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Aigner: "Verbraucherinnen und Verbraucher sind in Zukunft vor Kostenfallen und Betrug im Internet besser geschützt"

Deutscher Bundestag beschließt Gesetz gegen Kostenfallen im Netz

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf gegen Internetkostenfallen am Freitag beschlossen. "Mit den neuen Regelungen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Netz deutlich besser geschützt. Wir sorgen vor allem für mehr Transparenz und Sicherheit bei den Internetangeboten", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Berlin.

So muss ein Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher künftig unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – wie zum Beispiel den Preis – informieren. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein. Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande.

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In der Vergangenheit hatten Anbieter die Verbraucher immer wieder mit trickreich gestalteten, scheinbar kostenfreien Internetangeboten, zum Abschluss von teuren Verträgen verleitet. "Mit den neuen Regelungen ist Nepp und Betrug im Netz eine Grenze gesetzt, wir schieben den illegalen Auswüchsen im Internet einen effektiven Riegel vor", sagte Aigner. Deutschland habe mit der Verabschiedung des Gesetzes einen wichtigen Schutzmechanismus aus der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist realisiert. "Ich nehme die Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet sehr ernst. Wir werden die Entwicklungen im Internethandel weiterhin aufmerksam beobachten. Sollte sich weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf zeigen, werden wir entsprechend reagieren."

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