Fällt auch der Deutsche Bundestag unter den Regelungsbereich des Gesetzes?
Ja, nach dem Gesetz sind auch alle Verfassungsorgane einbezogen. Damit gelten im Bundestag die gleichen Regeln – auch für Abgeordnete – wie in den übrigen Bundesbehörden.
Ja, nach dem Gesetz sind auch alle Verfassungsorgane einbezogen. Damit gelten im Bundestag die gleichen Regeln – auch für Abgeordnete – wie in den übrigen Bundesbehörden.
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