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Ab wann wird das Logo vergeben?

Sobald sich der aus der Mitte der interessierten Wirtschaft zu bildende Verein konstituiert hat, soll dieser die Markenrechte am Ohne-Gentechnik Logo ausüben. Das wird noch einige Zeit dauern. Für die Übergangszeit kann die Nutzung auf Antrag einzelnen interessierten Firmen durch das Ministerium gestattet werden.

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Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Hätten Sie's gewusst?

Statt der vielfach komplizierten chemischen Bezeichnungen werden Zusatzstoffe von Lebensmitteln mit E-Nummern gekennzeichnet.

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