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Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2009

Erstelldatum:
21.12.09
Letzte Aktualisierung:
20.11.09

Gemäß Paragraph 67 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) hat die Bundesregierung alle vier Jahre zum 31. Dezember einen Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte (AdL) zu erstellen und den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen.


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