Stimmt es, dass bis zu 1.000 Euro Bußgeld verhängt werden können?
Wer in öffentlichen Behörden des Bundes oder in Verkehrsmitteln raucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es gilt der Bußgeldrahmen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, der für vergleichbare Fälle eine Höhe zwischen 5 und 1.000 Euro festlegt. Im Übrigen gilt bei einer Ordnungswidrigkeit das Opportunitätsprinzip, d.h. es muss nicht, es kann aber sanktioniert werden. Ermessensmaßstab sind stets die Umstände des Einzelfalls. Die Höhe des Bußgelds hängt von der Schwere der Ordnungswidrigkeit ab. Dabei spielt u.a. eine Rolle, ob ein erstmaliger oder ein wiederholter Verstoß vorliegt.

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