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"Hut ab vor dem Oldenburger Münsterland"

Datum:
04.02.10

Frage: Frau Klöckner, das Oldenburger Münsterland wird oft als das "Silicon Valley" der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft bezeichnet. Für welche Herausforderungen muss sich die Region wappnen, um ihren Status behalten zu können?

Klöckner: Das Oldenburger Münsterland ist mit seinen Landkreisen Cloppenburg und Vechta eine der Aufsteigerregionen Norddeutschlands. Mit nur vier Prozent ist die Arbeitslosequote eine der niedrigsten in Deutschland. Die Bevölkerung stieg in den vergangenen 20 Jahren um rund 20 Prozent, und auch die Geburtenrate ist mit durchschnittlich 1,8 Kindern eine der höchsten im Bundesgebiet. Hut ab! Die Land- und Ernährungswirtschaft, die Investitionsgüterindustrie mit der Agrartechnik zählen dabei zu den wichtigsten Wirtschaftssektoren. Das Oldenburger Münsterland sollte künftig auch weiter auf seine Stärken setzen - einen sehr breiten Branchenmix und eine gute Infrastruktur. Vor dem Hintergrund des wachsenden globalen Wettbewerbs und der aktuellen Wirtschaftskrise sollte allerdings auch das Oldenburger Münsterland neue Wachstumsmärkte erschließen, beispielsweise in Südostasien, in China oder in Osteuropa. Hier kann das Bundeslandwirtschaftsministerium durch seine Exportinitiative mit unterstützend tätig sein.

Frage: Mehr Liberalisierung lautet die Richtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Wie sieht die Bundesregierung die Zukunft der Direktbeihilfen für Landwirte und die Einrichtung von regulativen Instrumenten zur Krisenbewältigung?

Klöckner: Wir setzen uns für eine starke erste Säule und eine gut ausgestattete zweite Säule der GAP nach 2013 ein. Auch nach einer WTO-konformen Liberalisierung stehen uns langfristig entkoppelte Direktzahlungen und die Maßnahmen der zweiten Säule zur Verfügung. Wir benötigten nach 2013 weiterhin eine Unterstützung der Landwirte zum Ausgleich höherer Standards im Natur- und Tierschutz, zur Flankierung weiterer Liberalisierungsschritte und für die Erfüllung gesellschaftlicher Erwartungen an die Landwirte. Darüber hinaus halten wir ein Sicherheitsnetz der EU für extreme Marktkrisen für notwendig. Die weitere Absicherung gegenüber Preisschwankungen sollte entsprechend der Bedürfnisse des jeweiligen Betriebs von der Agrarwirtschaft selbst vorgenommen werden, beispielsweise durch passende Vertragsgestaltung.

Frage: Europäische Landwirte produzieren nach sehr hohen Verbraucherschutzkriterien. Importe aus Drittländern erfüllen aber oft nicht denselben Standard und kommen dadurch zudem günstiger auf den Markt. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die Einfuhren künftig den EU-Standards entsprechen müssen?

Klöckner: Die Einfuhren aus Drittländern müssen bereits heute die europäischen Verbraucherschutzstandards erfüllen. Das ist in der EU-Basis-Verordnung für Lebensmittel geregelt. So können grundsätzlich nur solche Lebensmittel und Futtermittel eingeführt werden, die auch innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden dürften. Diese Anforderungen werden von den dafür zuständigen Behörden der Länder auf ihre Einhaltung hin kontrolliert. Vorgaben für die Art und Weise der Kontrollen sind im EU-Recht verankert und gelten somit auch in den anderen Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission führt zudem in Drittländern amtliche Kontrollen durch, um unter anderem die Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften von Drittländern mit dem EU-Lebensmittelrecht zu überprüfen. Dabei wird sie von Experten aus den Mitgliedstaaten unterstützt. Ergänzend hierzu wurde eine EU-weite Regelung eingeführt, wonach bestimmte Lebensmittel oder Futtermittel bei der Einfuhr aus Drittländern einer verstärkten amtlichen Kontrolle zu unterziehen sind.

Frage: Ab Ende 2010 soll gemäß einer EU-Verordnung frisches Geflügelfleisch nur dann für den menschlichen Verzehr in Verkehr gebracht werden, wenn es in 25 Gramm keine Salmonellen enthält. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um für den Menschen schädliche oder nicht schädliche Salmonellen handelt. Vertreter der Geflügelwirtschaft verlangen Grenzwerte auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Was ist Ihre Position?

