22. Was passiert nach dem Tod eines Einhufers?
Nach dem natürlichen Tod eines Einhufers, nach seiner Schlachtung oder dem Verlust eines Einhufers auf andere Weise muss der jeweilige Halter des Einhufers (Halter kann z.B. auch der Betreiber eines Schlachthofes sein) den Equidenpass unter Angabe des Datums des Todes oder Verlustes an die den Equidenpass ausgebende Stelle zurücksenden.
Weitere Fragen und Antworten zur Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern:
Resultate 1 bis 20 von insgesamt 22
- 1. Ab wann gelten die neuen Regelungen?
- 2. Wer hat die neuen Regelungen erlassen?
- 3. Warum gibt es die Regelungen?
- 4. Wo gelten die neuen Regelungen?
- 5. Welche Tierarten sind von der neuen Regelung betroffen?
- 6. Welche Kennzeichnungsmethode wird angewandt?
- 7. Ist eine weitere Kennzeichnungsmethode möglich?
- 8. Müssen alle Einhufer mit einem Transponder gekennzeichnet werden? Gibt es auch Ausnahmen?
- 9. Welche Nummern enthält der Transponder?
- 10. Wer setzt den Transponder?
- 11. Wer verteilt den Transponder?
- 12. Wann muss die Kennzeichnung erfolgen?
- 13. Wie erhält der Tierhalter einen Equidenpass?
- 14. Wer stellt einen Equidenpass aus?
- 15. Welche Informationen müssen bei der Beantragung des Equidenpasses vorliegen und welche Angaben müssen dort eingetragen werden?
- 16. Muss der Wechsel eines Einhufers in einen anderen Stall, z.B. Pensionsstall, gemeldet werden?
- 17. Was passiert, wenn der Einhufer verkauft wird?
- 18. Besteht die Pflicht, den Equidenpass immer mitzuführen oder gibt es auch Ausnahmen?
- 19. Besteht noch eine weitere Tierhalterpflicht (Anzeige einer Haltung mit Einhufern)?
- 20. Was ist die UELN ?
Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern

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