Warum ist nicht vorgesehen, dass Inhaber des Hausrechts oder Betreiber von Verkehrsmitteln für die Durchsetzung der vorgesehenen Rauchverbote verantwortlich sind?
Die Verantwortung für die Durchsetzung der vorgesehenen Rauchverbote liegt bereits bei den Inhabern des Hausrechts und den Betreibern von Verkehrsmitteln. Auch bisherige Regelungen zu Rauchverboten im gewerblichen Straßenpersonenverkehr sehen explizite Pflichten der Betreiber nicht vor. Im Bereich des Bundes ist davon auszugehen, dass das Gesetz auch ohne eine gegen den Inhaber des Hausrechts wirkende Sanktionsregelung umgesetzt wird. Im Übrigen stellt das Rauchen in einem Bereich mit Rauchverbot eine Ordnungswidrigkeit dar. Eine angemessene Durchsetzung der Rauchverbote wird damit durch die Tätigkeit der jeweils zuständigen Ordnungsbehörden (in der Regel jedes Ressort) sichergestellt.

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