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EU-RückstandshöchstmengenVO (EG Nr. 470/2009)

Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates und zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR ).

Eine Einstufung der pharmakologisch wirksamen Stoffe wurde - gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 - durch die Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 vorgenommen. Der Anhang zu dieser Verordnung enthält zwei Tabellen, in denen zum einen die zugelassenen Stoffe mit den Rückstandshöchstmengen und zum anderen die verbotenen Stoffe aufgelistet sind.

Titel und Fundstelle der Verordnung lauten: Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Abl. L 15 vom 20.01.2010, S. 1).

Die Verordnung ist am 9. Februar 2010 in Kraft getreten. Der Anhang wird durch Änderungsverordnungen der Kommission aktualisiert. Sie werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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