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Was hat sich in Bezug auf den öffentlichen Nahverkehr und die Eisenbahnen und der Einrichtung gesonderter Raucherräume geändert?

Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass nun grundsätzlich für alle öffentlichen Verkehrsmittel die gleichen Mindeststandards für den Schutz vor Passivrauch gelten und allgemein der gleiche Sanktionsrahmen. In Teilen des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs kommt es darüber hinaus gegenüber bisherigen gesetzlichen Regelungen zu Verbesserungen beim Nichtraucherschutz. Für Bereiche, in denen bereits auf freiwilliger Basis weitergehende Rauchverbote bestehen (wie z.B. in Passagierflugzeugen), bedeutet dies in der Praxis keine Änderung, jedoch eine gesetzliche Normierung.

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