Ein Jahr Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr e.V. (söp)
- Datum:
- 01.12.10
- Ort:
- Berlin-Charlottenburg
- Redner:
- Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner
Die Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner gratuliert der Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (söp) bei ihrem Geburtstagsbesuch zum einjährigen Bestehen und zur erfolgreichen Arbeit für die Verbraucher. Die Fluggesellschaften ruft sie zur Beteiligung an der söp auf.
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Ich freue mich, heute bei Ihnen zu Gast bei Ihrem „einjährigen Geburtstag“ sein zu können. Schließlich war das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz so etwas wie der Geburtshelfer für Ihre Institution.
Das Bundesverbraucherministerium bemüht sich schon seit mehreren Jahren darum, dass der Gedanke der Schlichtung in unserem Rechtssystem besser verankert wird. Wir liegen damit im Trend in Europa. Auch die Europäische Kommission hat erkannt, dass Schlichtung ein probates, schnelles und unbürokratisches Mittel der Rechtsdurchsetzung ist.
Das Verbraucherministerium hatte von 2004 bis 2009 praktisch als Anschubprojekt die „Schlichtungsstelle Mobilität“ des Verkehrsclub Deutschland finanziert. Als wir dann 2008 über das neue Fahrgastrechtegesetz im Eisenbahnverkehr verhandelt haben, war für uns klar, dass es auch eine Regelung zur Schlichtung geben müsste. Das haben wir erreicht!
Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr e.V. (söp)
Nach § 37 der Eisenbahn-Verkehrsordnung haben Kunden nun das Recht, eine Schlichtungsstelle anzurufen. Eine Einrichtung, die angerufen werden kann, ist die „Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr e.V.“ - kurz söp -, deren Arbeit ich ausdrücklich begrüße.
Die Schlichtungsstelle ist nicht, wie es das Pilotprojekt „Schlichtungsstelle Mobilität“ war, staatsfinanziert, sondern wird finanziell durch die Unternehmen selbst getragen, die Mitglied der Schlichtungsstelle sind. Und das halte ich auch für richtig, denn die Schlichtung nützt beiden Seiten, für die der Schlichtungsspruch gemacht wird: den Kunden, aber auch den Unternehmen.
Die Kunden kommen schnell und unkompliziert zu ihrem Recht. Unternehmen profitieren davon, dass es am Ende zufriedene Kunden gibt, die dem Unternehmen nicht mehr grollen. Das Schlichtungsverfahren ist also in gewisser Weise auch ein Mittel der Kundenbindung. Und das Unternehmen erspart sich langwierige Gerichtsverfahren mit endgültig verärgerten Kunden und eventuell höheren Kosten.
Und selbst für den Fall, dass die Kunden mit ihren geltend gemachten Ansprüchen nicht richtig liegen, hat das Verfahren bei der Schlichtungsstelle einen Sinn: Eine dritte, neutrale Stelle hat den Anspruch geprüft und teilt dem Kunden mit, dass er keinen rechtlichen Anspruch hat. In diesem Fall hat das Verfahren eine gewisse Befriedungsfunktion. Der Kunde akzeptiert die Auskunft einer neutralen Stelle viel eher als die Aussage des Unternehmens, mit der er sich streitet. Auch in diesem Fall wird es dann nicht zu einem langwierigen Prozess mit ungewissem Ausgang kommen.
Ich freue mich, dass die söp so erfolgreich ihre Arbeit macht. Die Zahlen dazu hat uns Herr Isermann ja gerade genannt. Eine Zahl scheint für die Qualität der Arbeit der söp zu stehen: In 91 Prozent der Fälle haben Unternehmen und Kunden die Schlichtungsvorschläge angenommen.
Beteiligung der Luftfahrtunternehmen
Einen Punkt muss ich ansprechen, der auch in der Öffentlichkeit diskutiert wird: Die Beteiligung der Luftfahrtunternehmen an der Schlichtung.
Hier gibt es einen klaren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Dort ist festgehalten, dass eine verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle gesetzlich verankert werden soll. Das ist für den Luftverkehr bisher noch nicht gelungen. Wir sind aber an der Sache dran. Das Bundesjustizministerium hat in der letzten Zeit mit den Fluggesellschaften gesprochen. Da ist Bewegung erkennbar. Die Unternehmen haben nun noch einige Wochen bis zum Jahresende Zeit, das Problem selbst zu lösen. Ist das nicht der Fall, wird die Bundesregierung prüfen, auf welche Weise die Schlichtung im Luftverkehr gesetzlich gesichert werden kann.
Den Luftverkehrsunternehmen ist zu raten, sich mit der Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr zusammen zu setzen und zu überlegen, ob und wie die Zusammenarbeit gestaltet werden kann. Hier ist bereits Sachverstand vorhanden. Hier gibt es schon eine funktionierende Organisation, die Erfahrungen mit Schlichtung im Verkehrsbereich hat. Ich fordere die Luftverkehrsunternehmen daher auf, sich der Schlichtungsstelle anzuschließen.
Für die jetzt einjährige söp kann ich nur einen Geburtstagswunsch äußern: Möge das Kind weiter wachsen und gedeihen. Was die Arbeit des ersten Jahres betrifft, kann man wohl das sagen, was man von einem einjährigen Kind nicht sagen könnte:
Das „Kind“ kann perfekt sprechen, es ist nach seinem Urteils- und Entscheidungsvermögen bereits erwachsen. Möge es weiter wachsen zum Vorteil der Kunden im Verkehrsbereich, aber auch zum Vorteil der Unternehmen.

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