wäre es besonders kritisch, wenn die Vielfalt genetischer Ressourcen durch Biopatente eingeengt werden würde.

Wir werden die Entscheidungen des europäischen Patentamtes genau verfolgen. Wenn der Grundsatz, dass Auswahl und Selektion natürlicher Pflanzen und Tiere nicht patentierbar ist, verletzt würde, werden wir Gegenmaßnahmen ergreifen.

5. Ausblick

Meine Damen und Herren, der Bundesregierung sind die Bedürfnisse der Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raumes ein besonderes Anliegen. Sie sehen, dass wir unabhängig von unserem Einfluss in Brüssel zahlreiche Möglichkeiten haben, im Sinne der Landwirtschaft positive politische Entscheidungen zu treffen. Oder wie ich schon eingangs fragte: Wo wären wir heute, wenn die Politik dies nicht getan hätte?

Die wichtigste Voraussetzung für eine gute Entwicklung der Agrarwirtschaft in unserem Lande aber bringen Sie selbst mit: Qualifikation, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft. Die deutsche Landwirtschaft kann positiv in die Zukunft schauen.

Herzlichen Dank!

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