Klöckner: Es ist richtig, dass nach den Bestimmungen der gemeinschaftlichen Verordnung zur Zoonosen- und Salmonellenbekämpfung ab dem 12. Dezember 2010 frisches Geflügelfleisch nur dann für den menschlichen Verzehr in Verkehr gebracht werden darf, wenn der Grenzwert "Salmonellen in 25 Gramm nicht vorhanden" erfüllt wird. Es ist das gemeinsame Ziel der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten, hierzu bis Ende 2010 die Kriterien zur Ausgestaltung dieses Grenzwertes zu erlassen. Dabei gehört es seit vielen Jahren zur guten Praxis des Verbraucherschutzes, dass Entscheidungen auf wissenschaftlichen Stellungnahmen basieren. Vor dem Hintergrund, dass es keine "unschädlichen" Salmonellen gibt, wird eine solche Differenzierung zumindest keine Option für einen ernstzunehmenden Verbraucherschutz sein. Unser Ministerium wird sich in den Beratungen dafür einsetzen, dass sowohl der Gesundheitsschutz des Verbrauchers sichergestellt ist als auch die Belange der beteiligten Wirtschaft berücksichtigt werden - es ist eine verhältnismäßige und praxisgerechte Lösung zu finden. Dies ist natürlich ein anspruchsvolles Ziel und es ist schon jetzt absehbar, dass es nicht einfach sein wird, eine solche Entscheidung noch im Laufe des Jahres 2010 zu erarbeiten. Sollte eine gemeinsame Lösung nicht bis Jahresende gefunden werden, könnten die Mitgliedstaaten für sich entscheiden, wie diese Regelungen aussehen – damit wäre aber weder dem Verbraucher noch den Wirtschaftsbeteiligten geholfen. Derzeit ist die EU-Kommission noch im Begriff, eine Kostenfolgenabschätzung der neuen Regelung zu erarbeiten. Ich hoffe, dass sie nun aber möglichst bald auch konkrete Vorschläge auf den Tisch legen wird, damit die Diskussion begonnen werden kann und die Beteiligten frühzeitig wissen, wie es Ende 2010 weitergehen wird. Besonders wichtig ist es in meinen Augen, dass auch nach 2010 ein EU-einheitlicher Weg beschritten wird, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Deshalb werden wir die Kommission drängen, das Vorhaben zügig weiter zu bearbeiten.

Frage: Die Null-Toleranz-Maxime der EU stößt auf diese Kritik aus der hiesigen Agrar- und Ernährungswirtschaft: Bereits eine äußerst geringe Menge von in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) führt zur Sperrung kompletter Schiffsladungen mit Futtermitteln. Eine Kontaminierung der Importware sei aber nicht zu verhindern. Es geht die Sorge um, dass es zu einer Futtermittelknappheit kommen kann. Wird die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission für eine Minimal-Toleranz eintreten oder hält sie an der Null-Toleranz fest?

Klöckner: Grundsätzlich befürworten wir die Aufrechterhaltung des Null-Toleranz-Prinzips. Nur so kann sichergestellt werden, dass nur solche GVO in Lebens- oder Futtermitteln enthalten sind, deren Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt in den dafür vorgesehenen Verfahren in der EU festgestellt wurde. Wir wissen allerdings, dass die Messmethoden zur Feststellung solcher geringfügigen Verunreinigungen ungenau sind und zu Unsicherheiten sowohl für die Überwachungsbehörden als auch die Marktbeteiligten führen. Wir befürworten deshalb die Schaffung einer sogenannten "technischen Lösung", mit der Probenahme- und Nachweismethoden offiziell festgelegt werden. Um die Vorlage eines solchen Vorschlags hat Bundesministerin Aigner die EU-Kommission gebeten.

Frage: Stichwort GVO: Die EU-Kommission will die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten selbst entscheiden lassen, welche Sorten erlaubt sein sollen. Stimmen Sie zu oder sollte es eine EU-weit einheitliche Regelung geben?

Klöckner: EU-Kommissionspräsident Barroso hat vorgeschlagen, dass aus Gründen der Subsidiarität die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können sollen, ob gentechnisch veränderte Pflanzen, deren Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nach den bisherigen Verfahren geprüft wurde, auch tatsächlich auf dem Gebiet des Mitgliedstaates angebaut werden dürfen. Eine solche Regelung, die die Entscheidung über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen näher zu den Betroffenen bringt, wird auch von Ministerin Aigner unterstützt.

Quelle: Oldenburgische Volkszeitung Druckerei und Verlag KG

Interview mit:
Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner
Fragen von:
Giorgio Tzimurtas (Oldenburgische Volkszeitung)

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