Navigation und Service

Wie sollte ein Antrag auf das Logo interessierter Firmen aussehen?

Für die Übergangszeit bis zur Konstituierung des Vereins kann beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch formlosen Antrag die Nutzung des Logos beantragt werden. Im Antrag ist glaubhaft zu machen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kennzeichnung "ohne Gentechnik" eingehalten werden können.

Für den späteren Zeitraum werden die Modalitäten der Antragstellung durch den Verein festgelegt.

Diese Seite

Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Hätten Sie's gewusst?

Statt der vielfach komplizierten chemischen Bezeichnungen werden Zusatzstoffe von Lebensmitteln mit E-Nummern gekennzeichnet.

Unternavigation aller Website-Bereiche