Wer kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen?
Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen für die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung nach dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder.
Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen für die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung nach dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder.
Nutzungshinweis: 1 = höchste Priorität, 6 = niedrigste Priorität
Statt der vielfach komplizierten chemischen Bezeichnungen werden Zusatzstoffe von Lebensmitteln mit E-Nummern gekennzeichnet.
© Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz