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Darf man das Logo auch mit einem abgewandelten Text nutzen?

Nach dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz darf als Hinweis, der auf die Herstellung des Lebensmittels ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hindeutet, nur die Angabe "ohne Gentechnik" verwendet werden. Eine Kennzeichnung mit einem abgeänderten oder anderen Wortlaut der Kennzeichnungsangabe (z.B. "gentechnikfrei" oder "ohne gentechnische Zusätze") verstößt gegen dieses Gesetz.

Jede Verwendung eines in einzelnen Elementen (Farbe oder Schriftzug) abgewandelten Logos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Inhaber des Markenrechts.

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Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Hätten Sie's gewusst?

Statt der vielfach komplizierten chemischen Bezeichnungen werden Zusatzstoffe von Lebensmitteln mit E-Nummern gekennzeichnet.

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