Grün in der Stadt
- Datum:
- 29.09.10
"Die Bundesregierung wirkt im Rahmen der 'Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt' darauf hin, dass bis zum Jahr 2020 die Durchgrünung der Siedlungen nochmals deutlich erhöht wird", versichert die Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner dem Vizepräsidenten des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., Herrn August Forster.
Bürgermeister Dietmar Späth nimmt die Ehrenurkunde für die Gemeinde Muggensturm von der Parlamentarischen Staatssekretärin Julia Klöckner entgegen, Quelle: EFD
Biologische Vielfalt
Frage August Forster: Ist das ökologische Bewusstsein bei Politik und Planung so weit ausgeprägt, dass bei der Abwägung aller Belange stadtökologische Notwendigkeiten ein gebührendes Gewicht erlangen?
Julia Klöckner: Ich kann nur für die Bundespolitik sprechen: Die nachhaltige städtische Grünentwicklung spielt dort eine zunehmend wichtige Rolle. Die Bundesregierung wirkt im Rahmen der 'Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt' darauf hin, dass bis zum Jahr 2020 die Durchgrünung der Siedlungen nochmals deutlich erhöht wird. Diese Strategie ist vom Bundeskabinett 2009 beschlossen worden und gilt nach wie vor.
Grüne Spielplätze
Frage: Wird die Vielfalt der Naturlandschaft durch Freiraumtypen wie Kinderspielplätze, Schulhöfe Sportanlagen oder Grünflächen am Wohnungsbau verdrängt oder zerstört?
Klöckner: Nein, genau das Gegenteil ist der Fall, wenn wir uns an guten Vorbildern wie im Wettbewerb "Grüne Spielplätze" orientieren, der unter der Schirmherrschaft von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner steht. In diesem Wettbewerb, der von der Stiftung 'Die Grüne Stadt' initiiert wird, werden vorbildliche Spielplätze ausgezeichnet, bei denen eine abwechslungsreiche, standortgerechte und qualitätsvolle Grüngestaltung eine zentrale Rolle spielt. Kinder sollen beim Spielen Naturzusammenhänge erleben und erlernen können.
Gute Beispiele für gestalterische und zugleich biologische Vielfalt in kommunalen Grünanlagen werden auch durch den Gartenpreis des BMELV, ein jährlicher Sonderpreis im Wettbewerb 'Entente Florale', vorgestellt und ausgezeichnet. Darüber hinaus gibt es aber zum Glück noch sehr viel mehr Aktivitäten und Wettbewerbe in ganz Deutschland, die belegen, dass Natur und Gartenkultur bestens in Einklang gebracht werden können, wenn man nur will.
Frage: Wieso werden ökologische Gesamtkonzepte – zum Beispiel zur Begrünung von Dächern – bei der Stadtplanung wenig gefördert?
Klöckner: Wenn Sie eine Bundesförderung meinen, gebe ich zu bedenken, dass nicht alles, was auch gut ist, durch den Bund gefördert werden kann. Dies gilt aufgrund der Schuldenbremse in Zukunft noch viel mehr als heute. Die Städte selbst könnten Dachbegrünungen durchaus verbindlicher vorsehen. Letztendlich entscheiden die Bürgerinnen und Bürger durch ihre Kommunalparlamente vor Ort, in welcher Art Stadt sie leben wollen und wie diese aussieht.
Ein Grund für mangelnde Berücksichtigung könnte aber sein, dass ökologische Gesamtkomplexe im städtischen Umfeld planerisch kaum beherrschbar sind, zum Beispiel wenn das Stadtklima durch Pflanzen beeinflusst werden soll. Alle Einflussgrößen müssten modelliert werden, damit sie gezielt planbar werden. Das ist meines Wissens bisher nicht vollständig realisiert. Aber kleinräumige Ansätze gibt es durchaus. Deshalb möchte ich den Gedanken äußern, dass eine Stadt bei der Ausschreibung beispielsweise einer Platzgestaltung heute schon mikroklimatische Ziele vorgeben könnte, die Planungsbüros dann neben gestalterischen und anderen Aufgaben gleichrangig zu berücksichtigen hätten.
