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Unter welchen Bedingungen kann die Nutzung des Logos versagt werden?

Die Überwachungsbehörden können die Nutzung des Logos untersagen, falls die Anforderungen für die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung nach dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz nicht erfüllt werden.

Da das Logo als Wort-Bild-Marke gesetzlich geschützt ist, kann auch der Inhaber der Markenrechte die Nutzung des Logos untersagen.

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Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Hätten Sie's gewusst?

Statt der vielfach komplizierten chemischen Bezeichnungen werden Zusatzstoffe von Lebensmitteln mit E-Nummern gekennzeichnet.

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