Welche Regelungen sind für Züge vorgesehen?
Das grundsätzliche Rauchverbot gilt auch in Zügen der öffentlichen Eisenbahnen. Es können aber – wie auch in anderen Bereichen – gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume vorgehalten werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht. Damit wird das bisherige Regel-Ausnahmeverhältnis umgekehrt: Bisher waren Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, verpflichtet, eine angemessene Zahl von Wagen und Abteilen für Nichtraucher vorzuhalten. Die gesetzliche Neuregelung bewirkt damit, dass es gemischte Bereiche für Raucher und Nichtraucher in Eisenbahnzügen nicht mehr geben darf.

Delicious
Mister Wong
digg
twitter
studiVZ, meinVZ, schülerVZ