Frage: Was kann das BMELV dazu beitragen?
Klöckner: Wir hatten vor ein paar Jahren eine vielbeachtete Studie zur Frage, ob und wie Pflanzen in Städten Feinstaub filtern können, erstellen lassen. Das vorhandene Wissen wurde zusammengetragen. Eine eindeutige Aussage konnte nicht getroffen werden. Es wurde aber deutlich, dass Pflanzen und Gestaltung das städtische Mikroklima ziemlich beeinflussen können. Leider sind die Zusammenhänge sehr komplex und nicht vollständig erforscht. Seit dem läuft eine rege Diskussion, die wir aufmerksam verfolgen.
Knappe Kassen
Frage: Gibt es denkbare Ansätze oder Konzepte, die Maßnahmen im Grün trotz leerer Kassen flankieren könnten?
Die Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner überreicht Oberbürgermeister Achim Hütten und Landschaftsplaner Lutz Kosack den Gartenpreis 2010 für die Stadt Andernach, Quelle: EFD
Klöckner: Meiner Meinung nach ist der Wettbewerb 'Entente Florale', eine Gemeinschaftsaktion von Gärtnern, kommunalen Spitzenverbänden und Tourismusverband, ein solcher Ansatz. Die eigentliche Arbeit zur nachhaltigen Stadtbegrünung leisten die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung der teilnehmenden Städte und Gemeinden. Die Bundespolitik kann durch Unterstützung dieses Wettbewerbs bürgerschaftliches Engagement würdigen und gute Ideen transportieren. Nachhaltige Stadtbegrünung kann nicht einfach von oben verordnet werden. Alle müssen das Thema zu ihrer eigenen Sache machen, nur dann kann dieses Ziel erreicht werden. Aber dieser Einsatz für mehr Lebensqualität in unseren Städten lohnt alle Mühen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium steht auch für eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume. Auch damit ist dieser Wettbewerb eng verbunden. Zum einen sind da die Millionen Pflanzen, die für die privaten und öffentlichen Flächen in unseren Gartenbetrieben und Baumschulen angezogen und von Gärtnern gepflanzt und gepflegt werden. Zum anderen bietet der Wettbewerb auch vielen Städten und Gemeinden des ländlichen Raumes ein gutes Instrument, um Engagement zu aktivieren und den Zusammenhalt zu stärken.
Frage: Welche Grünargumente zählen für den Verbraucherschutz?
Klöckner: Bei städtischem Grün sprechen wir nicht umsonst auch von 'grünen Lungen'. Denn von den vielen Seiten einer qualitätsvollen Grüngestaltung profitieren die Stadtbewohner in besonderem Maße: Die Bürgerinnen und Bürger finden Erholung und Ausgleich in Parks und Gärten. Parks und Kleingärten haben eine wichtige soziale Funktion besonders in Ballungsräumen. Touristen und Kunden kommen gerne in gepflegte, grüne und bunte Innenstädte. Eine gute Grünplanung verbessert spürbar das innerstädtische Mikroklima. Naturnahe Grünflächen sind wichtige Lebensräume für unsere Pflanzen- und Tierwelt. Kurz gesagt, Parks und Gärten sind die idealen Orte, um die Seele baumeln zu lassen und so neue Kraft für den Alltag zu tanken, das gilt auf für Erwachsene wie auch für Heranwachsende.
Frage: Lassen sich die Vorteile von Grün in der Stadt monetär bewerten?
Klöckner: Dazu gibt es meines Wissens erste Ansätze, zum Beispiel ein Verfahren der FH Osnabrück zur Bestimmung des Sachwerts von Grünanlagen, dass sich als Werkzeuge zur Vermögensbewertung öffentlicher Grün- und Freiflächen gut eignen soll.
Frage: Gerät der Standort Deutschland durch ökologische Auflagen, zum Beispiel durch vorgeschriebene Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft in Gefahr?
Klöckner: Nein, richtig dosiert stärken sie Deutschland als Standort. Eine kranke Umwelt würde auch die Bürger krank machen. Eine an Nachhaltigkeit ausgerichtete soziale Marktwirtschaft ist und bleibt die Grundlage unseres Wohlstandes, das verstehe ich auch unter Generationengerechtigkeit.
