Waldbericht der Bundesregierung 2009
- Erstelldatum:
- 10.06.09
- Letzte Aktualisierung:
- 10.06.09
- Bestell-Nr:
- BMELV09029

Nach § 41 Abs. 3 des Bundeswaldgesetzes ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag über Lage und Entwicklung der Forstwirtschaft in Deutschland zu berichten. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung beauftragt, alle zwei Jahre einen Bericht vorzulegen. Mit dem vorliegenden Waldbericht 2009 kommt die Bundesregierung dem o. g. Berichtsauftrag zum ersten Mal nach.

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