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Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)

Geschaffen wurde die Alterssicherung der Landwirte im Jahre 1957 mit dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte. Auf Grund des fortschreitenden Strukturwandels in der Landwirtschaft wurde im Jahr 1995 mit dem Gesetz zur Reform der agrarsozialen Sicherung eine weitgehende Reformierung dieses Sicherungssystems vorgenommen.

Gültig ab:
01.01.95

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