Frage: Was darf grüne Verbraucherschutzpolitik kosten?
Klöckner: Wenn Sie 'grüne' durch 'gute' ersetzen, könnte ich es ziemlich genau beziffern: Der Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz umfasst 2010 rund 5,8 Milliarden Euro.
Ziele und Visionen
Frage: Grün und Gesundheit sind Aufgaben im Zuständigkeitsfeld des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Bilden ökologische Argumente eine Grundlage für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung?
Klöckner: Auf jeden Fall. Zum Beispiel ist es das erklärte Ziel der Bundesregierung, die tägliche Umwidmung von unversiegelten Flächen von jetzt 100 Hektar bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar am Tag zu senken! Flächenverbrauch bedeutet die Umwandlung von unbebauten landwirtschaftlich genutzten Flächen wie Acker oder Grünland in Wohn-, Verkehrs- und Wirtschaftsflächen. Der Verbrauch geht einher mit der völligen oder teilweisen Versiegelung, also dem Bedecken des Bodens mit Bauwerken wie Straßen, Wegen, Häusern, Gewerbe- und Industrieanlagen. Mit der Versiegelung sind ein völliger Verlust der Bodenfunktionen und eine Zerstörung des Bodens verbunden, da alle Prozesse der Bodenbildung und des Stoffumsatzes gestoppt werden. Er verliert seine wichtige ökologische Funktion. Nur eine nachhaltige Siedlungsentwicklung kann dies stoppen. Aber Sie sehen auch, wie viele Politikfelder allein bei diesem Beispiel betroffen sind. Einfach wird es nicht.
Frage: Wie können die Vorteile der ökologischen Stadtentwicklung deutlicher dargestellt werden?
Klöckner: Durch noch mehr gute Praxisbeispiele. Viele Menschen haben schon heute das Glück, in ökologisch vorbildlichen Wohngebieten zu leben. Wenn diese guten Beispiele allgemein bekannt sind, steigt die Chance, dass sie Vorbildcharakter entwickeln können. Ich empfehle zum Beispiel die Broschüre 'Handbuch für mehr Grün in Städten' der Stiftung 'Die Grüne Stadt'.
Ländlicher Raum – Bauen im Außenbereich
Frage: Sieht das BMELV in der Vereinfachung von Baumaßnahmen im Außenbereich Möglichkeiten zur Standortverbesserung?
Klöckner: Der Erhalt der Kulturlandschaft und der Schutz des Naturhaushaltes sind wichtige Kriterien bei der Beurteilung von Baumaßnahmen im Außenbereich. Davon sollte trotz möglicher wirtschaftlicher Vorteile im Einzelfall nicht abgewichen werden. Zudem könnten Vereinfachungen für bestimmte Interessensgruppen weitere Forderungen anderer nach sich ziehen. Daher sehe ich für Erleichterungen keinen Spielraum.
Frage: Gibt es Möglichkeiten, dass nicht nur Betriebe, die ausschließlich pflanzliche Produkte erzeugen, im Außenbereich baurechtlich privilegiert sind, sondern auch die des Garten- und Landschaftsbaues, wenn sie neben der Dienstleistung zum Beispiel auch eine gartenbauliche Produktion betreiben?
Klöckner: Landwirtschaftliche Betriebe befinden sich oft schon sehr lange im Außenbereich. Für ihren Fortbestand und weitere Entwicklung sind Um-, Erweiterungsoder Neubaumaßnahmen unumgänglich. Für Gewerbebetriebe, die lediglich Dienstleistungen anbieten, gelten die Privilegierungen für das Bauen im Außenbereich dagegen nicht. Sie haben die Möglichkeit, sich in Gewerbegebieten anzusiedeln. Betriebe des Garten- und Landschaftsbaues, die sowohl auf pflanzliche Erzeugung als auch auf gewerbliche Tätigkeit ausgerichtet sind, können die baurechtlichen Privilegien grundsätzlich aber in Anspruch nehmen, wenn die gewerbliche Tätigkeit keinen dominierenden Betriebsanteil ausmacht; er muss der pflanzlichen Erzeugung also dienen, um als nicht privilegierter Anteil 'mitgezogen' werden zu können.
