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Muss die Nutzung des Logos durch die Überwachungsbehörden überwacht werden?

Nach dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGentDurchfG) darf als Hinweis, der auf die Herstellung des Lebensmittels ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hindeutet, nur die Angabe "ohne Gentechnik" verwendet werden. Da das Logo die Angabe "Ohne Gentechnik" enthält, ist seine Nutzung an die Erfüllung der Bedingungen des EGGentDurchfG gebunden. Die Einhaltung dieser Bedingungen ist durch die Überwachungsbehörden der Länder zu kontrollieren.

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Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Hätten Sie's gewusst?

Statt der vielfach komplizierten chemischen Bezeichnungen werden Zusatzstoffe von Lebensmitteln mit E-Nummern gekennzeichnet.

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