Welche nationalen Behörden haben sich mit den Zulassungsanträgen befasst?
National hat sich das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis der vorgelegten Dokumente mit der Zulassung befasst. Des weiteren waren die folgenden nationalen Institutionen beteiligt:
- Julius-Kühn-Institut (JKI)
- Bundesamt für Risikobewertung (BfR)
- Robert-Koch-Institut (RKI)
- Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Weitere Fragen:
- Wozu soll die Kartoffelsorte Amflora verwendet werden?
- Wie sicher ist Amflora und wer hat die Sicherheit überprüft?
- Welche nationalen Behörden haben sich mit den Zulassungsanträgen befasst?
- Wie ist das in Amflora vorhandene Resistenz-Gen zu beurteilen?
- Besteht bei Verzehr der Amflora-Kartoffel eine Gefahr für den Menschen?
- Welche Auflagen gelten für den Anbau von Amflora?
- Bestehen Gefahren durch Pollenflug?
- Ist auf eine andere Art eine Vermischung auf dem Acker möglich?
- Wer trägt die Haftung im Fall von Verunreinigungen, Vermischungen oder Auskreuzung?
- Hat Deutschland der Genehmigung zum Anbau zugestimmt?

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