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Klöckner: "Anbaustopp für Reben muss erhalten bleiben"

Staatssekretärin spricht sich für Verlängerung der Pflanzrechteregelung über 2015 aus.

Anlässlich des Großen Pfälzischen Weinbautages 2011 in Neustadt an der Weinstraße erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner: "Solange der europäische Weinmarkt noch nicht im Gleichgewicht ist und die südlichen Erzeugerländer unverändert Überschüsse produzieren, sollten wir nicht über ein Ende des Anbaustopps reden. Nach gegenwärtiger Rechtslage läuft das Pflanzrechtesystem Ende 2015 auf EU-Ebene aus, wobei die Mitgliedstaaten die Regelung bis Ende 2018 auf nationaler Ebene verlängern dürfen. Dies muss spätestens im kommenden Jahr korrigiert werden, wenn die Europäische Kommission ihre Bewertung der Weinmarktreform von 2008 vorlegt." Gerade Regionen mit schwierigen Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen, wie zum Beispiel Steil- und Terrassenlagen, seien nach wie vor auf ein funktionierendes Pflanzrechtesystem angewiesen. Hier gehe es auch um die Bewahrung unseres weinkulturellen Erbes, so die Staatssekretärin.

Klöckner führte weiterhin aus, dass das im Rahmen der Weinmarktreform eingeführte Stützungsprogramm bislang ein großer Erfolg in Deutschland gewesen sei. Die Bundesregierung habe damals erreicht, dass Deutschland EU-Finanzmittel in Höhe seines Produktionsanteils zugewiesen bekommen habe. Davon würden 2011 mehr als 19 Millionen Euro an Rheinland-Pfalz gehen. "Das ist Geld, das den rheinland-pfälzischen Winzerinnen und Winzern in erster Linie für Investitionen in die Kellereitechnik und für die Umstellung von Rebflächen zugute kommt", so Klöckner. Dies stärke die Betriebe im internationalen Wettbewerb. Dennoch sieht die Parlamentarische Staatssekretärin auch beim nationalen Stützungsprogramm Handlungsbedarf. Um gezielter der besonderen Situation im deutschen Weinbau gerecht zu werden, wolle sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, das Stützungsprogramm auch für Maßnahmen im Bereich der Verbraucherinformation sowie für eine spezielle Steillagenförderung zu öffnen.

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