Wer kann das Logo nutzen?
Jeder, der die Anforderungen des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes (EGGentDurchfG) erfüllt und der die Einwilligung des Inhabers der Markenrechte zur Nutzung des geschützten Logos hat.
Jeder, der die Anforderungen des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes (EGGentDurchfG) erfüllt und der die Einwilligung des Inhabers der Markenrechte zur Nutzung des geschützten Logos hat.
Nutzungshinweis: 1 = höchste Priorität, 6 = niedrigste Priorität
Statt der vielfach komplizierten chemischen Bezeichnungen werden Zusatzstoffe von Lebensmitteln mit E-Nummern gekennzeichnet.
© Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz