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Wer kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen?

Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen für die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung nach dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder.

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Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Hätten Sie's gewusst?

Statt der vielfach komplizierten chemischen Bezeichnungen werden Zusatzstoffe von Lebensmitteln mit E-Nummern gekennzeichnet.

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