Hat Deutschland der Genehmigung zum Anbau zugestimmt?
Dem Vorschlag zur Genehmigung des Anbaus für industrielle Zwecke hatte Deutschland im Jahr 2007 zugestimmt. In einer Protokollerklärung ist als Bedingung aufgeführt, dass unter allen Umständen eine Vermischung mit Lebens- und Futtermitteln verhindert werden muss.
Ein zweiter, zusätzlich gestellter Antrag bezog sich auf die Zulassung der Nutzung der Pressrückstände als Futtermittel und eine Zulassung des Vorhandenseins von der ganzen Knolle von Kartoffeln für Futter- oder Lebensmittelzwecke bis zu einem Prozentsatz von 0,9 % in Partien von konventionellen Kartoffeln. Dadurch soll vermieden werden, dass Partien von konventionellen Kartoffeln für Futter- oder Lebensmittelzwecke schon bei geringen Einträgen von Amflora-Kartoffeln als nicht verkehrsfähig vom Markt genommen werden müssen.
Deutschland hat diesen zweiten Antrag aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes abgelehnt. Die Kommission hat die Gründe dieser Ablehnung durch das Gutachten der EFSA als widerlegt angesehen (offene Fragen zur Verwendung des Antibiotika-Resistenzmarkergens, vgl. Antwort dort) und die Zulassung erteilt, die nun auch für Deutschland gilt.
Weitere Fragen:
- Wozu soll die Kartoffelsorte Amflora verwendet werden?
- Wie sicher ist Amflora und wer hat die Sicherheit überprüft?
- Welche nationalen Behörden haben sich mit den Zulassungsanträgen befasst?
- Wie ist das in Amflora vorhandene Resistenz-Gen zu beurteilen?
- Besteht bei Verzehr der Amflora-Kartoffel eine Gefahr für den Menschen?
- Welche Auflagen gelten für den Anbau von Amflora?
- Bestehen Gefahren durch Pollenflug?
- Ist auf eine andere Art eine Vermischung auf dem Acker möglich?
- Wer trägt die Haftung im Fall von Verunreinigungen, Vermischungen oder Auskreuzung?
- Hat Deutschland der Genehmigung zum Anbau zugestimmt?

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