"Breitbandanschlüsse für alle Haushalte"
- Datum:
- 02.03.11
Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, spricht mit der KOPO (Kommunalpolitische Blätter) über Möglichkeiten der Realisierung des schnellen Internets und einer hochwertigen Breitbandinfrastruktur für den ländlichen Raum.
Frage: Wie wichtig ist eine flächendeckende Versorgung mit einer hochwertigen Breitband-Infrastruktur für den ländlichen Raum?
Gerd Müller: Für die ländliche Bevölkerung bedeuten leistungsfähige Breitbandanschlüsse die Sicherung der Zukunftschancen. Schnelles Internet und eine hochwertige Breitbandinfrastruktur sind nicht nur für den privaten Alltag wichtig, sondern auch ein bedeutender Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen und Familien, insbesondere im ländlichen Raum. Unternehmen machen ihre Investitionsentscheidungen zunehmend davon abhängig, ob sie über leistungsfähige Internetverbindungen mit ihren Kunden und Partnern in Kontakt treten können. Auf dieser Feststellung basiert unser politisches Ziel "Breitband für alle Haushalte!". Diese Technik bietet dem Land einen Quantensprung, der die Bedeutung der Einführung des Telefons noch übertrifft.
Frage: Wie kann das politische Ziel, allen Haushalten einen Internetzugang von mindestens einem Megabit pro Sekunde und bis 2014 bis zu 50 erreicht werden?
Müller: Die Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten sollten sich dem Wettbewerb stellen und beim Breitbandausbau nicht nur auf städtische Gebiete setzen, sondern gleichzeitig auch die ländlichen Regionen an schnelle Internetverbindungen anschließen. Um einzugreifen, bietet sich aktuell die Novelle des Telekommunikationsgesetzes an. Es macht wenig Sinn, teure Infrastrukturen für eine Leistung von einem Megabit pro Sekunde zu schaffen, die bereits heute nicht mehr zukunftstauglich sind. Wenn absehbar ist, dass die Vollversorgung im ländlichen Raum nicht erreicht werden kann, müssen die Unternehmen dazu verpflichtet werden können. Das "Rosinenpicken" der Unternehmen sollte mit einer Gesamtverpflichtung verbunden wer den. Die ländlichen Regionen müssen zeit gleich und gleichwertig versorgt wer den. Die Bundesnetzagentur muss dahingehend die Weichen neu stellen. Die Bürger sind zu Recht höchst unzufrieden mit der Umsetzung. Städte und Ballungsgebiete zuerst mit 50 Megabit pro Sekunde zu versorgen und die Dörfer und Gemeinden im Internetschatten zu lassen, ist inakzeptabel.
Frage: Gibt es in Ihren Augen nur eine technische Lösung, die teuren Glasfaserkabel, oder wäre auch eine Brückentechnologie (Funklösungen LTE) akzeptabel?
Müller: Die schwankungsfreie Datenübertragung mit einer hohen Übertragungsleistung ist mit drahtlosen Lösungen heute noch nicht garantiert. Außerdem sinken die tatsächlich dem Anwender zur Verfügung stehenden Bandbreiten mit zunehmender Zahl der gleichzeitig im Netz befindlichen Nutzer. Daher können nach heutigem Stand nur leitungsgebundene Anschlüsse eine für die Endkunden gangbare Lösung sein.
Frage: Die Telekommunikationsunternehmen haben die Frequenzen der Bundesnetzagentur ersteigert, um die LTE Technologie anzuwenden. Dies scheint jetzt aber nicht mehr ausreichend für die Übertragungsdaten zu sein. Welche Konsequenzen müssen politisch folgen?
Müller: Wie bereits dargestellt, ist derzeit davon auszugehen, dass die LTE-Technik nicht ausreicht, die zukünftig erforderlichen hohen Bandbreiten, z.B. für hochauflösendes Video und Fernsehen, Telemedizin, E-Learning usw. bereitzustellen. Der Schwerpunkt der LTE-Funktechnik wird aber nur im Bereich der mobilen Anwendungen liegen. Dies bedeutet, dass neben der Funktechnik auch die leitungsgebundene Glasfasertechnik flächendeckend ausgebaut werden muss.
Frage: Was wäre eine angemessene und ausreichende Dienstleistung? Kann der Staat die Unternehmen zu einer entsprechenden Dienstleistung verpflichten?
Müller: Die Frage eines Breitbanduniversaldienstes wird derzeit im Zusammenhang mit der von mir bereits erwähnten Novelle des Telekommunikationsgesetzes intensiv diskutiert. Er ist definiert als ein Mindestangebot an Diensten, zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen. In Ländern, die bereits Breitband als Universaldienst eingeführt haben, wurde dieser mit einer Downloadrate von einem MBit/s (Finnland, Schweden) oder weniger (Schweiz 600 KBit/s und Frankreich 512 KBit/s) definiert. Eine konkrete Festlegung der Bandbreite gibt es weder im EU- noch im deutschen Recht. Für mich sind ein MBit/s jedenfalls kein Ziel.
Quelle: Ausgabe der Kommunalpolitischen Blätter vom 2. März 2011
- Interview mit:
- Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Gerd Müller
- Fragen von:
- Gaby Grabowski

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