Frage: Lässt sich die Zukunft ländlicher Räume mit der Nutzung leer stehender landwirtschaftlicher Gebäude gestalten?
Klöckner: Durch den fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft gibt es in den Dörfern zahlreiche Gebäude, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Die Förderung von Maßnahmen zur Umnutzung der Bausubstanz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist eng mit der Förderung der Dorferneuerung verknüpft und ein wichtiges Anliegen des Bundes und der Länder. Eine auf die ländliche Entwicklung ausgerichtete Umnutzung unterstützt und sichert die Wirtschaftskraft land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, erleichtert deren Strukturwandel, hat Investitionen und Beschäftigung fördernde Wirkungen und trägt zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Grundlagen ländlicher Räume bei. Es werden investive Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz insbesondere für Wohn-, Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke gefördert. Dadurch können Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden, sowie zusätzliche Einkommensquellen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion erschlossen werden.
Frage: Welche Rolle spielt der Mittelstand als tragende Säule für Ausbau und Entwicklung ländlicher Räume, sowie zur Sicherung von Lebensqualität?
Klöckner: Der Mittelstand ist, wie es die Frage bereits zum Ausdruck bringt, die tragende Säule für den Ausbau und die Entwicklung ländlicher Räume. Die mittelständischen Unternehmen investieren und schaffen Arbeitsplätze in den ländlichen Räumen. Der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen kommt zentrale Bedeutung in den ländlichen Räumen zu. Fehlende Arbeitsplätze zwingen häufig dazu, ländliche Räume zu verlassen oder über weite Strecken zu pendeln. Wohnortnahe Arbeitsplätze sichern auch die Lebensqualität.
Fairer Wettbewerb durch gleiche Mehrwertsteuer
Frage: Wollen Sie sich dafür einsetzen, Wettbewerbsgleichheit zwischen den Baumschulen und dem GaLaBau bei der Mehrwertsteuer herzustellen? Was sind die Gründe für Ihre Entscheidung?
Klöckner: Gleiche Wettbewerbsbedingungen sind eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Markt. Dies gilt selbstverständlich auch für Baumschulen und den GaLaBau. Was die von Ihnen kritisierte Ungleichbehandlung im Bereich der Mehrwertsteuer angeht, so finde ich, muss man die Situation erst einmal genau betrachten. Zwischen gewerblichen beziehungsweise regelbesteuerten landwirtschaftlichen Baumschulen und dem GaLaBau bestehen meines Erachtens weitgehend gleiche Wettbewerbsbedingungen. Die Lieferung eines Baumes wird mit sieben Prozent besteuert, das Einpflanzen mit 19 Prozent. Dies gilt für den GaLaBau genauso wie für die Baumschulen. Wenn man beide Leistungen kombiniert, liegt gegebenenfalls eine einheitliche Leistung vor, die mit 19 Prozent abzurechnen ist. Dies muss der GaLaBau-Betrieb wie der Baumschulbetrieb für sich prüfen.
Hinsichtlich der Baumschulen, die die Vereinfachung der Durchschnittssatzbesteuerung nutzen und mit einem Umsatzsteuersatz in Höhe von 10,7 Prozent abrechnen, legt der schlichte Zahlenvergleich eine Ungleichbehandlung nahe. Doch auch hier muss man wieder genauer hinschauen. Im unternehmerischen Bereich wirken sich die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze wegen der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug gar nicht aus. Für den privaten Bereich ist zu beachten, dass die Durchschnittssatzbesteuerung grundsätzlich nur für landwirtschaftliche Erzeugnisse gilt. Dienstleistungen, also beispielsweise Grabpflegeleistungen, werden durch die Rechtsprechung zunehmend von der Durchschnittssatzbesteuerung ausgeschlossen.
Quelle: Verbandszeitschrift "Landschaft Bauen & Gestalten", Ausgabe September 2010 (Seiten 8 bis 12)
- Interview mit:
- Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner
- Fragen von:
- August Forster (Vizepräsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.)

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